OECD: Status Quo des BEPS-Projekts aus Verrechnungspreissicht

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​veröffentlicht am 3. September 2018

von Evelyn Nora Fuchs, Rödl & Partner und Luca Schröder

 

Seit unserem letzten Update zum Status Quo des BEPS-Projekts wurden bis heute verschiedene Berichte veröffentlicht, die aus Verrechnungspreissicht relevant sind. Dieses Update soll einen kurzen Überblick über die Hauptthemen geben, d.h.: Hard to Value Intangibles („HTVI”), Profit Split („PS”), Finanzierungen, Country-by-Country-Reporting („CbCR”) und Betriebstätten („BS”).

 

Hard to Value Intangibles

Am 23. Mai 2017 veröffentlichte die OECD einen Diskussionsentwurf der Umsetzungsrichtlinie der HTVI (Hard to Value Intangibles, in dem die Prinzipien, die den Ansatz von HTVI begründen, beschrieben werden. Dem Entwurf folgte am 5. Juli die Veröffentlichung der eingegangenen Stellungnahmen. Die daraus resultierende Richtlinie wurde dann am 21. Juni 2018 mit dem Ziel publiziert, einen gemeinsamen Ansatz der Steuerverwaltungen zu etablieren.

 

Mehr Informationen zu den etablierten Richtlinien finden Sie hier ».

 

Profit Split

Die OECD hat beschlossen, am 6. Juni 2017 einen überarbeiteten Diskussionsentwurf über PS zu veröffentlichen (als Ersatz für den früheren Diskussionsentwurf, der im Juni 2016 veröffentlicht wurde). Dieser überarbeitete Entwurf zielte darauf ab, die Anwendung der PS-Methode näher zu erläutern. Die aus dem genannten Entwurf resultierenden Leitlinien wurden dann am 21. Juni 2018 veröffentlicht.

 

Finanzierungen

Angesichts der Veröffentlichung der aktualisierten OECD Verrechnungspreisrichtlinien („TPG”) im Jahr 2017, wurde eine Klarstellung für die Anwendung des im TPG genannten Grundsatzes für Finanzierungen gefordert. Als Antwort hat die OECD am 3. Juli 2018 einen Diskussionsentwurf zu diesem Thema veröffentlicht.

 

Country-by-Country-Reporting

Angesichts der Tatsache, dass in vielen Ländern CbCR-Regeln umgesetzt wurden oder in naher Zukunft umgesetzt werden, ist es nicht verwunderlich, dass die OECD verschiedene Veröffentlichungen zu diesem Thema publiziert hat. Am 18. Juli 2017 veröffentlichte sie eine Richtlinie, die sich mit Unternehmen befasst, die zwei oder mehreren multinationalen Unternehmen gehören, die nicht miteinander verbunden sind und/oder von diesen betrieben werden, sowie mit dem Inhalt von Tabelle 1 des CbCR. Am 6. September 2017 veröffentlichte die OECD eine weitere Richtlinie zu CbCR, die sich auf die Definition der Einnahmen, den Ansatz für multinationale Unternehmensgruppen mit kurzen Abrechnungszeiträumen und die Behandlung von laufenden und bezahlten Einkommenssteuern konzentriert. Aus der Perspektive der Steuerbehörden, wurde am 11. Oktober 2017 der Status der Austauschbeziehungen zwischen den Steuerverwaltungen veröffentlicht, der ein wachsendes Kooperationsumfeld beim Informationsaustausch im Zusammenhang mit CbCR darstellt. Ein weiterer Leitfaden zu spezifischen Themen wurde dann am 30. November 2017 veröffentlicht. Am 24. Mai 2018 hat das erste Peer Review über die Anwendung des CbCR stattgefunden, das einen starken, weltweiten Fortschritt bei der Umsetzung des CbCR zeigte.

 

Betriebstätten

Am 22. Juni 2017 konzentrierte sich die OECD erneut auf BS und veröffentlichte einen Diskussionsentwurf über die Zuweisung von Gewinnen an BS, welche allgemeine high-level Grundsätze festlegen. Am 22. März 2018 folgte dann die Veröffentlichung des Berichts mit zusätzlichen Hinweisen zur Gewinnzuweisung an BS.

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