Roll-Out in Indien – Interdisziplinäres ERP-Projekt für einen mittelständischen Weltmarktführer

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veröffentlicht am 24. April 2019
 

Wir begleiten einen führenden Photovoltaik-Großhändler und -Systemanbieter beim Roll-Out seines neuen ERP-Systems Microsoft Dynamics 365. Die Unternehmensgruppe ist mit 27 Gesellschaften in 18 Ländern vertreten und beschäftigt über 350 Mitarbeiter.

 

  

Anlässlich der Internationalisierung will das Unternehmen seine Tochtergesellschaften in eine globale ERP-Lösung einbinden. Das soll das Unternehmen transparenter und steuerbar machen sowie seine Prozesse optimieren.

 

Die Anbindung der Tochtergesellschaft im Ausland spielt für die ERP-Einführung und den Roll-Out eine große Rolle. Deutschsprachige Unternehmen wollen häufig vermeiden, dass ihre Tochtergesellschaften eigene IT-Lösungen aufbauen oder weiterführen: Heterogene Systemlandschaften fordern oft teure Schnittstellen, sind fehleranfällig sowie mit hohen Risiken verbunden.

 

Business-Software-Lösungen

Qualität und Performance des eingesetzten ERP-Systems tragen bedeutend zum Markterfolg vieler mittel­ständischer Unternehmen bei. Je besser es der Software gelingt, Prozesse in verschiedenen Bereichen zu unterstützen, desto eher kann sich das Unternehmen dem Ziel von effizienten und transparenten Geschäftsprozessen annähern.

 

Das ist jedoch keine leichte Aufgabe, denn gleichartige Prozesse sollen auf der einen Seite abgebildet und an das zentrale System angebunden werden; auf der anderen Seite sind die individuellen Anforderungen und Bedingungen an den jeweiligen Standorten zu berücksichtigen. Herausfordernd sind dabei die sprachlichen und kulturellen Unterschiede sowie die immer komplexer werdenden gesetzlichen Anforderungen an die Steuerberechnung und das gesetzliche Berichtswesen.

 

Besonderheiten in Indien

Im Vergleich zu anderen Ländern sind die gesetzlichen Anforderungen Indiens umfassender und komplexer, denn zum 1. April 2014 erfolgte die Inkraftsetzung umfassender Neuregelungen im indischen Gesellschaftsrecht für Kapitalgesellschaften. Die Neufassung des in die Jahre gekommenen Companies Act von 1956 war zwar schon 2013 im Parlament verabschiedet worden, die Umsetzungsvorschriften wurden jedoch erst nach und nach erarbeitet. Im Anschluss gab es praktisch relevante Neuerungen für Tochtergesellschaften und Joint Ventures deutscher Unternehmen in Indien.

 

Die umfassenden Neuerungen gelten für alle Kapitalgesellschaften. Schwerpunkt des Interesses deutscher Unternehmen liegt jedoch bei der „Private Limited Company”, grob vergleichbar mit der deutschen GmbH. Nach wie vor gilt jedoch, dass Vorsicht beim direkten Vergleich mit der GmbH geboten ist: Die Rechtssysteme Deutschlands und Indiens weisen grundlegende Unterschiede in den Strukturen des Gesellschaftsrechts auf.

 

Durch die fachliche Konstellation von IT-Beratung und Wirtschaftsprüfung unter einem Dach gelingt den Kunden intensiv zu begleiten und die Herausforderungen anzunehmen. Wir setzten in der Zusammenarbeit den Roll-Out für Indien von der Anforderungsaufnahme bis zum Go-live in drei Monaten um.  

 Bitte beachten Sie:

  • Heterogene IT-Systemlandschaften sind teuer, fehleranfällig und riskant.
  • Die Qualität des eingesetzten ERP-Systems trägt bedeutend zum Markterfolg bei.
  • Die individuellen Anforderungen und Bedingungen an den jeweiligen Standorten sind zu berück­sichtigen. 
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