Kontrolliert ins Ausland expandieren – Chancen und Risiken beim internationalen Wachstum

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Die Internationalisierung ist bei vielen mittelständischen Unternehmen erklärtes unternehmerisches Ziel. Langfristig globales Wachstum ist jedoch neben betriebswirtschaftlichen stets auch mit rechtlichen Gefahren verbunden. Insbesondere das Management der Ausgangsgesellschaft sollte sich mit der geplanten Expansion sowie ihren Chancen und Risiken auseinandersetzen, um einer eigenen Organisationshaftung zu entgehen.

 


 

​Das Ziel, die unternehmenseigene Internationalisierung voranzutreiben, ist bei wachsenden deutschen Mittelständlern ungebrochen. Es gibt zahlreiche Gründe für eine Auslandsexpansion:
  • die Erschließung neuer Absatzmärkte,
  • kostenmotivierte Gründe wie Personal- und Standorteinsparungen oder
  • das Ausweichen einer binnenkonjunkturell bedingten Krise.

 
Im Vordergrund steht dabei, sich im internationalen Wettbewerb durchzusetzen und langfristig global zu wachsen.
 

Doch eine Expansion ist kein Selbstläufer. Gerade das Management des inländischen Ausgangsunternehmens sollte sich intensiv und kritisch mit einem potenziellen internationalen Wachstum auseinandersetzen. So sind ex ante nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Risikobewertungen durch weltweit tätige Experten empfehlenswert.
 

Möglichkeiten der Expansion ins Ausland

Die Arten, neue Betriebswege im Ausland zu etablieren, sind vielfältig. Unternehmen haben bspw. die Möglichkeit, eine Zweigniederlassung einzurichten. Eine derartige Außenstelle bedarf keiner eigenen Geschäftsleitung und bietet sich immer dann an, wenn nicht eigenständig im ausländischen Markt operiert werden soll.
 

Ein weiterer Weg besteht darin, eine ausländische Tochtergesellschaft zu gründen. In vielen Fällen wird einer lokalen Tochtergesellschaft der Vorzug beim Eintritt in einen neuen Markt gegeben. So kann das deutsche Unternehmen im anderen Staat mit einer landestypischen Rechtsform tätig werden und wird dadurch auch von Kunden und Lieferanten im betreffenden Land als gleichberechtigter Partner wahrgenommen.
 
Welche Rechtsform  –  also ob Kapital- oder Personengesellschaft  –  geeignet ist, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Abwägungskriterien können u.a. Haftungsmodalitäten, Kapitalaufbringung, Gesellschafterstruktur, Vertriebszweige, Marktausrichtung, die gewollte Steuerungsmöglichkeit der ausländischen Einheit sowie steuerrechtliche Aspekte sein.
 

Führungsstruktur, Haftungsrisiko und Beratungsproblematik

Eine weitere Fragestellung betrifft die zu etablierende Führungsriege der ausländischen Einheit. Sollte das Management durch Mitglieder der inländischen Leitungsgremien oder vielmehr durch lokale Mitarbeiter besetzt werden? In einigen Fällen übernimmt das deutsche Management zunächst die Leitungsfunktion im Ausland, ohne tatsächlich vor Ort die Kontrolle und Führung ausüben zu können. Hier lauert ein nicht unbeachtliches Haftungsrisiko: Die Auseinandersetzung mit den Gesetzen und Vorschriften anderer Länder kann schnell in den Hintergrund rücken und einen Haftungsfall der Geschäftsleitung zur Folge haben.
 

Praktisch jede internationale Rechtsordnung sieht persönliche Haftungsrisiken für die Leitungsorgane vor. Gleichermaßen gilt auch im Ausland der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Haftung nicht”. Wichtig ist daher  –  neben der genauen Prüfung der im entsprechenden Land mit der gesellschaftsrechtlichen Organstellung verbundenen zivil- und strafrechtlichen Haftungsfolgen  –  die exakte Kenntnis der jeweiligen nationalen Gesetzgebung und der Spruchpraxis der Gerichte.
 

Letztlich ist auch die Beratungsproblematik zu beachten. Angesichts erheblicher Haftungsrisiken für deutsche Rechts- und Steuerberater bei inkorrekter oder unvollständiger Beratung wird es schwierig, eine bessere in Deutschland zu erhalten (insbesondere für weniger bekannte ausländische Rechtsformen wie die finnische Oy oder die griechische EPE). Ausländische Berater im entsprechenden Gründungsstaat werden wiederum i.d.R. keine Beratung zu deutschem Recht anbieten. Die Lösung liegt in der länderübergreifenden Zusammenarbeit international tätiger Experten.
 

Fazit

Eine Auslandsexpansion kann ökonomisch vielversprechend sein. Die aufgezeigten Risiken beim Einsatz des Managements der Ausgangsgesellschaft in der ausländischen Tochter sind nicht zu vernachlässigen. Daher sind umfassende Vorbereitungen der Geschäftsleitung in Form von Analysen, der Wahl der Rechtsform, Etablierung der Führungsriege bei der Tochter und Kenntnis etwaiger persönlicher Haftungsrisiken bei Tätigwerden für die ausländische Einheit dringend notwendig.
 

Es sollten stets international aufgestellte Berater hinzugezogen werden, die weltweit auf ortsansässige Experten zugreifen können. So kann die Aufgabe professionell bewältigt werden.
 
 

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