Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Singapur

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  veröffentlicht am 9. Januar 2019


Die EU und Singapur haben am 19. Oktober 2018 das überarbeitete Freihandelsabkommen (EUSFTA) in Brüssel unterzeichnet. Es muss nun vom Europäischen Parlament genehmigt werden, um ratifiziert zu werden – und es wird erwartet, dass es in der ersten Hälfte des Jahres 2019 in Kraft tritt. Darüber hinaus wurde auch das Investitionsschutzabkommen (EUSIPA) unterzeichnet. Nachfolgend werden wichtige Aspekte des Abkommens skizziert.

  

   

Aufspaltung des Abkommens

Die Trennung von Handels- und Investitionsschutzabkommen resultiert aus der Aufspaltung des vorherigen Freihandelsabkommens, das 2014 zwischen der EU und Singapur paraphiert, aber nicht ratifiziert wurde. Der Prozess zum Inkrafttreten des ursprünglichen Abkommens hat sich verzögert, da die Kommission 2015 den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Stellungnahme dahingehend ersucht hat, welche Bestimmungen des EUSFTA in die ausschließlichen oder geteilten Zuständigkeiten der EU und welche in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. In seinem Gutachten vom 16. Mai 2017 erklärte der EuGH, dass das EUSFTA in seiner Form von 2014 auch geteilte Zuständigkeiten abdecke, insbesondere in Bezug auf die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten. Daher könne das Abkommen nur als „gemischtes Abkommen” geschlossen werden, das der Ratifizierung durch die EU und ihrer Mitgliedstaaten bedarf. Um dem EuGH-Gutachten Rechnung zu tragen, führten weitere Verhandlungen zwischen der Kommission und Singapur zu besagter Aufteilung des ursprünglichen Abkommens und die Kommission legte das getrennte Handels­abkommen vor. Nach der Trennung vom Investitionsschutzabkommen enthält dieses nur noch solche Bestimmungen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen.

 

Singapur ist das erste Mitglied der südostasiatischen Staatengemeinschaft (ASEAN), das bilaterale Handels- und Investitionsabkommen mit der EU unterzeichnet. Sie gelten als Referenz für das Bestreben der EU, Handels- und Investitionsabkommen mit anderen ASEAN-Mitgliedstaaten abzuschließen; perspek­tivisch ist zudem ein regionales Abkommen zwischen der EU und ASEAN geplant. Singapur ist zudem eines der 11 Länder, die 2018 das umfassende und progressive Abkommen für die Trans-Pazifische Partnerschaft (CPTPP) unterzeichnet und ratifiziert haben, und nimmt an den derzeitigen Verhandlungen über die Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) teil.

 

Zölle

Mit dem Abkommen werden praktisch alle Zölle abgeschafft – das gilt spätestens 5 Jahre nach dem Inkraft­treten. Dafür wird das EUSFTA das Konzept der „ASEAN-Kumulierung” zur Wahrung der Export­interessen Singapurs anwenden. Das bedeutet, dass Waren, die in anderen ASEAN-Ländern bezogen werden, nach den Ursprungsregeln der EUSFTA als Ursprungserzeugnisse aus Singapur gelten. Das Konzept ist ein wichtiger Aspekt des EUSFTA für Singapur als regionales Handelsdrehkreuz. Singapur wird alle verbleibenden Zölle auf bestimmte EU-Erzeugnisse (z.B. alkoholische Getränke) abschaffen und sich verpflichten, den derzeitigen zollfreien Zugang für alle anderen EU-Erzeugnisse unverändert zu erhalten. Am Tag des Inkrafttretens des Handelsabkommens werden über 80 Prozent aller Einfuhren aus Singapur zollfrei in die EU gelangen. Im Übrigen werden die EU-Zölle je nach Produktkategorie innerhalb von 3 oder 5 Jahren abgeschafft. Sektoren, die von der sofortigen Abschaffung der Zölle profitieren werden, sind u.a. Elektronik, Pharmazeutika und Petrochemie. Für einige Fischereierzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse wurde eine Befreiung von der Liberalisierung gewährt; das betreffende Handelsvolumen ist jedoch sehr gering.

 

Ursprungsregeln

Verhandlungen zu Ursprungsregeln hatten für beide Parteien hohe Priorität. Obwohl die EU die Ausfuhren aus Singapur nicht als Risiko für ihre sensiblen Sektoren ansah, befürchtete sie, dass Drittländer wie China versuchen könnten, ihre Waren zollfrei über Singapur in die EU auszuführen. Da die Exporte aus Singapur einen sehr hohen Anteil an importierten Komponenten enthalten, bestand eines der Verhandlungsziele von Singapur in einer günstigen Einigung über die Ursprungsregeln für seine wichtigsten Exporte in die EU – bspw. Maschinen, Petrochemikalien und Elektronik. Die Ziele der EU – die Liberalisierung der Dienstleis­tungen sowie eine Einigung über geografische Herkunftsangaben voranzutreiben – stärkten die Verhan­dlungs­position Singapurs bei den Ursprungsregeln. Die im Handelsabkommen vereinbarten Regelungen zielen darauf ab, einen Ausgleich zwischen einer gewissen Flexibilität der Unternehmen bei der Beschaffung von Teilen aus anderen Ländern und einer ausreichenden Transparenz über die Mindestbedingungen herbei­zuführen, die erfüllt sein müssen, damit Produkte als europäisch oder singapurisch gelten und im Rahmen des Abkommens in den Genuss von Präferenzen kommen. Das Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur erkennt den integrierten Charakter der Lieferketten in Südostasien und mithin das Konzept der „ASEAN-Kumulierung” an, das es den in Singapur ansässigen Herstellern ermöglicht, Komponenten aus anderen ASEAN-Mitgliedstaaten als lokale Ursprungserzeugnisse aufzunehmen.

 

Dienstleistungen

Im Rahmen des Abkommens haben sich sowohl die EU als auch Singapur zur Liberalisierung eines breiten Spektrums von Dienstleistungssektoren verpflichtet, die über die WTO-Verpflichtungen in einer Reihe von Bereichen hinausgehen. Aufgrund der Nulltarife, die Singapur bereits in den meisten Produktsektoren anwendet, lag einer der Hauptinteressensbereiche der EU im besseren Marktzugang für mehrere Dienstleistungssektoren wie
  • Finanz- und Bankdienstleistungen,
  • Telekommunikation,
  • Ingenieurs- und Architekturdienstleistungen,
  • Seeverkehr und
  • Postdienste.


Im Bereich der Finanzdienstleistungen werden europäische Geschäftsbanken unter bestimmten Beding­ungen in der Lage sein, die Zahl der Standorte für Kundendienstleistungen zu erhöhen. Darüber hinaus werden Lizenzbestimmungen und detaillierte Verfahren für die gegenseitige Anerkennung von Berufs­qualifikationen festgelegt. In bestimmten sensiblen Bereichen wie audiovisuelle Medien, Bildung und öffentliche Gesundheit wurden indes keine Verpflichtungen eingegangen. Das Abkommen verfolgt einen Positivlistenansatz, wonach Liberalisierungsverpflichtungen für Dienstleister der anderen Partei nur für die aufgeführten Sektoren bestehen.

 

Geografische Herkunftsangaben

Ein weiteres Kernthema für die EU waren geografische Herkunftsangaben. Das Abkommen bietet einen stärkeren Schutz für bestimmte geografische Angaben als im WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS). Da Singapur ein von den USA beeinflusstes Recht zum Schutz der geografischen Herkunftsangaben anwandte, gab es einen signifikanten Unterschied zwischen den von beiden Parteien verwendeten Systemen. Singapur hat sich bereit erklärt, seine bestehenden Regelungen zu stärken, indem es ein System zur Registrierung von geografischen Herkunftsangaben einrichtet. Nach der Registrierung in Singapur werden rund 190 Herkunftsangaben für Weine, Spirituosen und bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse dank des Abkommens ein Schutzniveau genießen, das demjenigen in der EU entspricht. Dazu gehören bspw. Bordeaux-Weine, Parmaschinken, Champagner und Bayerisches Bier.

 

Nichttarifäre Handelshemmnisse

Das EUSFTA soll zudem nichttarifäre Handelshemmnisse weiter abbauen. Im Bereich der Elektronik vereinbaren die EU und Singapur, ihre Normen, technischen Vorschriften und Konformitätsbewertungs­verfahren auf die einschlägigen internationalen Standards zu stützen. Dadurch sollen doppelte und unnötig aufwendige Prüfverfahren in Bezug auf Produktsicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit vermieden werden. Die Idee ist, dass ein Produkt, das in der EU als sicher für den Markt gilt, auch in Singapur als sicher angesehen werden sollte. Die EU und Singapur kommen ferner überein, internationale Normen für Autos und Autoteile, Arzneimittel und Medizinprodukte sowie Geräte zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu fördern und von der Einführung von Maßnahmen abzusehen, die von internationalen Standards abweichen. Die Parteien behalten sich jedoch das Recht vor, Qualitäts- und Sicherheitsstandards festzulegen und neue Vorschriften zu erlassen und einzuführen, um legitime politische Ziele – wie öffentliche Gesundheit und Sicherheit – zu verfolgen. Das Abkommen schützt bestimmte sensible Bereiche (z.B. Fernsehen, Radio und Film, öffentliche Gesundheit und Bildung, soziale Dienste und Wasserver­sorgung), in denen keine Verpflichtungen eingegangen werden. Das Handelsabkommen soll Unternehmen beim Aufbau einer lokalen Präsenz neue Möglichkeiten eröffnen, indem es den Marktzugang für Investitionen im Bereich Dienstleistungen und anderen Sektoren – wie dem verarbeit­enden Gewerbe/industrielle Produktion – verbessert.

 

Ratifizierung

Auf EU-Seite sind noch eine Reihe von Maßnahmen erforderlich, damit das Handelsabkommen abge­schlossen werden kann. Nachdem der Rat am 15. Oktober den Beschluss zur am 19. Oktober 2018 erfolgten Unterzeichnung des Abkommens gefasst hat, wurde das Abkommen dem Europäischen Parlament zur Genehmigung übermittelt. Im Parlament wird der Antrag auf Zustimmung an den Ausschuss für internat­ionalen Handel (INTA) weitergeleitet. INTA wird dann dem Parlament seine Empfehlung zur Genehmigung oder Ablehnung der Vereinbarung unterbreiten. Das Parlament wird anschließend per Plenarabstimmung entscheiden; sie erfolgt unabhängig von der Empfehlung des INTA-Ausschusses. Wird die für die Zustimmung des Parlaments erforderliche Stimmenmehrheit nicht erreicht, kann das Abkommen nicht geschlossen werden. Erst wenn der Rat die Zustimmung des Parlaments erhalten hat, kann er mit dem für das Inkrafttreten erforderlichen Abschluss des Freihandelsabkommens fortfahren.

 

Ausblick

Im Jahr 2017 verzeichneten die EU und Singapur bereits einen bilateralen Warenhandel von über 98 Mrd. Singapur Dollar. Singapur zieht auch große Mengen an ausländischen Direktinvestitionen an. Mehr als 10.000 EU-Unternehmen haben bereits in Singapur investiert. Singapur nimmt auch eine Schlüsselposition in den globalen Wertschöpfungsketten ein, indem es erst Ende der 1960er Jahre in die der Fertigung eintritt und ab Mitte der 1980er Jahre dann serviceorientierte Wertschöpfungsketten einführt. Es ist zu erwarten, dass das neue Abkommen die bereits starken wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Parteien weiter fördern wird. Europäische Unternehmer sollten das daher bei der künftigen Planung ihrer Lieferketten berücksichtigen.

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