Wirtschaftliche Bedeutung und Regulierung von Produkten der Lebensmittel- und Pharmabranche – Chancen und Herausforderungen für deutsche Unternehmen

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veröffentlicht am 28. November 2017
 

​Deutsche Produkte aus der Lebensmittel- und Pharmabranche genießen weltweit einen guten Ruf. Exportgeschäfte sind für deutsche Unternehmen eine tragende Säule des wirtschaftlichen Erfolgs, doch einhergehend stellen sich auch Herausforderungen, u.a. bedingt durch die starke Regulierung des Lebensmittel- und Pharmasektors. Denn die Einhaltung der in den Exportländern geltenden Normen liegt in der eigenen Verantwortung der Unternehmen. Die internationale Rechtsberatung der Lebensmittel- und Pharmabranche ist daher wichtiger Bestandteil der Rödl & Partner-Leis­tungen.
 

 
Das Qualitätssiegel „Made in Germany” ist in der Lebensmittel- und Pharmabranche ein wichtiges Marken­kenn­zeichen für die Wirtschaftsgüter im internationalen Handel. Zu ihnen zählen sowohl Lebensmittel als auch Materialen, die mit ihnen in Kontakt kommen (z.B. Lebensmittelverpackungen), Futtermittel, Human- und Tierarzneimittel sowie Medizinprodukte (z.B. Kontaktlinsen, Herzschrittmacher). Deutsche Produkte aus dem Lebensmittel- und Pharmasektor werden weltweit mit Innovation, Qualität und Sicherheit assoziiert, so dass „Made in Germany” auch in diesen Branchen als positives Markenzeichen wahrgenommen wird. Das kommt der in hohem Maße exportorientierten deutschen Wirtschaft zugute. So unterstreicht bspw. das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in seinem Bericht „Agrarexporte 2017”, dass der Export ein Kernelement für den wirtschaftlichen Erfolg der deutschen Lebensmittelbranche ist.
 
Hauptabsatzmarkt für deutsche Lebensmittelexporte ist der EU-Binnenmarkt (insbesondere Italien, die Niederlande und Frankreich). Aber auch Drittlandsmärkte wie die USA, die Schweiz, China oder Russland gewinnen zunehmend an Bedeutung. Gleichermaßen exportorientiert ist die deutsche Pharmaindustrie: Human­arzneimittel machen fast die Hälfte der Exporte der Gesundheitswirtschaft aus, wobei derzeit die Ausfuhren medizinischer und pharmazeutischer Erzeugnisse nach Fernost boomen. Für viele große, aber auch kleine und mittelständische Unternehmen im Lebensmittel- und Pharmasektor bildet damit das Exportgeschäft eine tragende Säule der Unternehmensleistungen.
 

Starke Regulierung und Differenz

Die Herstellung und Vermarktung, inklusive Export der Wirtschaftsgüter, bringt nicht nur Chancen, sondern auch große Herausforderungen für Unternehmer mit sich – v.a. aus rechtlicher Sicht. Denn es handelt sich um stark regulierte Bereiche: Es bestehen mittlerweile auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zahlreiche Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die die Herstellung, den Vertrieb und die Vermarktung von Lebensmitteln sowie der oben genannten verwandten Produkte betreffen. Die verantwortlichen Unter­nehmen müssen sich daher laufend über die im Exportland geltenden rechtlichen Regelungen informieren und durch unternehmensinterne Verfahren sicherstellen, dass sie auch eingehalten werden.
 
Deutschland ist stetig um die Schaffung geeigneter Export-Rahmenbedingungen bemüht. Das erfolgt u.a. durch den Abbau von Handelshemmnissen mithilfe einer Harmonisierung des Lebensmittel- und Pharmarechts inner­halb der EU sowie auf internationaler Ebene durch bi- und multilaterale Vereinbarungen.
 
Nichtsdestotrotz ist das Lebensmittel- und Pharmarecht noch immer durch die Vielzahl und Unterschiedlichkeit der in den Ländern geltenden Regeln bzw. deren praktischer Anwendung charakterisiert – und das sogar innerhalb der EU. Obwohl hier das Lebensmittel- und Pharmarecht zunehmend harmonisiert wird, ist ein Trend  zu erkennen, dass einzelne Mitgliedstaaten vom EU-Recht abweichende nationale Regeln erlassen oder diese unterschiedlich anwenden, bspw. im Zusammenhang mit der Zulassung und Vermarktung von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln.
 
Auch im Lebensmittelrecht gilt es immer wieder nationale Hürden zu erkennen, so z.B. bei der Herkunfts­kennzeichnung von Lebensmitteln. Mit Ausnahme von Spezialvorschriften (z.B. für Olivenöl und Rindfleisch) sieht die derzeitige Rechtslage EU-weit als Regelfall vor, dass die Herkunftsangabe eines Lebensmittels freiwillig erfolgt, es sei denn der Verbraucher wird irregeführt.
 

Nationale Alleingänge: Frankreich und Italien

Nun hat Frankreich aber Anfang des Jahres die Angabe der Herkunft von Milch und Fleisch in vorverpackten, verarbeiteten Lebensmitteln durch eine nationale Regelung zur Pflicht gemacht. Auch in Italien gibt es eine solche nationale Pflicht, jedoch beschränkt auf Milch und Milchprodukte. Des Weiteren wurde sie in Italien für Reis und Hartweizen-Pasta eingeführt und im April 2018 soll voraussichtlich ein weiteres Gesetz in Kraft treten, das die Angabe des Hersteller- oder Verpackungsbetriebs von Lebensmitteln erforderlich macht, obwohl das das EU-Lebensmittelkennzeichnungsrecht gerade nicht fordert.
 

Fazit

Aufgrund der Regelungsdichte im Lebensmittel-und Pharmasektor ist es erforderlich, Erkundigungen über die gesetzlichen Anforderungen an die jeweiligen Produkte im Exportland einzuholen und die Compliance sicher­zustellen. Empfehlenswert kann es hierbei sein, fachkundigen Rat einzuholen, um von der Expertise und den Erfahrungen im Lebensmittel- und Pharmarecht spezialisierter Rechtskundiger zu profitieren.
 
 
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