Exzellenz trotz Insolvenz – Prozessoptimierung im Insolvenzverfahren

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Operative Maßnahmen, z.B. in der Produktion oder in administrativen Bereichen, sind in vielen Fällen ein wichtiger  Bestandteil der Sanierung eines Unternehmens in der Krise.  Um wieder profitabel zu arbeiten, müssen operative Kosten  gesenkt oder die Ausbringungsmenge erhöht werden. Dies  kann genauso für die Stückzahlen der Produktion wie die Anzahl  der Angebote im Vertrieb gelten. Erfolgt die Sanierung  im Insolvenzverfahren sind jedoch einige Besonderheiten bei  der Umsetzung der Maßnahmen zur operativen Verbesserung  zu beachten. Grob unterscheiden kann man hier zwischen  der Verfahrensabwicklung im Regelinsolvenzverfahren  und im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens mit eventueller  Eigenverwaltung.
 

Regelinsolvenzverfahren – kurzfristige Maßnahmen  zur Massesicherung

Im regulären Insolvenzverfahren ist der vorläufige Insolvenzverwalter  zum Zeitpunkt seiner Bestellung vor allem der  Sicherung der Masse zum Wohle der Gläubiger verpflichtet.  Die Kosten für operative Verbesserungsprojekte, wie etwa  Maßnahmenworkshops mit externen Beratern oder Umsetzungskosten,  müssen durch den Verwalter freigegeben werden,  wenn ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet ist. Daher  sollten den Kosten der Maßnahmen schon nach spätestens  drei Monaten – also innerhalb des vorläufigen Insolvenzverfahrens  – positive Effekte gegenüberstehen. Anderenfalls  wird es mit der Zustimmung durch den vorläufigen Verwalter  schwierig. In einem solchen Fall eignen sich Maßnahmen, die  sich auf einzelne Bereiche beschränken und schnelle Ergebnisse  bringen. Ein Beispiel für eine solche Maßnahme ist eine  Rüstoptimierung, bei der innerhalb eines Tages Potenziale zur  Reduktion der Rüstzeit an Maschinen ermittelt werden, die  sich oft sehr schnell und für wenig Geld umsetzen lassen. Die  Effekte liegen hier regelmäßig bei 25 – 50 % der Rüstzeit. Die  gewonnene Zeit kann zur Erhöhung der Ausbringungsmenge  oder Einsparung der Arbeitszeit genutzt werden. Ein weiteres  Beispiel ist die Analyse der Bestände, um Potenziale für deren  kurzfristigen Abbau zu ermitteln. Nicht mehr benötigte Teile  können sofort verkauft und die Liquidität damit erhöht werden,  ohne den Betriebsablauf zu behindern.
 

Insolvenzplanverfahren (in Eigenverwaltung) – langfristige  Maßnahmen zur nachhaltigen Sanierung

Auch im Insolvenzeröffnungsverfahren, in dem ein Insolvenzplan  beabsichtigt ist, sind kurzfristige Maßnahmen im Auge  zu behalten, um notwendige Liquidität zu generieren. Da die  Befriedigungsquote der Gläubiger hier jedoch durch den jeweiligen  Insolvenzplan bestimmt wird und das Planverfahren  auf den langfristigen Erhalt des Unternehmens gerichtet ist,  können insoweit auch Investitionen getätigt werden, deren  Effekte erst nach Verfahrenseröffnung oder gar nach Abschluss  des Insolvenzverfahrens erreicht werden. Voraussetzung  ist natürlich, dass sie für die nachhaltige Sanierung des  Unternehmens von entsprechender Bedeutung sind. Beispiele  für solche Maßnahmen sind die Einführung eines neuen  Produktionssystems in der Fertigung oder die Neugestaltung  des administrativen Auftragsdurchlaufs. In der Fertigung lassen  sich so oft über 10% Produktivitätssteigerung bei gleichzeitiger  Erhöhung der Liefertreue und Senkung der Bestände  erreichen. In der Administration werden die Durchlaufzeit der  Auftragsbearbeitung und der personelle Aufwand gesenkt.  Die Erarbeitung inklusive Umsetzung eines solchen Systems  erfordert jedoch in den meisten Fällen mehr Zeit und kann in  der Regel nicht schon während des Insolvenzverfahrens abgeschlossen  werden. Dennoch ist der Start der Maßnahmen  bereits im Verfahren sinnvoll, um das Unternehmen nach Verfahrensende  schnellstmöglich gut aufzustellen und nachhaltig  marktübliche Renditen zu erzielen.
 

Fazit

Ist das Insolvenzverfahren auf das Fortbestehen des Unternehmens  ausgerichtet, können operative Verbesserungsmaßnahmen  eine Voraussetzung sein, die Sanierung erfolgreich  durchzuführen. Die notwendige Liquidität kann erhalten oder  sogar erhöht und das Unternehmen bereits während des Verfahrens  auch operativ profitabel ordentlich aufgestellt werden  Neben den finanziellen Aspekten wirken sich operative  Veränderungen auch positiv auf die Moral der Mitarbeiter aus.  Häufig führt die Insolvenz zu Ängsten in der Belegschaft vor  Kündigungen. Der Start von Verbesserungsmaßnahmen und das aktive Einbinden der Mitarbeiter vermitteln Vertrauen dahingehend, dass es mit dem Unternehmen wieder vorwärts geht und die Mitarbeiter nach wie vor gebraucht werden. Dies ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur erfolgreichen Sanierung.

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