Die Gewährleistungsversicherung bei M&A Transaktionen: Sinnvolle Absicherung oder verschwendetes Kapital?

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​veröffentlicht am 14. Juli 2017

 

Was bei anglo-amerikanischen M&A Transaktionen längst zum Standardrepertoire gehört, hält nun auch verstärkt Einzug in die deutsche Beratungspraxis: die Gewährleistungsversicherung oder auch kurz W & I („warranty & indemnity”) genannt. Sie ist bei Unternehmenskaufverträgen im deutschsprachigen Raum klar auf dem Vormarsch, was nicht zuletzt daran liegt, dass sich die Versicherungsunternehmen an die Schnelllebigkeit bei M&A Transaktionen angepasst haben. Während früher der Abschluss einer Gewährleistungsversicherung mit erheblichem Zeitaufwand (meist aufgrund der umfangreichen versicherungsrechtlichen Due Diligence des Versicherers) verbunden war, liegt heute bereits nach 48 bis 72 Stunden eine erste Indikation des Versicherers beim Versicherungsnehmer vor.

 

 

Aber welche Interessen versichert eigentlich eine Gewährleistungsversicherung?

Das kommt ganz darauf an, ob der Verkäufer oder der Käufer Versicherungsnehmer wird. Bei einer „Sell-Side Policy“ (Verkäuferseite), die rechtlich einer Haftpflichtversicherung gleich kommt, stellt der Versicherer den Verkäufer von den Ansprüchen des Käufers frei, sofern eine vertragliche Garantie aus dem Unternehmenskaufvertrag verletzt und das durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen Schiedsspruch festgestellt wurde. Bei einer „Buy Side Policy” (Käuferseite) steht dem Käufer als Versicherungsnehmer ein Direktanspruch gegen seinen Versicherer zu, sofern eine Garantieverletzung des Verkäufers nachgewiesen wird. Hier wird also nicht ein eigens durch den Käufer gesetztes Risiko abgesichert, sondern ein von Dritten verursachtes. Die Buy Side Policy ist nicht zuletzt deshalb vorteilhafter, weil ein direkter Zugriff auf den Versicherer besteht und dieser selbst bei schuldhaft falschen Angaben des Verkäufers für den Schaden einsteht (anders hier die Sell Side Policy, die keine Deckung für arglistiges und grob fahrlässiges Verhalten des Verkäufers übernimmt).

 

Und in welchem Umfang ist man durch die Gewährleistungsversicherung abgesichert?

Sowohl die Sell Side als auch die Buy Side Policy können mittlerweile nahezu vollständig an den Garantiekatalog des Unternehmenskaufvertrages angepasst werden. Allerdings behalten sich die Versicherer nach wie vor verschiedene Haftungsausschlüsse vor. So werden dem Versicherungsnehmer bekannte Garantieverstöße vom Haftungsumfang ausgeschlossen. Hierdurch wird das auf Seiten des Versicherungsnehmers bestehende Risiko zusätzlich faktisch auf seine Berater ausgeweitet, da diese dem Versicherer gegenüber entsprechende Negativerklärungen abgeben müssen. Für beide Seiten ist daher der Inhalt des – während einer Due Diligence angelegten – Datenraumes umso relevanter. Weitere Haftungsausschlüsse bestehen für Pensionsrückstellungen oder Folgeschäden bzw. mittelbare Schäden. Umweltgarantien dagegen sind i.d.R. von vorneherein nicht vom Versicherungsschutz der Gewährleistungsversicherung erfasst, sofern das Haftungsrisiko erhöhende Altlasten vorliegen. Hier greift die speziellere Umwelthaftpflichtversicherung ein.

 

Was ist deshalb insgesamt von einer Gewährleistungsversicherung zu halten?

Insgesamt mindert eine Gewährleistungsversicherung bestehende Risiken des Käufers, sofern sich dieser im Unternehmenskaufvertrag einer fremden Rechtsordnung unterwirft oder keine Einigkeit mit dem Verkäufer über die Haftungshöchstgrenze erzielen kann. Auf Verkäuferseite entfällt dagegen das Haftungsrisiko, was insbesondere für Finanzinvestoren geeignet ist, da diese regelmäßig keine Garantien für das operative Geschäft des Zielunternehmens abgeben können. Die durchschnittliche Versicherungsprämie schwankt zwischen 1 Prozent und 2,5 Prozent der Deckungssumme. Sie beträgt jedoch mindestens 40.000 Euro bis 60.000 Euro, so dass sich der Abschluss einer Police erst bei einem Transaktionsvolumen von 4 bis 5 Mio. Euro empfiehlt.

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