Messstellenbetriebsgesetz - Die digitale Zukunft der Energieversorgung beginnt!

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Messstellenbetriebsgesetz zur Einführung von Smart Metern verabschiedet!

Am 08. Juli 2016 hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zugestimmt. Das Gesetz kann damit nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Die Auswirkungen, die das Gesetz auf die Energiebranche haben wird, sind erheblich. Die sogenannten „intelligenten Messsysteme” sollen nach dem Willen des Gesetzgebers die Schlüsseltechnologie für Kommunikation und Energieeffizienz darstellen und den Weg des Letztverbrauchers vom „Consumer” zum „Prosumer” ebnen. Für Energieversorger und für Netzbetreiber bringt das MsbG dagegen zunächst „ganz nüchtern” betrachtet einen erheblichen organisatorischen Aufwand mit sich, da nach mehrjährigem Hinauszögern die Einbauverpflichtung von Smart Metern nun sehr kurzfristig umgesetzt werden muss.

Um diesen Weg zu bereiten, sind – einmal mehr – vor allem die Netzbetreiber gefordert!

Sofern technisch verfügbar, besteht ab dem 1. Januar 2017 die Verpflichtung zum Einbau von intelligenten Messsystemen unter Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Preisobergrenzen. Eine sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich und strategisch mehr als anspruchsvolle Aufgabe. Ein Zuwarten für die Netzbetreiber wird und kann es nicht geben, sieht der Gesetzgeber doch vor, dass binnen 3 Jahren zumindest 10 Prozent der Pflichteinbaufälle erfüllt sein müssen. Wird diese Quote nicht erreicht oder die Preisobergrenze überschritten, droht der Entzug der Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb. Alle Netzbetreiber sind daher angehalten, sich frühzeitig Gedanken über die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben zu machen und erste grundlegende Entscheidungen zu treffen.

Für Energievertriebe bieten intelligente Messsysteme dagegen neue Produktmöglichkeiten.

Voraussetzung hierfür ist die Berechtigung zur Nutzung der Kundendaten, die in den Stromlieferverträgen entsprechend hinterlegt werden muss. Sämtliche Vorgaben für die Abrechnung, die Preise und Preisregelungen sowie für Ihre Stromlieferverträge erläutern wir Ihnen gerne.
Informieren Sie sich in einem halbtägigen Workshop von Rödl & Partner über die neuen Anforderungen und Chancen. Nähere Informationen finden Sie hier:

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