Insolvenzplan als Investorenmodell

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von Tillmann Peeters
 
Der Investoreneinstieg in einen Insolvenzplan kann für Altgesellschafter wie Investoren ein attraktives Lösungsmodell sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zur nachhaltigen Sanierung des Unternehmens frisches Kapital erforderlich ist und die Altgesellschafter dieses nicht bereitstellen können oder wollen. Um sowohl Altgesellschafter mit ihrem Markt Know­how als auch Investoren mit Kapital und Sanierungsexpertise zusammen zu bringen, ist der insolvenzplan das Mittel der Wahl. Der Insolvenzplan hat seit Einführung des ESUG als Sanierungsinstrument deutlich an Bedeutung gewonnen. Statt wie in der Vergangenheit nur zur Lösung juristischer Spezialthemen bei Mietverträgen oder Genehmigungen, ist der Insolvenzplan mittlerweile ein valides Lösungsmodell.
 

Erhalt der Gesellschaft als Ziel

Der Insolvenzplan saniert den bestehenden Rechtsträger, also die juristische Person unter der bislang das Geschäft ausgeführt wurde. Deswegen bleiben im Insolvenzplan grundsätzlich behördliche Konzessionen, Dauerschuldverhältnisse (Mietverträge) usw. erhalten. Immer dann, wenn diese Rechte ein wesentlicher Kern des Unternehmens sind, ist der Insolvenzplan die richtige Lösung. Neben diesen Umständen ist natürlich das Interesse der Gesellschafter relevant, da diese beim Insolvenzplan grundsätzlich ihre Anteile erhalten können. Für Gesellschafter ist daher der Insolvenzplan regelmäßig der vorzugswürdige Weg.
 

Frisches Kapital notwendig

Die Sanierung eines Unternehmens erfordert typischerweise erhebliches Kapital. Die Sanierungsmaßnahmen ebenso wie die Insolvenzquote, also die Auszahlungen an die Insolvenzgläubiger, müssen finanziert werden. Dieser Kapitalbedarf ist nicht selten so hoch, dass Gesellschafter und Gesellschaft diesen nicht leisten können. Immer dann ist der Einstieg eines Investors eine Option.

 

Geringerer Kapitalbedarf als im Asset Deal

Für Investoren hat das Planverfahren den Vorteil, dass z.B. der Kapitalbedarf im Rahmen eines solchen Verfahrens signifikant geringer ist, als bei der Übernahme eines Geschäftsbetriebs im Asset Deal. Grund hierfür ist, dass das Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzplans seine Working Capital Finanzierung mitbringt.

Die Käufer zahlen beim Asset Deal für sämtliche ihnen übertragene Assets einen Kaufpreis. Nicht zum Verkauf stehen vielfach die Forderungen des Unternehmens. Damit startet das Unternehmen aus der Insolvenz heraus ohne Lieferantenkredit, aber mit den typischen Forderungslaufzeiten seiner Kunden. Diesen Finanzbedarf muss ein Käufer im Rahmen eines Asset Deal durch eigene Mittel decken. Da hier Banken als Finanzierer zumeist ausscheiden, muss die Finanzierung des Working Capital aus dem Eigenkapital erfolgen.

Im Insolvenzplan behält das Unternehmen sowohl sein Warenlager als auch sein Forderungsvermögen und kann seinen Geschäftsbetrieb im Rahmen des normalen Forderungseinzuges finanzieren.
 

Optionen beim Investoreneinstieg

Es gibt verschiedene Optionen für einen Investoreneinstieg in einen Insolvenzplan. Zum einen können im Rahmen eines Debt to Equity Swap Altschulden in Eigenkapital umgewandelt werden. Zum anderen können im Rahmen eines echten oder unechten Share Deals neue Gesellschafter aufgenommen werden. Sämtliche erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Regelungen sind im Rahmen des Insolvenzplanes möglich. Die Gläubigerversammlung ersetzt insoweit die Beschlüsse der Gesellschafter. Dies gilt auch für ungewöhnliche gesellschaftsrechtliche Maßnahmen. So wurde bei Suhrkamp im Rahmen des Insolvenzplanes auch die Umwandlung des Unternehmens in eine Aktiengesellschaft beschlossen.
 
Frisches Kapital wird der Gesellschaft beim Debt to Equity Swap nicht zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen erspart sich lediglich die zukünftige Bedienung der Quote, die sonst auf die in Eigenkapital umgewandelte Verbindlichkeit entfallen würde. Immer dann, wenn diese Altschulden am Markt gehandelt werden, kann ein Investor versuchen, sich über den Kauf dieser Schulden „ins Eigenkapital einzukaufen”. Auch ein echter Share Deal führt der Gesellschaft keine frischen Mittel zu. Der Kaufpreis von Anteilen einer insolventen Gesellschaft dürfte ausgesprochen überschaubar sein, dennoch kann dieser Weg zur Abfindung renitenter Minderheitsgesellschafter sinnvoll sein.
 
Der „unechte” Share Deal, die Kapitalerhöhung bei vorhergehendem Kapitalschnitt, führt der Gesellschaft dagegen frische liquide Mittel zu und stärkt sowohl die Sanierungsaussichten als auch die Liquidität der Gesellschaft. Aus Sicht sowohl der Gläubiger als auch der zu sanierenden Gesellschaft dürfte dies der vorzugswürdige Weg sein.
 

Vorgehensweise

Die Vorgehensweise wird sich in jedem Verfahren unterscheiden. Dennoch gibt es einige typische Verfahrensweisen im Rahmen des Investoreneinstiegs in den Insolvenzplan. So können Investoren im Verlauf des M&A Prozesses aufgefordert werden, ein Angebot für eine Quote als Kaufpreis abzugeben. Dies ist insbesondere bei gläubigerdominierten Verfahren eine mögliche Vorgehensweise. Auch ist denkbar, dass Altgesellschafter von sich aus eine Beteiligungsquote für eine Kapitalerhöhung ausloben, um frisches Eigenkapital einzuwerben. Dieser Weg ist aus Sicht der Altgesellschafter der vorzugswürdige und bietet auch für Investoren das planungssicherste Verfahren.

In jedem Fall bleibt für die Due Diligence und die Verhandlung nur wenig Zeit, da der Insolvenzplan erst nach Abschluss dieser Verhandlungen zur Abstimmung gebracht werden kann. Die Erfahrung mit diesen Vorgehensweisen und die Kenntnis der Handlungsalternative ist sowohl für die Investoren als auch für das insolvente Unternehmen eine entscheidende Erfolgsvoraussetzung. Sieger im Prozess sind regelmäßig die Investoren mit der größten Erfahrung in diesen Themen in den eigenen Reihen oder im Beraterteam.

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