Betriebsrente in der Matrix: Harmonisierung des Pensionsplans

PrintMailRate-it
Mit zunehmender Vernetzung, Flexibilisierung und Digitalisierung verändern sich auch die Strukturen der Unternehmensorganisation. Zusehends wird in Matrixstrukturen das Betätigungsfeld von Mitarbeitern nicht nur betriebs-, sondern auch unternehmens- und konzernübergreifend innerhalb seiner Organisations­ebene auf unternehmens- bzw. konzernweite Aufgaben ausgedehnt. So kann fachliche Expertise grenzüberschreitend gebündelt und flexibel eingesetzt werden. Der einzelne Mitarbeiter bleibt dabei bei seinem Vertragsarbeitgeber, etwa einer deutschen Tochtergesellschaft eines international agierenden Konzerns, angestellt, arbeitet aber gemeinsam mit Kollegen aus anderen Gesellschaften desselben Konzerns zusammen, wobei die fachliche Leitung des (Projekt-)Teams ebenfalls von einer anderen Konzerngesellschaft aus erfolgt.

Wenn auch das fachliche Weisungsrecht durch eine vom Vertragsarbeitgeber abweichende Leitung erfolgt, verbleibt das disziplinarische Weisungsrecht beim jeweiligen Vertragsarbeitgeber. Dies führt dazu, dass die Teammitglieder den unterschiedlichen Vergütungsstrukturen ihrer jeweiligen Vertragsarbeitgeber unterworfen sind. Im Ergebnis kommen damit auch weiterhin unterschiedliche Pensionspläne zur Anwendung. Dabei bietet die Matrixstruktur aus Arbeitgebersicht die Chance zur Harmonisierung der betrieblichen Altersversorgung ebenso wie zur Flexibilisierung der Finanzierung und zur Verschlankung des Pensionsmanagements.

International unterschiedliche Rechtsrahmen der betrieblichen Altersversorgung stehen zwar gegenwärtig einer abschließenden Angleichung der Versorgungssysteme noch entgegen, jedoch kann in international agierenden Konzernen häufig der Durchführungsweg und damit verbunden die Art der Finanzierung angeglichen werden. Innerhalb Deutschlands ist sogar eine komplette Harmonisierung denkbar. Voraussetzung ist zunächst die Bündelung der konzernweit mit der betrieblichen Altersversorgung befassten Mitarbeiter zu einem arbeitgeber- und grenzübergreifenden Team, das die bisherigen Pensionspläne erfasst und für die Zukunft harmonisiert. Im Ergebnis kann bspw. die gesamte betriebliche Altersversorgung konzernweit von Durchführungswegen, wie der Pensionszusage oder der Unterstützungskasse, auf die Direktversicherung umgestellt werden. Damit würde der mit der internen Finanzierung einhergehende Verwaltungsaufwand auf die rechtzeitige Leistung von Beiträgen reduziert. Strukturelle Ungleichheiten in der Vergütung von Mitarbeitern unterschiedlicher Konzerngesellschaften werden dadurch ebenso vermieden wie Schwierigkeiten bei konzernweiten Arbeitgeberwechseln. Neben dem Gleichlauf des Finanzierungsaufwands verbessert sich auch die Verhandlungsposition gegenüber den Trägern der Finanzierung, etwa einem Versicherungsunternehmen. Bessere Versicherungsbedingungen können wiederum zur Verbesserung des Pensionsplans führen und so die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung weiter erhöhen.

Wenn jedoch die Finanzierung des harmonisierten Pensionsplans nicht durch externe Träger sondern intern erfolgt, kann sie innerhalb des Konzerns zentral verwaltet werden, etwa über ein Contractual Trust Arrangement (CTA) oder eine Unterstützungskasse für mehrere Konzernunternehmen. Die damit verbundene einheitliche Liquiditätsplanung für die teilnehmenden Konzerngesellschaften lässt eine exakte Steuerung der liquiden Mittel und der Mittelanlage als Planvermögen zu. Damit reduziert sich der Verwaltungsaufwand als Ganzes bei gleichzeitiger Erhöhung der gebundenen und damit zur Vermögensmehrung zur Verfügung stehenden Finanzmittel – ein doppelt spürbarer Effekt.

In jedem Fall eröffnet eine Matrixstruktur auch beim Management der betrieblichen Altersversorgung durch die Bündelung von Kompetenzen die Möglichkeit der Weiterentwicklung des Pensionsplans und damit zur Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber. Schlankere Strukturen führen auch hier zu einer flexibleren und effizienteren Handhabung.
 

zuletzt aktualisiert am 10.02.2016

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Michael S. Braun

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

Partner

+49 9281 6072 70

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu