Gesetzesentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin

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Zuletzt im August des vergangenen berichteten wir über einen Änderungsentwurf für die Finanzanlagenvermittlerverordnung sowie ein Eckpunktepapier zur Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin”) über Finanzanlagenvermittler.

Am 23. Dezember 2019 hat nun das Bundesministerium für Finanzen einen Referentenentwurf „eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht” veröffentlicht.

Ziel des Referentenentwurfes ist es, wie bereits im Rahmen des Eckpunktepapiers vorgestellt, die Finanzanlagenvermittler der Aufsicht durch die BaFin zu unterstellen. Um dieses zu ermöglichen, sieht der Gesetzesentwurf umfangreiche Änderungen insbesondere im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), der Gewerbeordnung (GewO) sowie weiteren aufsichtsrechtlichen Bestimmungen vor.

Zahlreiche Verbände haben hierzu bereits Stellungnahmen abgegeben. Darunter finden sich auch durchaus sehr kritische Betrachtungen des geplanten Vorhabens – unter anderem hinsichtlich einer Notwendigkeit der Änderung der bestehenden Aufsichtsstruktur und einer drohenden Verschlechterung der Aufsichtsqualität sowie der mit der Umstellung einhergehenden (Mehr-)Kosten.

Es bleibt daher abzuwarten, inwieweit der Gesetzgeber die angebrachten Anregungen und Kritikpunkte aufnehmen und umsetzen wird.

Selbstverständlich halten wir Sie zu den aktuellen Entwicklungen auch weiterhin auf dem Laufenden!

Gerne stehen wir Ihnen auch bei der Beratung im Hinblick auf die einschlägigen Erlaubnisverfahren zur Verfügung.

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Dr. Christian Conreder

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