Das Europäische Parlament und der Green New Deal: Ökologische Nachhaltigkeit als neues Unternehmensziel

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​veröffentlicht am 30. Januar 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

von Rita Santaniello, Rödl & Partner Mailand, und Michele Donvito

 

Am 15. Januar 2020 hat das Europäische Parlament den Green New Deal ange­nommen, eine Maßnahme, mit dem die Europäische Union sich verpflichtet, Nach­haltigkeitspolitiken der eigenen Mitgliedstaaten finanziell zu fördern, um die CO²-Emissionen zu reduzieren und das ambitionierte Ziel der Klima­­neu­tralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Die Europäische Union hat sich bereit erklärt, zahlreiche Milliarden von Euro zu inves­tieren, die den bereits statt­findenden Wandel weiter finanzieren sollen.  

    

 

Insbesondere der neue „European Transition Fund”, dem die Europäische Kommission eine Finan­zierung in Höhe von 7,5 Milliarden Euro zuge­sichert hat, nimmt einen wichtigen Platz in Bezug auf die indus­trielle Ent­wicklung ein, die die ökologische Nachhaltigkeit unterstützen soll.

 
Es handelt sich um beachtliche Beträge, die zur Unterstützung des ökologischen und nachhaltigen Wachstums sowie zur Modernisierung der in allen wirtschaftlichen Sektoren tätigen Unternehmen – v.a. im Bereich Trans­port, Energie, Landwirtschaft, Bauwesen, Maschinen­bau und Textil­industrie – bereit gestellt werden. Diese Finanzhilfen können nicht nur von großen Gesellschaften, sondern auch von kleinen und mittleren Unternehmen und neuen Start-ups, die für Innovationen im Nachhaltigkeitssektor bereit sind, in Anspruch genommen werden.

 
In dem Zusammenhang ist es besonders wichtig hervorzuheben, dass ausschließlich die Gesellschaften, die konkrete Projekte betreffend Innovation und wirtschaft­liche und ökologische Umstellung in Hinblick auf eine schrittweise und merkbare Reduzierung ihrer Aus­wirkungen auf das Gebiet vorweisen können – indem sie ihre Energie­kosten verringern und die Leben und Arbeitsbe­dingungen ihrer Arbeitnehmer verbessern – die EU-Fonds in Anspruch nehmen können.

 
Ein radikaler Wandel in diese Richtung scheint daher schon jetzt wesentlich zu sein, um die privaten und öffent­lichen Investitionen optimal nutzen zu können sowie um sich gegenüber neuer, potenzieller Kunden attraktiver zu positionieren und dadurch die eigenen Entwicklungs­ambitionen in den relevanten Märkten erhöhen zu können.


Sollten dagegen Unternehmen gleich­gültig auf den Wandel reagieren, versäumen sie nicht nur die Möglichkeit, die EU-Fonds zu nutzen, sondern würden mit ziem­licher Sicherheit gleich­zeitig auch an Marktwettbe­werbs­fähigkeit verlieren und gleichzeitig die Gesellschaft in Gefahr von höheren Kostenaufwänden aufgrund der Nichtanpassung an die Umweltaus­wirkungs­reduzierungspolitik bringen.

 
Was das italienische Gebiet betrifft, könnte etwa die Vermeidung der vom Bilanzgesetz 2020 eingeführten, schwer­wiegenden Maßnahmen, wie bspw. die neuen Steuern auf die Plastiknutzung sowie die beträchtliche Erhöhung der Kosten für die Nutzung der umwelt­schäd­lichsten Dienst­wagen­modelle, als ein funda­­mentaler und wichtiger Schritt angesehen werden, um das Wachs­tum und die Ent­­­wicklung eines Unter­­­­nehmens zu sichern.

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Rita Santaniello

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