Die Digitalisierung der Zollanmeldung und die Modalitäten des Vorsteuerabzugs

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veröffentlicht am 14. Oktober 2022 | Lesedauer ca. 1 Minute


Am 9. Juni hat die Agentur für Zölle und Monopole das Projekt zur Umgestaltung des Computersystems für die Einfuhrzollabfertigung (AIDA 2.0) in Kraft gesetzt. In diesem Schritt sollten die Zollabfertigungsverfahren für Waren unter Verwendung der Nachrichten H1 bis H7 telematisiert werden. 

In ihrem Rundschreiben 22 vom 6. Juni 2022 erläuterte die Agentur für Zölle und Monopole die Auswirkungen dieser Neuerung auf den Vorsteuerabzug bei der Einfuhr, indem sie festlegte, dass das in das Register gemäß Artikel 25 des Präsidialdekrets 633/72 einzutragende Dokument die neue „zusammenfassende Meldung zu Buchführungszwecken“ der Zollanmeldung ist, in der der Gesamtbetrag der bei der Einfuhr entrichteten Mehrwertsteuer nach Steuersätzen aufgeschlüsselt zusammengefasst wird.

Dieser Ansatz wurde kürzlich auch in der Antwort auf die Interpretation Nr. 417 vom 5. August 2022 bestätigt, in der die Steuerbehörde ebenfalls klarstellte, dass der Vorsteuerabzug auf der Grundlage eines von Spediteuren ausgestellten „Höflichkeitsdokuments“ nicht zulässig ist, „da der Inhalt in das Ermessen der einzelnen Aussteller gestellt wird und es nicht möglich ist zu überprüfen, ob es die gleichen Zuverlässigkeitsgarantien bietet wie das von der Zollbehörde ausgestellte Dokument“.

Der Prozess der Einführung des neuen Systems ist jedoch noch nicht abgeschlossen: Nach dem Rundschreiben Nr. 22 hatte die Zoll- und Monopolbehörde angekündigt, dass die zusammenfassende Meldung für Rechnungslegungszwecke erst am 22. Juni zur Verfügung stehen würde, ein Termin, der dann auf den 21. Juli verschoben wurde. 

Daraufhin teilte die Zoll- und Monopolbehörde in einer Mitteilung vom 20. Juli mit, dass die Verwendung der „IM-Nachricht“ aufgrund technischer Schwierigkeiten bis zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt möglich sei und dass in diesem Fall die Zollrechnung zum Zwecke des Vorsteuerabzugs in die MwSt-Register eingetragen werden könne.  

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