Auskömmliche Benutzungsgebühren – (Eigentlich) selbstverständlich und wichtiger denn je!

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​veröffentlicht am 01. Juli 2020

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Es sind besondere Zeiten, in denen wir uns befinden. Die Covid-19-Pandemie prägt unser Leben auf verschiedenste Weise und wird die Gesellschaft auch noch lange Zeit beschäftigen. Im Hinblick auf wirtschaftliche Konsequenzen der Pandemie erzeugten zu Beginn der Krise besonders die milliardenschweren Hilfspakete1 und diverse (Steuer-)Ausgabenerleichterungen2 mediale Aufmerksamkeit. Exemplarisch seien hier nur die in Rekordzeit bereitgestellten Soforthilfeprogramme für Kleinunternehmen oder die Diskussion um die Rettung des Lufthansa-Konzerns genannt.


Das finanzielle Wohl und Wehe von Kommunen war zu Beginn der Pandemie indes eher eine Randnotiz in der öffentlichen Berichterstattung. Dies ändert sich zusehends und die entsprechenden Meldungen lassen durchaus aufhorchen. Der Bayerische Gemeindetag geht etwa davon aus, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie für Kommunen mindestens an die Folgen der Finanzkrise der Jahre 2007 bis 2009 herankommen werden und fordert, weitere Steuersenkungen zulasten kommunaler Einnahmen zu vermeiden.3 Zunächst für einzelne Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge4 und nach der Steuerschätzung Mitte Mai für die gesamten Kommune5 wird auch der Ruf nach der Errichtung von Rettungsschirmen für Kommunen lauter. Eine Garantie hinsichtlich des „wann” und „in welchem Umfang” solcher Maßnahmen gibt es indes nicht.


Umso mehr müssen jetzt alle Anstrengungen zur Sicherung kommunaler Einnahmen auf diejenigen Aufgaben konzentriert werden, die in der Hand der Kommunen liegen: Dazu gehört auch die Kalkulation kostendeckender Gebühren. Folgende Arbeitshypothesen sollten in diesem Zusammenhang überdacht werden:


Erhalt der kommunalen Infrastruktur nicht vernachlässigen

Die aktuelle Pandemie darf unter keinen Umständen dazu führen, dass Investitionen in den Erhalt der kommunalen Infrastruktur verschoben werden, sodass der Sanierungsstau weiter steigt. Verschobene Investitionen mögen zwar kurzfristig zu einer Entlastung führen, der Preis der Zurückhaltung wird jedoch voraussichtlich umso höher sein. Zunächst staut sich der Umfang der notwendigen Investitionen für Maßnahmen zum Infrastrukturerhalt um die verschobenen Maßnahmen weiter auf. Zudem ist weder von einer kurzfristigen Entspannung bei Baupreisen auszugehen noch dürfte es im Falle einer flächendeckenden Zurückhaltung bei kommunalen Investitionen überhaupt ausreichend Baufirmen geben, die die Nachfrage bedienen können. Selbst die Hoffnung auf fallende Zinsen kann diese Effekte nicht ausgleichen.


Auf Grundätze der Einnahmeerzielung besinnen

Gerade vor dem Hintergrund wegbrechender Steuereinnahmen sollten sich alle Kommunen auf die gesetzlichen Einnahmeerzielungsgrundsätze besinnen. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei denjenigen Gebühren zuteilwerden, die der Finanzierung kostenrechnender Einrichtung dienen und damit essenziell zur Sicherstellung der dort erbrachten Leistungen sind. Dazu zählen „kritische” Infrastrukturen wie die Wasserversorgung, die Abwasser- und die Abfallentsorgung, die nur im Falle vernünftiger Instandhaltung auch künftige Krisen in gewohnter Selbstverständlichkeit überstehen. Die notwendige Resilienz muss durch kostendeckende Gebühren sichergestellt werden.


Substanzerhaltende Kostendeckung betreiben

Damit Benutzungsgebühren nicht nur auf dem Papier kostendeckend sind, müssten alle anfallenden Kosten auch in der kostenrechnenden Einrichtung erfasst werden. Werden zum Beispiel zentrale Dienste, wie die des Rechtsamts oder der Finanzverwaltung für die Ausfertigung der Gebührenbescheide und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Anspruch genommen, so sind deren Kosten durch eine interne Leistungsverrechnung auch anteilig zu verrechnen.


Zudem dürfte eine Bewertung des kommunalen Infrastrukturvermögens auf Ebene von Wiederbeschaffungszeitwerten für die Ermittlung der ansatzfähigen Abschreibungen gerade vor dem Hintergrund wegbrechender Steuereinnahmen künftig eine immer wichtigere Funktion bei der langfristigen Sicherung kommunaler Leistungen spielen. So lassen sich Preissteigerungen für notwendige Sanierungsarbeiten dämpfen. Zudem wird die aktuell ohnehin angespannte Liquidität nicht durch eine zusätzliche Kreditaufnahme belastet.


Weiter Gutes tun und notwendiges offen kommunizieren

Städte und Gemeinden in Deutschland bewältigen kommunale Daseinsvorsorge selbst in diesen besonders herausfordernden Zeiten ausgesprochen gut. Die Versorgung der Bevölkerung mit (über-)lebensnotwendigen Leistungen läuft rund um die Uhr. Wenngleich der weitaus überwiegende Teil der Bevölkerung diese Leistungen auch zu schätzen weiß, sollten Kommunen gerade jetzt auch kommunikativ herausfordernde Aufgaben proaktiv angehen, selbst wenn dies im ersten Moment auf Unverständnis trifft. Dazu gehört beispielsweise auch, der langfristigen Erhaltung des kommunalen Vermögens auch in den Benutzungsgebühren einen höheren Stellenwert einzuräumen. Hier sollte Aufklärungsarbeit für die Bürger geleistet werden, da vielen der Preis für die kommunalen Leistungen gar nicht bewusst ist.6


Nach den jüngsten Schätzungen werden Steuereinnahmen auch in den kommenden Jahren nicht mehr sprudeln, die Ungewissheit für Kommunen bleibt demnach hoch. Insoweit gilt es umso mehr, mit den kostenrechnenden Einrichtungen die Bereiche in den Fokus zu nehmen, deren Entwicklung von den Kommunen beeinflusst werden kann. Wir begleiten Sie gerne dabei, die Bedeutung der Thesen für Sie zu hinterfragen und Fragen rund um die Kalkulation und Kommunikation von Benutzungsgebühren zu beantworten.

 

 

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1 Vgl. bspw. Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für die von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) geschädigten Unternehmen und Soloselbstständigen vom 3.4.2020, Az. PGS-3560/2/1.
2 Vgl. hierzu bspw. Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.3.2020.
3 Vgl. hierzu https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Ein-Drittel-weniger-Steuern-Corona-trifft-bayerische-Kommunen-dramatisch-id57347996.html.
4 Vgl. hierzu bspw. https://www.roedl.de/themen/kompass-mobilitaet/13-2020/appell-verkehrsministerkonferenz-rettungsschirm-bund.
5 Vgl. http://www.staedtetag.de/presse/mitteilungen/092554/index.html.
6 Institut für empirische Sozialforschung: Studie: Qualität und Image von Trinkwasser in Deutschland (Datenreport 2018/19).

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Florian Moritz

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