Kurzmitteilung Unternehmensteuerrecht

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Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungskonform

Das Verbot, die Gewerbesteuerlast von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abzuziehen, schränke zwar grundsätzlich das sogenannte objektive Nettoprinzip bei der Einkünfteermittlung von Kapitalgesellschaften ein, die Regelung sei aber trotz allem mit dem Grundgesetz vereinbar, so das Urteil des BFH vom 16. Januar 2014. Die Richter argumentierten, dass sich das seit 2008 geltende Abzugsverbot im Gesamtzusammenhang mit den steuerlichen Entlastungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hinreichend sachlich begründen ließe – denn zeitgleich wurde der Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent auf 15 Prozent abgesenkt und die Gewerbesteuermesszahl reduziert. Es ist zu erwarten, dass die Finanzverwaltung nun die bislang vorläufig ergangenen Steuerfestsetzungen diesbezüglich für endgültig erklären wird.
 

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