Insolvenzplan als Alternative zum Asset-Deal

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zuletzt aktualisiert am 20. August 2019
 
Das Insolvenzplanverfahren kann für potenzielle Investoren gegenüber der Übernahme im Wege des Asset Deals eine interessante Alternative sein.
 
In der Regel wird bei Distressed M&A-Transaktionen empfohlen, über einen Asset Deal nur Teile eines Unternehmens zu erwerben. Allerdings ist in besonderen Fällen nur möglich, über eine komplette Übernahme, den sogenannten Share Deal, in den Besitz wesentlicher Assets wie etwa ​Mietverhältnissen, nicht übertragbarer Lizenzen oder Nutzerdaten zu gelangen. Dann bietet sich der Einstieg über das Insolvenzplanverfahren an. Durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) hat die Zahl dieser Verfahren deutlich zugenommen, dies bietet interessante Optionen für die Übernahme von Krisenunternehmen.
 
Die Vorteile dieses Vorgehens werden beispielsweise im Hinblick auf bestehende Dauerschuldverhältnisse deutlich. Im Insolvenzplan laufen bestehende Dauerschuldverhältnisse weiter. Dies spielt insbesondere dann eine wichtige Rolle, wenn es sich dabei um einen wesentlichen Kern des Unternehmens handelt etwa im Einzelhandel (z.B. bei IhrPlatz, Karstadt etc.) oder bei nicht übertragbaren Lizenzen.
 
Wird der Geschäftsbetrieb hingegen im Wege eines Asset Deals auf einen neuen Rechtsträger übertragen, so muss dieser sämtliche Dauerschuldverhältnisse mit Ausnahme der bestehenden Arbeitsverhältnisse im Rahmen des § 613a BGB, neu abschließen. Durch eine Übernahme im Wege eines Insolvenzplans hat das Unternehmen z.B. im Hinblick auf Mietverhältnisse die Wahl, welche Standorte es aufgeben will und welche es weiter betreiben möchte.
 
Auch für Investoren kann das Insolvenzplanverfahren von Vorteil sein, insbesondere aufgrund des geringeren Kapitalbedarfs gegenüber der Übernahme durch Asset Deal, da das Unternehmen seine Working Capital Finanzierung mitbringt. Im Insolvenzplan behält das Unternehmen sowohl sein Warenlager als auch das Forderungsvermögen und kann seinen Geschäftsbetrieb im Rahmen des normalen Forderungseinzuges finanzieren. Gleichzeitig wird die Steuerbelastung, die beim Asset Deal durch den Abverkauf des preiswert erworbenen Warenvermögens und damit die Erzielung eines hohen Gewinns im ersten Jahr ohne dass verwendbare Verlustvorträge entstehen, vermieden.
 
Ein weiterer Vorteil des Insolvenzplanverfahrens gegenüber dem Asset Deal ist der weitgehende Erhalt des Einflusses der Altgesellschafter. Für diese bietet der Insolvenzplan die Möglichkeit, an der künftigen Gestaltung des eigenen Unternehmens aktiv mitzuwirken. Ein Investor verliert damit, anders als beim Asset Deal, keine Zeit durch die erforderliche Einarbeitung eines vollständig „neuen” Managements für den Unternehmens-Neustart.
 
Gleichzeitig stellt sich der Insolvenzplan auch mit einem Investoreneinstieg für die Altgesellschafter und das bestehende Management als positiv dar. Es wird so eine Stabilität in der Finanzierung erreicht, die ein angeschlagenes Unternehmen alleine regelmäßig nicht erzielen kann. Das Unternehmen wird durch neuen Sachverstand auch im Management und im Geschäftsmodell verstärkt. Der Einstieg eines neuen Gesellschafters im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens kann dabei z.B. durch einen sog. Debt-to-Equity-Swap, durch eine Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital oder eine Kapitalerhöhung (unechter Share Deal) durch Zuführung von originärem Eigenkapital erfolgen.
 
Schließlich besteht auch im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens die Möglichkeit der Anteilsübertragung im Wege des Share Deal. Dabei stellt sich jedoch regelmäßig die Frage, welchen Kaufpreis ein Käufer für Anteile an einer insolventen Gesellschaft zu zahlen bereit ist. Regelmäßig ist eine Mittelzuführung (z.B. in Form eines Gesellschafterdarlehens) erforderlich. Häufig machen dies die Gläubiger zur Bedingung ihrer Zustimmung zum Insolvenzplan. Insofern ist ein Share Deal im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens ohne Mittelzufluss an die Gläubiger eine zwar nicht ausgeschlossene, aber doch unwahrscheinliche Vorgehensweise.
 
In jedem Fall kann der Erwerb eines insolventen Unternehmens über einen Insolvenzplan eine interessante Alternative sein.  

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Björn Stübiger

Diplom-Betriebswirt (BA)

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