China: Private Einkommensteuer bei nicht-monetären Sacheinlagen

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Die Erhebung der privaten Einkommensteuer („Individual Income Tax”, kurz: „IIT”) auf Verdiener mit hohem Einkommen und der Kapitalertragsteuer auf Eigenkapitaltransaktionen sind in den letzten Jahren von der chinesischen Steuerbehörde forciert worden. Vor Kurzem hat die chinesische staatliche Steuerverwaltung („State Administration of Tax”, kurz: „SAT”) den Erlass „Caishui [2015] Nr. 41” und die anschließende Bekanntmachung „[2015] Nr. 20” veröffentlicht und ihren Standpunkt in diesem Zusammenhang noch bekräftigt. Die neuen Rundschreiben haben nochmals betont, dass die von der Vermögensaufwertung aus nicht-monetären Sacheinlagen (einschließlich Anteile, Immobilien und technische Erfindungen) erzielten Kapitalgewinne von Privatpersonen in China der IIT von 20 Prozent unterliegen. Außerdem bieten die neuen Rundschreiben weitere Anleitung zur Lösung der länger diskutierten Schwierigkeiten bei der Steuererhebung in der Praxis:
  • Die Steuerbehörde ist berechtigt, die Kosten des nicht-monetären Vermögens für den Abzug zu schätzen, wenn die Originalbelege der betreffenden Vermögen nicht zur Verfügung gestellt werden.
  • Jede für den Austausch der nicht-monetären Vermögen erhaltene Prämie in bar ist zunächst für die Steuerzahlung zu verwenden.
  • Restliche Steuerschulden können in Raten innerhalb von 5 Jahren gemäß der eigenen Planung der Steuerpflichtigen bezahlt werden. Es ist erforderlich, diese Planung bei der zuständigen Steuerbehörde innerhalb von 15 Tagen im darauffolgenden Monat zu registrieren, sobald die Privatperson das Recht auf das Eigenkapital erhält.
  • Jede für die Veräußerung des Eigenkapitals erhaltene Barabfindung innerhalb der 5-Jahres-Periode wird zunächst zur Steuerzahlung verwendet.

 
Die neuen Rundschreiben sind am 1. April 2015 in Kraft getreten, gelten jedoch rückwirkend für Transaktionen in den letzten 5 Jahren. Für frühere Transaktionen müssen entsprechend die nicht bezahlten Steuern in Raten im verbleibenden Zeitraum innerhalb der 5-Jahres-Periode beglichen werden.

 

Unsere Einschätzung

Die von der Vermögensaufwertung aus nicht-monetären Sacheinlagen erzielten Kapitalgewinne unterliegen seit dem Jahr 2011 der IIT in China. Mangels Zahlungsfluss bei den Geschäftsvorgängen sind die Steuern in der Praxis jedoch schwer zu erheben. In der Tat wurde ein solches Transaktionsmodell vorher in der Praxis häufig als eine Möglichkeit zur Steuervermeidung gesehen.
 
Die Bekanntmachung der neuen Rundschreiben wird zu wesentlichen Auswirkungen auf Fusions- und Akquisitionsgeschäften in China führen. Für die in Fusions- und Akquisitionsgeschäften involvierten  chinesischen oder ausländischen Personen wird die Finanzierung zur Begleichung der entsprechenden IIT ein wesentlicher Punkt werden, um den Erfolg der Transaktion zu sichern. Die neuen Rundschreiben verdeutlichen auch die Position der SAT und  halten die Steuerzahler dazu an, die festgelegten Steuervorschriften in der steuerlichen Planung zu befolgen, obwohl es zeitweise schwer ist, bestimmte Vorschriften in der Praxis umzusetzen.
 
zuletzt aktualisiert am 27.04.2015
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