Daten – Treibstoff einer neuen Ökonomie

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Mit dem Fund von Erdöl entstand eine Industrie, die revolutionär war. Rund um das Rohöl als Rohstoff entstanden nicht nur neue und erweiterte Antriebskonzepte, sondern in dem Bereich der petrochemischen Industrie eine neue Palette an zuvor völlig unbekannten Produkten.

 

Mit der bahnbrechenden Technik des Internets und des schnellen Datentransfers haben sich ebenfalls Geschäftsmodelle in rasend schneller Zeit verändert. Bestehende und althergebrachte Geschäftsmodelle wie der Vertriebshandel wurden revolutioniert und erfolgen heute mehrheitlich online.

 

Unternehmen, die diese schnellen Veränderungen nicht umgesetzt haben, wurden von den Entwicklungen überrollt und sind heute nicht mehr existent. Die disruptive Kraft der Innovation führt aber auch zur Entstehung völlig neuer Konzepte. Es entstehen Geschäftsmodelle, die als „Plattformen” agieren. Bspw. hat das weltgrößte Taxiunternehmen „Uber” keinerlei Taxen und der weltgrößte Hotelbetrieb „Airbnb” keinerlei eigene Hotels. Sie sind lediglich Onlineplattformen, die jedoch nur funktionieren, wenn gewährleistet ist, dass ein schneller Datenaustausch und eine Wertschöpfung über die genutzten Daten gewährleistet ist.

 

Konsequenterweise ist die Inhaberschaft der Daten und die hiermit verbundene Möglichkeit, Geschäftsmodelle damit umzusetzen, ein wesentlicher wertbildender Faktor. Das betrifft jedoch nicht nur Geschäftsdaten, sondern auch Personendaten. Um solche Personendaten besser zu schützen, wird die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingeführt. Damit ändert sich vollständig das bisherige Konzept im Datenschutzrecht. Bislang gab der Gesetzgeber sehr klare Regelungen vor, wie der Datenschutz umzusetzen ist. Künftig wird ein Rechtsrahmen vorgegeben und die Unternehmen wurden verpflichtet, ein eigenes Datenschutzkonzept zu entwickeln und sodann in einer Dokumentation auch festzuhalten. Die gesetzliche Verpflichtung besteht und muss eingeführt werden. Es verbieten sich schematische Einführungsmodelle. Vielmehr sind unternehmens­spezifische Aspekte zu berücksichtigen, denn letztlich können durch die Einführung der gesetzlichen Vorgaben Mehrwerte im Unternehmen realisiert werden.

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Dr. Alexander Kutsch

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater

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