Gesetzgebung

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​Wir möchten diesmal nicht auf die Steueränderungsgesetze des Jahres 2016 zurückblicken, sondern Ihnen die für die Jahre 2017 und 2018 geplanten Neuregelungen vorstellen. Geplant werden z.B. die Implementierung der Richtlinie des Rates zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken – ATAD – und das Einkommensteuer-Reformgesetz.
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ATAD-Richtlinie

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (Anti-Tax Avoidance Directive – ATAD) ins nationale Recht bis Ende des Jahres 2018 zu implementieren. Die ATAD-Richtlinie wurde im Juli 2016 verabschiedet und stützt sich auf die OECD-Empfeh­lungen zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) durch Unternehmen.

Die ATAD-Richtlinie zielt auf den Schutz des Binnenmarktes gegen eine aggressive Steuerplanung und führt folgende Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung ein:

  • Abzugsbeschränkungen für Zinsen
  • Übertragung von Vermögenswerten und Wegzugsbesteuerung (exit tax)
  • Allgemeine Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch
  • Vorschriften für abhängige ausländische Unternehmen
  • Hybride Gestaltungen.

Beschränkter Abzug von Zinsen

Dieses Thema wird wohl zu den meist diskutierten Maßnahmen gehören. Das aktuelle tschechische Einkommensteuergesetz beschränkt die Gesellschafter-Fremdfinanzierung auf verbundene Unterneh­men. Nach der ATAD-Richtlinie werden die Abzugsbeschränkungen jedoch auch auf Fremdunternehmen erweitert. Abziehbare Fremdkapitalzinsen sind auf 30% des Ergebnisses vor Zinsen (EBITDA) bzw. auf Mio. 3 EUR beschränkt. Der Grenzwert von Mio. 3 EUR stellt den Höchstbetrag dar, wobei die Mitgliedstaaten über einen niedrigeren Grenzwert entscheiden können.

Durch diese Maßnahme entstehen folgende allgemeine Fragen:

  • ​Begriff Zinsen (z.B. Finance-Leasingentgelt, Einstellung von Zinsen in die Kapitalrücklage);
  • Fremdkapital, auf das die ATAD-Richtlinie anzuwenden ist (vor dem 17.06.2016 abgeschlossene Kredit- und Darlehensverträge können ausgeschlossen werden);
  • Verhältnis zur bestehenden Gesellschafter-Fremdfinanzierung, falls diese nicht aufgehoben wird.

Übertragung von Vermögenswerten und Wegzugsbesteuerung (exit tax)

Es handelt sich um die Besteuerung von Gewinnen bei der grenzüberschreitenden Übertragung der Vermögenswerte vom Stammhaus auf eine Betriebstätte oder bei der Änderung des Staates, in dem der Steuerpflichtige unbeschränkt steuerpflichtig ist.
 

Allgemeine Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch

Liegt eine Gestaltung vor, deren Ziel darin besteht, einen steuerlichen Vorteil zu erlangen, so berücksichtigen die Mitgliedstaaten diese bei der Berechnung der Körperschaftsteuerschuld.

Vorschrift für abhängige ausländische Unternehmen

Die nur beschränkt besteuerten Gewinne von ausländischen Tochtergesellschaften sind der Muttergesellschaft zuzurechnen, die diese im Staat besteuert, in dem sie ansässig ist. 

Hybride Gestaltungen

Das Ziel einer hybriden Gestaltung ist es, durch eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von Zahlungen oder Gesellschaften in verschiedenen Ländern eine Besteuerungsinkongruenz herbeizuführen, welche eine Nichtbesteuerung zur Folge hat. Die ATAD-Richtlinie soll einen Abzug bei einer gleichzeitigen Nichtbesteuerung vermeiden. Es wird schon eine Überarbeitung dieser Maßnahme vorbereitet.
 

Einkommensteuer-Reformgesetz

Das tschechische Finanzministerium beabsichtigt, die aktuelle Fassung des Einkommensteuergesetzes durch ein Reformgesetz zu ersetzen. Die neue Fassung sollte im September 2017 bekannt sein und im Jahre 2020 in Kraft treten.

Das Reformgesetz rechnet mit der Integrierten Verwaltung von Steuern und Versicherungsbeiträgen. Alle Steuern und Beitragszahlungen sollten durch die Steuerverwaltung nach einem einzigen amt­lichen Vordruck und nah einer einzigen Prozessordnung (Abgabeordnung) überwacht werden. Gewissermaßen handelt es sich um die Erweiterung des Konzeptes der Kleinen einzigen Anlaufstelle des ehemaligen Finanzministers Kalousek. Die Integrierte Verwaltung von Steuern und Versicherungsbeiträgen sollte nach dem Finanzministerium im Jahre 2022 umgesetzt werden.

Die grundsätzliche Änderung sollte darin bestehen, dass die Steuer nach der abgegeben Steuererklärung durch einen Steuerbescheid festgesetzt wird.

Das neue Einkommensteuergesetz sollte die Einkommen- und Körperschaftsteuer umfassen. Das Finanzministerium schließt jedoch nicht aus, dass die Einkommen- und Körperschaftsteuer durch zwei gesonderte Gesetze geregelt werden.

Nach wie vor wird der Steuergewinn bzw. Steuerverlust von natürlichen Personen durch die Einnahme-Überschuss-Rechnung und von Körperschaften nach dem Überschuss der Einnahmen über die Aufwendungen (nach dem Gewinn) ermittelt.  

Im Bereich Anlagevermögen werden Vereinfachungen geplant, z.B. die Abschreibungsgruppen werden von sechs auf drei reduziert, die jährlichen Abschreibungen werden durch monatliche Abschreibungen ersetzt, die aktivierungspflichtige Untergrenze für die Modernisierung von beweglichen und immateriellen Wirtschaftsgütern wird vereinheitlicht, die Unterscheidung zwischen der Modernisierung und dem Reparaturaufwand sollte einfacher vorgenommen werden, die aktivierungspflichtige Untergrenze für bewegliche und immaterielle Wirtschaftsgüter wird erhöht und es sollte die Poolabschreibung auf GWG eingeführt werden.

Die Besteuerung von in- und ausländischen Einkünften sollte nicht gravierend geändert werden. Die Übertragung von Vermögenswerten und der Wegzug sollten steuerpflichtig sein (exit tax). ​

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Mgr. Jakub Šotník

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