Mittelabfluss im Bundesförderprogramm Breitband

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​veröffentlicht am 17. August 2020

 

Im Rahmen einer kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Abrufe beim Bundesförderprogramm Breitbandausbau” hat die Bundesregierung umfangreiche Auskünfte über den Mittelabfluss im Bundesförderprogramm Breitband erteilt.

 

Die Bundesregierung hat in einer jüngsten Antwort vom 20.07.2020 auf eine kleine Anfrage seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Abrufe beim Bundesförderprogramm Breitbandausbau”umfangreiches Zahlenmaterial hinsichtlich des Mittelabflusses im Bundesförderprogramm Breitband bereitgestellt. Demnach wurden nach derzeitigem Stand seit dem Jahr 2015, in dem das Förderprogramm veröffentlicht wurde, für die Förderung rd. 11 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Von diesen sind wiederum rd. 6,6 Mrd. Euro durch Förderbescheide gebunden. Insgesamt wurden deutschlandweit 921 Infrastrukturprojekte bewilligt, wovon 630 im Wirtschaftlichkeitslückenmodell und 291 im Breitbandmodell umgesetzt werden. Zusätzlich wurden 487 Projekte im Rahmen des Sonderprogramms für Gewerbegebiete sowie 148 weitere im Sonderprogramm zur Erschließung von Schulen und Krankenhäusern bewilligt.

 

Entsprechend der Datengrundlage wurden zum Stand 18.06.2020 bislang erst
rd. 566 Mio. Euro Fördermittel tatsächlich ausgezahlt. Die genaue Aufteilung auf die drei Fördermöglichkeiten können der folgenden Aufstellung entnommen werden:

 

Tabelle Beratungsleistungen, Wirtschaftslücke, Betreibermodell 

 

In Relation zur bereits bewilligten Fördersumme entspricht dies rd. 8,5 Prozent und gegenüber den zur Verfügung stehenden Fördermitteln sogar nur rd. 5 Prozent.


Jedoch ist den oben aufgeführten Zahlen eine positive Entwicklung zu entnehmen. Während in den ersten Jahren überwiegend Beratungsleistungen in Anspruch genommen und gefördert wurden, stieg die Summe der abgerufenen Mittel für den tatsächlichen Ausbau im Jahr 2019 signifikant an. Für das Jahr 2020 führt sich dieser Trend fort, indem im Betreibermodell bereits zur ungefähren Jahreshälfte die Summe des Vorjahres überholt wurde. Auch im Wirtschaftlichkeitslückenmodell liegt der Wert der ausbezahlten Mittel mit rd. 63 Prozent deutlich über der Hälfte der Vorjahressumme.


Die intensiven Beratungsleistungen der ersten Jahre im Bundesförderprogramm scheinen sich somit auszuzahlen. Jedoch ist trotz des positiven Trends weiterhin davon auszugehen, dass der Großteil der Gebietskörperschaften und Telekommunikationsunternehmen auf die Hilfe von Expertenteams wie dem von
Rödl & Partner angewiesen sein wird, da sich die Komplexität in der Umsetzung des Bundesförderprogramms eben nicht reduziert, sondern vielmehr bestehen bleibt.

 

 

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Marcel Schäfer

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