Der Weg zu einer transparenten und einheitlichen Rechnungslegung für die katholische Kirche

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veröffentlicht am 7. Januar 2020

 

Die Deutsche Bischofskonferenz hat unlängst die Transparenzoffensive in der katholischen Kirche weiter befeuert.

 

Künftig ist für alle (Erz-)Diözesen bis auf 2 begründete Ausnahmen verpflichtend:

  • Alle Jahresabschlüsse der (Erz-)Diözesen, der (Erz-) Bischöflichen Stühle, der Domkapitel sowie der Rechts- und Vermögensträger von diözesaner Bedeutung werden veröffentlicht. Die Veröffentlichungen sollen mindestens die Bilanz und die Ergebnisrechnung umfassen. Ebenso sollen der Anhang und ein Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers veröffentlicht werden.
  • Die Anwendung der Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) in dessen jeweiligen Größenbestimmungen wird für die oben genannten Rechts- und Vermögensträger in den (Erz-Diözesen zum nächstmöglichen Zeitpunkt verbindlich vereinbart.
  • Die Prüfung von Jahresabschlüssen durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den jeweils für die Rechts- und Vermögensträger nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) geltenden Bestimmungen wird für die oben genannten Rechts- und Vermögensträger in den (Erz-)Diözesen verbindlich vereinbart. Ziel der Prüfungen soll die Erlangung des „uneingeschränkten Bestätigungsvermerks” zum schnellstmöglichen Zeitpunkt sein.

Daraus resultiert unweigerlich, dass die kirchlichen Gliederungen ein  Rechnungswesen einzurichten und zu betreiben haben, das den Grundsätzen der handelsrechtlichen Rechnungslegung entspricht. Es sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung anzuwenden. Dabei ist natürlich das spezifische Erfordernis der jeweiligen kirchlichen Einheit zu berücksichtigen. So ist es für größere Einheiten uneingeschränkt empfehlenswert, die Arbeiten zur Erstellung der Jahresabschlüsse in die täglichen Arbeiten zur Buchhaltung einzubauen, um die Konzentration der Abschlussarbeiten auf das Jahresende zu vermeiden. Außerdem ist es sinnvoll, eine Prüfungsinstanz als interne Revision bereits erstellungsbegleitend mit Prüfungsaufgaben zu betreuen. Diese können in der prüferischen Beurteilung einzelner Bilanzierungsfragen oder der unterjährigen Prüfung des einzurichtenden und zu lebenden Internen Kontrollsystems (IKS) liegen. Schließlich kann die Innenrevision die Vorbereitung auf die durch Wirtschaftsprüfer vorzunehmende Jahresabschlussprüfung mit vorbereiten.


Rödl & Partner betreut schon seit Jahren öffentliche Körperschaften bei der Einführung von handelsrechtlichem Rechnungswesen. Unsere Spezialisten helfen bei Jahresabschlussarbeiten, bei der Implementierung von Internen Kontrollsystemen und der Einrichtung von Berichtswegen. Als Wirtschaftsprüfer stehen wir natürlich mit großer Fachlichkeit für die Übernahme von Aufgaben der Internen Revision und die Prüfung von Jahresabschlüssen zur Verfügung. Durch unsere langjährige Expertise in der Prüfung und Beratung von kirchlichen Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen des öffentlichen Sektors gelingt es uns auf Augenhöhe, zielgerichtete Lösungen gemeinsam mit unseren Mandanten zu erarbeiten.

 

 

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