China: Umfassende Reform im Bereich Foreign Direct Investment ab Oktober 2016

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​Am 3. September 2016 hat der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses umfangreichen Reformen im Bereich Foreign Direct Investment zugestimmt. Das betrifft insbesondere die für ausländische Investoren höchst relevanten Gesetze über Wholly Foreign Owned Enterprises (100 prozentig ausländisch investierte Tochtergesellschaften) sowie Equity und Cooperative Joint Ventures.
   

Gründungsverfahren im Fokus

Nach der Gesetzesänderung, welche bereits am 1. Oktober 2016 in Kraft tritt, sowie einem sich derzeit noch in der Anhörungsphase befindlichen Entwurf zugehöriger Ausführungsvorschriften wird das Gründungsverfahren von ausländisch investierten Gesellschaften wesentlich reformiert. Daneben werden auch für bestehende Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung geltende Genehmigungserfordernisse für die Vornahme bestimmter Änderungen umfassend geändert.
   

Das bisher im Rahmen von Gesellschaftsgründungen erforderliche Genehmigungsverfahren durch das Ministry of Commerce (MOFCOM) wird durch die Gesetzesänderung in weiten Bereichen abgeschafft und durch ein bloßes Online-Registrierungsverfahren ersetzt. Das gilt ab Oktober auch für die Vornahme von Änderungen, wie bspw. der Adresse, des Geschäftsgegenstands, des Gesellschafterwechsels, sowie der Verschmelzung, Aufspaltung oder Liquidation einer Gesellschaft.
   

Negativlisten

Dem Anwendungsbereich dieser Verfahrensbeschleunigung werden dabei Unternehmen unterliegen, deren Geschäftstätigkeit nicht Gegenstand einer sog. „Negativliste“ ist. Das Konzept der Negativliste war in der Vergangenheit bereits in den chinesischen Freihandelszonen eingeführt und getestet worden. Im Gegensatz zu dem bisher außerhalb dieser Zonen geltenden Foreign Investment Industrial Guidance Catalogue sind in den Negativlisten lediglich „beschränkte” und „verbotene” Investitionsvorhaben aufgeführt. Nicht beschränkte oder verbotene Vorhaben gelten folglich als erlaubt. Die Einführung der neuen, landesweit gültigen Negativliste wird ebenfalls für Anfang Oktober erwartet.
   

Schnellere Gründung in China möglich?

Unserer Einschätzung nach haben die Gesetzesänderungen das Potenzial einer erheblichen Beschleunigung des Verfahrens von Unternehmensgründungen sowie der Vornahme gesellschaftsrechtlicher Änderungen. Insbesondere der sich noch in der Anhörungsphase befindliche Entwurf über die Ausführungsvorschriften zu den bereits beschlossenen Gesetzesänderungen deutet darauf hin, dass Prozesse verschlankt und durch die Möglichkeit der Online-Einreichung von Dokumenten effizienter gestaltet werden. Weitere, eventuell im Rahmen des Gründungsverfahrens benötigte Sondergenehmigungen für spezielle Branchen werden indes auch in Zukunft erforderlich bleiben.
    

Ausblick

Abzuwarten bleibt, welchen Umfang die angekündigte Negativliste haben wird und welche Branchen von den Vorteilen des neuen Registrierungsverfahrens profitieren werden. Über die weiteren Einzelheiten werden wir informieren, sobald sich neue Erkenntnisse ergeben.
   

zuletzt aktualisiert am 13.09.2016
   

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