Das (neue) AÜG – und Risikominimierungsstrategien im FM

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​Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) birgt seit den Änderungen vom 1. April 2017 neue Risiken für die Zusammenarbeit von Auftraggeber und Facility-Services-Anbieter. Mit der richtigen Ausgestaltung der Vertragsbeziehung lassen sie sich jedoch reduzieren.

 

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Klaus Forster, LL.M.

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