Routersicherheit im Smart-Home

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veröffentlicht am 17. August 2020

 

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat in einer Technischen Richtlinie für Breitband-Router das Mindestmaß an IT-Sicherheitsmaßnahmen definiert, das für Router im Endkundenbereich umgesetzt sein sollte.

 

Dafür wurde durch das BSI im Rahmen einer Technischen Richtlinie eine Prüfspezifikation erstellt, auf deren Basis Hersteller, Prüfstellen und andere Interessierte Breitband-Router detailliert auf die Einhaltung der Anforderungen der Technischen Richtlinie überprüfen können.

 

Zudem wird die Technische Richtlinie und die zugehörige Prüfspezifikation in die Konzeption des IT-Sicherheitskennzeichens innerhalb des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 einfließen.

 

Da der Router im Smart-Home zunehmend das zentrale Zugangstor zum Internet ist, steigen auch die Sicherheitsanforderungen entsprechend.

 

In die Entwicklung der Prüfspezifikation wurden daher auch Hersteller, Telekommunikationsanbieter und Verbände sowie Vertreter von Behörden und aus der Zivilgesellschaft eingebunden. Darüber hinaus wurden auch Prüfstellen am Prozess beteiligt.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

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Andreas Lange

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt

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