Ukraine: Umsetzung der BEPS Maßnahmepunkte ab 2017

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​Laut der Mitteilung, die Ende November 2016 auf der offiziellen Webseite des Finanzministeriums der Ukraine erschienen ist, schließt sich die Ukraine der Umsetzung des Maßnahmenpakets gegen „Base Erosion and Profit Shifting” (kurz BEPS) ab 1. Januar 2017 an. Ein offizielles Schreiben über die Umsetzung des BEPS-Plans in der Ukraine wurde vom Finanzminister der Ukraine an den OECD-Generalsekretär am 22. November 2016 übergeben. 
 

Das Finanzministerium der Ukraine berichtet, dass sich die Ukraine zur Umsetzung der folgenden Maßnahmepunkte verpflichtet sieht:
  • Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken,
  • Verhinderung von Abkommensmissbrauch,
  • Offenlegung der aggressiven Steuerplanungsmodelle und
  • Verbesserung der Wirksamkeit von Streitbeilegungsmechanismen.

 
Derzeit sind noch keine Änderungen (Gesetzesentwürfe) zur Steuergesetzgebung erarbeitet, die eine Umsetzung der oben erwähnten Maßnahmenpunkte vorsehen. Sollten die Änderungen im Laufe des Jahres 2017 verabschiedet werden, kann davon ausgegangen werden, dass die gesetzlichen Änderungen frühestens ab 2018 anwendbar werden.

zuletzt aktualisiert am 05. Januar 2017

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Yuri Nikolaychuk

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