Tagesreporting – Steuerungsinstrument in der Insolvenz

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Insolvenz bedeutet in der heutigen Zeit nicht mehr per se das Ende eines Unternehmens, vielmehr steht die Sanierung und nachhaltige Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit im Fokus. Um dieses Ziel zu erreichen, muss neben der Beachtung gesetzlicher Regelungen, das Unternehmen operativ durch das Verfahren gesteuert werden. Der bestellte Insolvenzver­-/Sachwalter hat aufgrund seiner Funktion ein hohes Informationsbedürfnis an der Lage und Entwicklung des Unternehmens. Als Instrument zur Steuerung des Unternehmens und Herstellung von Transparenz und damit einhergehend einer Vertrauensbildung gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet sich ein tägliches Reporting der wichtigsten Kennzahlen an.

 
Die Sicherung der Masse steht im Vordergrund eines Insolvenzverfahrens. Hieraus ergeben sich die Mindestanforderungen an ein Tagesreporting. Nachfolgend sind die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Kennzahlen genannt:
  • Bankkonto
  • Forderungen aus Lieferung und Leistungen
  • Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen
  • Umsatz
 
Die Darstellung der Bankkonten erfolgt nach den Kriterien „vor” und „nach Antrag”. Hinzu werden Ein­ und Auszahlungen sowie der Endbestand reportet. Im Forderungsbereich werden die gesamten werthaltigen Forderung und die Angabe der davon fälligen Forderungen dargestellt. Die Angabe von fälligen Forderungen kann z.B. Fehlentwicklungen im Zahlverhalten frühzeitig anzeigen. Darüber hinaus kann durch die Analyse des Forderungsbestandes häufig ein aktiveres Debitorenmanagement unterstützt werden. Verbindlichkeiten werden nach den Leistungszeiträumen vor Antragsstellung und nach Antragsstellung differenziert. Leistungen vor Antragsstellung werden nicht bedient, Leistungen nach Antragsstellung, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes benötigt werden, hingegen schon. Als weiterer Indikator für eine erfolgreiche Betriebsfortführung dient der Soll-Ist-Vergleich des Tagesumsatzes.
 
Um ein vollumfängliches Tagesreporting zu erhalten müssen weitere Kennzahlen, welche als Indikatoren der Zahlungsfähigkeit sowie des Geschäftsverlauf gelten, aufgenommen werden. Hierzu zählen insbesondere:
  • Bestellobligo
  • Lagerbestand
  • Angebotsbestand
  • Auftragsbestand
  • Auftragseingang
  • Personal
 
Das Bestellobligo ermöglicht unter Berücksichtigung der v.g. Kennzahlen eine Abschätzung, ob die Liquidität in der Planungsvorschau ausreicht, um die zukünftigen Verbindlichkeiten zu bedienen. Der Lagerbestand gilt als Kontrollkennzahl, dass kein Bestandsaufbau erfolgt, bzw. ein angedachter Bestandsabbau tatsächlich betrieben wird. Angebotsbestand und Auftragsbestand/-­eingang dienen als Indikatoren, ob das Verfahren wesentliche Einflüsse auf den Vertrieb hat. Ein sinkender Auftragsbestand/-­eingang kann z.B. bedeuten, dass Kunden das Vertrauen in das Unternehmen verloren haben. In einem solchen Fall wären unverzüglich Vertriebsmaßnahmen einzuleiten. Personalkennzahlen bestehen i.d.R. aus der Anzahl beschäftigter sowie abwesender (Urlaub/Krankheit) Mitarbeiter. Ein überdurchschnittlich hoher Ausfall von Mitarbeitern kann z.B. in sinkender Motivation begründet sein: Auch hier müsste zügig gegengesteuert werden.

Das Tagesreporting wird sinnvollerweise in Tabellenform geführt. Ziel ist es, eine Zeitreihe der verschiedenen Kennzahlen zu erhalten, um so logische Schlussfolgerungen aus diesen ziehen zu können. Einmal täglich wird das Reporting für den Vortag erstellt und anschließend per Mail an die festgelegten Empfänger versandt. Der Empfängerkreis besteht in der Regel aus der Unternehmensleitung, dem Team des Insolvenzver­-/Sachwalters und ggf. dem Beraterteam. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. einer verstärkten Vertrauensbildung, ist es sinnvoll, z.B. Bankenvertreter oder Mitglieder des Gläubigerausschusses mit in den Verteilerkreis aufzunehmen.

 

Fazit

Innerhalb des Insolvenzverfahrens ist es sowohl für den Insolvenzver­-/Sachwalter, als auch den (eigenverwaltenden) Schuldner bedeutend, einen täglichen Überblick über die Kennzahlen des Unternehmens zu erhalten. Ein vollumfängliches Tagesreporting ermöglicht kurzfristiges Gegensteuern bei Fehlentwicklungen und erleichtert durch die geschaffene Transparenz eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Verfahrensbeteiligten.

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Sebastian Wilde

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