Covid-19 – Auswege für kommunale Haushalte

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​​veröffentlicht am 2. April 2020

 

Die Covid-19 Pandemie stellt eine Krise ungeahnten Ausmaßes dar – und wir wissen noch nicht, wie lange sie anhalten wird.

 

Die Situation ist belastend für den Einzelnen, die Wirtschaft, aber auch in besonderem Maße für die Kommunen. Diese rechnen mit Gewerbesteuerstundungen, Einzahlungs- und Ertragsausfällen, z.B. aus Eintrittsgeldern im Kulturbereich oder Beiträgen aus Kinderbetreuung sowie Beförderungsentgelten im ÖPNV. Gleichzeitig steigen die Corona-bedingten Ausgaben und Auszahlungen, wie etwa für die Arbeit der Ordnungs- und Gesundheitsämter. Auch die Notwendigkeit, für die Leistungen freier Träger weiter zu zahlen, damit die Arbeit an Kranken und Pflegebedürftigen weiter im erforderlichen Maß geleistet werden kann, wird die kommunalen Kassen belasten.

 

Wie gehen die Bundesländer damit um?

Aus Baden-Württemberg wird vermeldet, dass das Land die Kommunen unterstützt, wenn sie im März und April auf die Erhebung von Elternbeiträgen und Gebühren für geschlossene Kitas, Kindergärten und Horte verzichtet. Das Paket soll einen Umfang von bis zu 100 Mio. € umfassen. Sobald die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses bekannt sind, werden wir wieder berichten.

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 31. März ein Kommunalschutz Paket beschlossen, das die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie für die kommunale Ebene begrenzen soll. Das vorliegende Programm, das noch vom Landtag beschlossen werden muss, sieht vor, die Corona-bedingten Finanzschäden in den Haushalten der Gemeinden und Gemeindeverbände zu isolieren. Dazu soll es eine Bilanzierungshilfe geben, die zur Aktivierung der Finanzschäden dienen soll, 5 Jahre abschreibungsfrei in der Bilanz stehen bleiben wird und ab 2025 über 50 Jahre in die Ergebnisrechnung abgeschrieben werden soll. Korrespondierende Kreditaufnahmen sollen als Verbindlichkeiten für Investitionen passiviert werden (können?), wobei die Tilgung der neu aufgenommenen Kreditmittel über 50 Jahre erfolgen soll.

 

Diese Abkehr vom Prinzip der Periodengerechtigkeit und der intergenerativen Gerechtigkeit erscheint vor dem Hintergrund der enormen Herausforderungen, vor denen die Kommunen stehen, vertretbar. Fraglich ist u.a. welche Kosten in solch einer Bilanzierungshilfe zu aktivieren sind. Neben den aktuellen direkten finanziellen Auswirkungen für die Kommunen, wird es vor allem auch in den Folgejahren erhebliche Mindereinnahmen durch geringere Zahlungen aus dem Finanzausgleich geben.

 

Den schon vor der aktuellen Krise am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen soll durch zusätzliche Zuwendungen aus dem Stärkungspakt über ein noch zu erarbeitendes Sonderhilfengesetz Stärkungspakt finanzielle Entlastung gewährt werden. Damit sollen die Haushalte tragfähig gemacht werden.

 

Es ist geplant, im Krediterlass NRW Laufzeitvereinbarungen für festverzinsliche Liquiditätskredite von bis zu 50 Jahren zu gestatten.

 

Die Förderbank NRW:BANK soll den Kommunen die Versorgung mit der notwendigen Liquidität geben.

 

Zur Sicherung der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur strebt die Landesregierung NRW eine Prüfung von Fördermöglichkeiten unter Ausnutzung des europarechtlichen Beihilferahmens an.

 

Auch Erleichterungen und Harmonisierungen im Bereich des Vergaberechts stehen auf der Agenda der Landesregierung des bevölkerungsstärksten deutschen Bundeslandes.

 

Über die Entwicklungen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen werden wir hier weiter berichten. Wenn andere Bundesländer sich äußern, werden wir das natürlich ebenfalls zeitnah aufgreifen.

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen und entsprechenden Verordnungen zur Umsetzung der Vorschläge der Landesregierungen liegen derzeit verständlicherweise noch nicht vor. Es bleibt zu hoffen, dass diese den in der jetzigen Zeit notwendigen Pragmatismus aufweisen werden. Erfahrungsgemäß werden die Regelungen eine Vielzahl von Auslegungsoptionen beinhalten – hier gilt es für die betroffenen Kommunen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bestmöglich zu entscheiden.

 

Gerne unterstützt sie Rödl und Partner mit seinen kommunalerfahrenen Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten bei dieser für die Zukunft Ihrer Kommune entscheidenden Aufgabe.

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