Deutsch-chinesische Erbschaftsangelegenheiten: ​Todesfall in China – und dann?

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Quelle: ChinaContact, 7/2016, 20. Jahrgang, www.owc.de 

von Dr. Martin Seybold
      
Was passiert eigentlich mit meinem Vermögen, wenn ich in China versterben sollte? Keiner denkt gern an den Tod. Doch wurde jeder zu Lebzeiten gern wissen, was im Falle des Ablebens mit dem eigenen Vermögen geschieht. Und wer Lebens-, Ehepartner und Kinder hat, der wurde gern sichergehen, dass die Nachfahren versorgt sind, auch wenn man im fernen China verstirbt .

 

Das Erbrecht regelt solche Angelegenheiten. Allerdings wird es etwas komplizierter, wenn man zeitweise im Ausland lebt, dort ein Haus oder eine Wohnung gekauft hat, eine weitere Staatsbürgerschaft erworben, in eine ausländische Familie eingeheiratet oder Kinder mit einem ausländischen Pass hat.
      

Das sogenannte »Internationale Privatrecht« regelt auch Erbrechtssachverhalte mit Auslandsbezug. Allerdings ist das »Internationale Privatrecht« kein einheitliches internationales Recht, das für alle Staaten gilt. Vielmehr handelt es sich um jeweils nationales Recht, das festlegt, welches nationale materielle Erbrecht zur Anwendung kommt.
      

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zuletzt aktualisiert am 9.9.2016 

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