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Umsatzsteuer-Änderungsgesetz, das im Jahre 2020 in Kraft tritt

Im Jahre 2019 wurden viele umsatzsteuerliche Regelungen geändert. Der Gesetzgeber bringt jedoch auch im Jahre 2020 eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes auf den Weg. Die Neuregelungen sind darauf abzustellen, dass die auf EU-Ebene beschlossenen Vorschriften der Quick Fixes in nationales Recht bis zum 1. Januar 2020 umzusetzen sind (diese europäische Mehrwertsteuerreform haben wir Ihnen schon mehrmals dargestellt). Die Neuregelungen sollten am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz und andere Änderungen im Steuerrecht wurden in der letzten Regierungssitzung im Juli besprochen, wobei eine Ressortabstimmung eingeleitet wurde. Der Gesetzesentwurf sollte in kurzer Zeit dem Abgeordnetenhaus vorgebracht werden. Die Neuregelungen werden wir in unserer nächsten Ausgabe detailliert erläutern.

Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Die von der tschechischen Regierung und vor allem vom tschechischen Ministerpräsident Andrej Babiš angestrebte Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei allen steuerbaren Umsätzen war erfolgreich. Die Ministerin Schillerová hat schon früher bekannt gemacht, dass die Tschechische Republik zum erstmöglichen Zeitpunkt beantragt, dass die Umsatzsteuer für alle sonstigen Leistungen vom Leistungsempfänger geschuldet wird. Gesagt, getan. Dem Antrag der tschechischen Ministerin wurde von der Europäischen Kommission überraschend stattgegeben. 

Werden steuerbare Umsätze mit einem Entgelt von mehr als ca. CZK 450 000,00 ausgeführt, wird die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger geschuldet. Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft kann zuerst am 1. Januar 2020 eingeführt werden und bis zum 30. Juni 2022 gelten. An diesem Tag sollte die vorübergehende Bestimmung ersetzt werden. Das Ministerium für Finanzen hat schon früher informiert, dass das Reverse-Charge-Verfahren – angenommen, dass das Umsatzsteuergesetz geändert wird – ab Juli 2020 angewandt werden kann.

Änderung des Gesetzes über meldepflichtige Bargeldgeschäfte  

Da die letzte Etappe von meldepflichtigen Bargeldgeschäften umzusetzen ist, wurde im Senat im Juli die Novelle des Gesetzes über meldepflichtige Bargeldgeschäfte besprochen. Meldepflichtig sollten auch die Bargeldgeschäfte sein, die der Meldepflicht noch nicht unterlagen – vor allem die Bargeldgeschäfte von Handwerkern. Nach Umsetzung der letzten Etappe werden der Meldepflicht de facto alle Bargeldgeschäfte unterliegen. Auf einige Gegenstände und sonstige Leistungen, z.B. Hörbücher, wird aus diesem Grunde der Steuersatz von 10 % angewandt. Die Novelle wurde von allen politischen Parteien heftig diskutiert. Es wurde viele Änderungsvorschläge vorgebracht, deren Ziel Ausnahmen von der Meldepflicht waren. Nach einem Änderungsvorschlag sollte das Gesetz sogar aufgehoben werden.

Der Senat hat dem längst geplanten Änderungsgesetz nicht zugestimmt und es in das Abgeordnetenhaus eingebracht. Auch die Änderungsvorschläge wurden abgelehnt. Das Änderungsgesetz sollte im Abgeordnetenhaus wieder im September besprochen werden. Das Abgeordnetenhaus wird versuchen, den Einspruch des Senats zu überstimmen.  

Incoterms 2020

Die Internationale Handelskammer hat vor kurzer Zeit informiert, dass die neuen Incoterms 2020 im September 2019 bekanntgegeben werden.

Die Incoterms haben sich seit ihrer Einführung im Außenhandel etabliert und werden bei Festsetzung von vertraglichen Pflichten und Rechten verwendet. Die Incoterms wurden zum letzten Mal im Jahre 2010 geändert. Da die Globalisierung voranschreitet und der Außenhandel sich dynamisch entwickelt, mussten die Incoterms revidiert werden. Neue Incoterms sollten schon am 1. Januar 2020 eingeführt werden. Die Änderungen werden wir Ihnen in nächsten Ausgaben vorstellen.

Kontakt

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Ing. Klára Sauerová

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

Associate Partner

+420 236 163 280

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