Belgien: Einführung einer sogenannten „Fairness Tax“

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Von Frank Dißmann, Rödl & Partner Nürnberg
 
Der belgische Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung der Steuerreform vom 30. Juli 2013, die am 1. August 2013 veröffentlicht wurde, neben weiteren Änderungen auch die neue „Fairness Tax” eingeführt. Danach unterliegen belgische Unternehmen ab dem Steuerjahr 2014 mit ihren Gewinnausschüttungen (Dividenden) grundsätzlich der sogenannten „Fairness Tax”. Der Steuersatz dieser neuen Steuer beträgt pauschal 5,15 Prozent (Steuersatz 5 Prozent zuzüglich 3 Prozent Krisenzuschlag) und wird im Rahmen einer separaten Veranlagung festgesetzt. Mit der Einführung des „Fairness Tax” will der belgische Gesetzgeber verhindern, dass ausgeschüttete Gewinne, die aufgrund der Inanspruchnahme der Notional Interest Deduc­tion (NID) oder der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen keiner Besteuerung in Belgien unterliegen haben, steuerfrei an den Anteilseigner ausgeschüttet werden können. Bei der neuen Steuer handelt es sich nicht um eine weitere Quellensteuer auf die Ausschüttungen, die zu Lasten des Gläubigers der Dividenden einzubehalten ist, sondern um eine zusätzliche Steuer, die auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaft erhoben wird. Die „Fairness Tax” stellt eine nicht steuernmindernde Betriebsausgabe dar und wird zudem im Rahmen der Körperschaftsteuervorauszahlungen berücksichtigt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass belgische Betriebsstätten von ausländischen Unternehmen ebenfalls der „Fairness Tax” unterliegen. Da diese neue Steuer nur bei Gewinnausschüttungen der entsprechenden Gesellschaft anfällt, wird bei belgischen Betriebsstätten auf die jeweiligen Gewinnausschüttungen der ausländischen Gesellschaft an ihre Anteilseigner abgestellt. Ausgenommen von dieser Neuregelung sind unter anderem auch sogenannte „kleine” Gesellschaften im Sinne des Artikels 15 Companies Code (unter anderem Nettoumsatz von weniger als 7,3 Mio. Euro).
 
Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage vollzieht sich in mehreren Schritten und zielt – vereinfacht ausgedrückt – darauf ab, den Anteil der Ausschüttung zu ermitteln, der aufgrund der Notional Interest Deduction oder der steuerlichen Verlustvorträgen tatsächlich keiner Besteuerung in Belgien unterlegen hat. Aufgrund dieser Komplexität und der Tatsache, dass die Neuregelung erst jüngst verabschiedet wurde, bestehen noch Zweifel- oder Auslegungsfragen hinsichtlich der zutreffenden Ermittlung der Bemessungsgrundlage.
 
Durch die Neueinführung der „Fairness Tax“ sollten die betroffenen Gesellschaftern ihre Ausschüttungspolitik nochmals überprüfen. Beispielsweise könnte es vorteilhaft sein, auf Ausschüttungen zu verzichten, solange die belgische Gesellschaft bzw. Betriebsstätte über nutzbare NID-Beträge oder nutzbare Verlustvorträge verfügt.

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Frank Dißmann

Diplom-Kaufmann, Steuerberater

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