Energiekostendämpfungsprogramm - 5 Milliarden Euro für energieintensive Industrien

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veröffentlicht am 18. August 2022

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie als Unternehmen aus einer energie- und handelsintensiven Branche bei der Bewältigung der besonderen Belastung durch die kriegsbedingt stark gestiegenen Erdgas- und Strompreise.


Gegenstand der Billigkeitsleistung sind die Erdgas- und Stromkosten von energie- und handelsintensiven Unternehmen im Zeitraum vom 1. Februar bis 30. September 2022, sofern sich diese im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt haben. Eine Förderung ist jeweils für den relevanten Monat im Förderzeitraum möglich.

 

Voraussetzung für eine Antragsberechtigung sind insbesondere, aber nicht abschließend:

  • Das Unternehmen muss einer energie- und handelsintensiven Branche nach KUEBLL angehören und zugleich Energiebeschaffungskosten im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr von mindestens 3 % des Produktionswerts aufweisen.
  •  Verzicht der Geschäftsführung auf Gehaltserhöhungen bzw. variable Gehaltsbestandteile
  • Unternehmen, die zusätzlich einen Betriebsverlust (negatives EBITDA) im jeweiligen Kalendermonat des Förderzeitraums aufweisen können und in einer besonders energie- und handelsintensiven Branche nach dem Anhang des EU-Krisenrahmens tätig sind, können eine erhöhte Förderung erhalten.

 

Nicht antrags- und zuschussberechtigt sind Unternehmen, dessen Anteile sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind.

Förderfähig sind Anteile der Kosten für Erdgas und Strom im Förderzeitraum.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses kann abhängig von Ihrer Branche und Ihrem etwaigen Betriebsverlust maximal 50 Millionen Euro für den gesamten Förderzeitraum betragen.

 

Die Förderhöhe steigt in drei Stufen, abhängig von der Betroffenheit des antragstellenden Unternehmens.

Quelle: Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP), S. 17


Der Antrag muss spätestens bis zum 31.08.2022 mit ersten Unternehmensdaten eingereicht sein. Jedes Unternehmen kann nur einen Antrag stellen. Für die weiteren Phasen gelten folgende materielle Ausschlussfristen:

  • Phase 2: 28.02.2023
  • Phase 3: 29.02.2024

Wenn Sie als Unternehmen bei der Antragstellung spätestens am 31.08.2022:

  • keine förderfähigen Kosten für die bisherigen Fördermonate aufweisen können, weil der Differenzbetrag zu gering ist, aber für die weiteren Monate wegen steigender Gas- oder Strompreise ein Zuschuss erwartet wird
  • die Mengen und Preise noch nicht abschließend ermittelt werden konnten
  • noch keine Rechnungen der Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder Gasversorger vorliegen
    sollten Sie zur Fristwahrung dennoch einen Antrag stellen. Nur dann können Sie einen Zuschuss in der Phase 2 erhalten.


Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie in der Richtlinie und dem Merkblatt

Bei Fragen oder Interesse zum Förderprogramm kommen Sie gerne auf uns zu!

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