Kommunale Wärmeplanung

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Die kommunale Wärmeplanung ist ein Planungsinstrument, mit dem Ziel einer strategischen Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung und nachhaltigen Stadtentwicklung bis zum Jahr 2045.


Um die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu erreichen, ist es notwendig den Energiebedarf und damit auch den Wärmebedarf von Gebäuden zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen. Doch auch in Zukunft werden weiterhin Bedarfe von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme existieren, sodass gleichzeitig die Transformation des Wärmemarktes und damit die Bereitstellung der Wärme aus erneuerbaren Quellen und unvermeidbarer Abwärme in den Vordergrund gerückt werden.


Anders als im Strommarkt ist der Wärmemarkt aufgrund seiner besonderen Eigenschaften ein lokaler Markt, da bspw. die Transportfähigkeit von Wärme eingeschränkt ist und Erzeugung und Verbrauch oftmals räumlich eingeschränkt ist. Aus diesem Grund setzt die kommunale Wärmeplanung (KWP) auf kommunaler Ebene an.,


Das Ziel ist ein klimaneutrales und wirtschaftliches Wärmeversorgungssystem vor Ort zu ermitteln, das die Gegebenheiten und Potenziale vor Ort berücksichtigt und somit gleichzeitig Planungssicherheit für Bürger sowie öffentliche als auch private Investoren und Stadtwerke zu schaffen.
Der nach erfolgreicher Fertigstellung der KWP anschließende Transformationsprozess ist langfristig ausgelegt und berücksichtigt alle städtebaulichen Planungen sowie die Schnittstellen von Wärmeplanung, Strom- und Erdgasinfrastrukturplanung, Bevölkerungs- als auch Stadt- bzw. Gemeindeentwicklung.
Die KWP führt Potenziale und Bedarfe systematisch zusammen und kann als 4 – Phasen Modell beschrieben werden:

 Weitere Informationen zum Thema

​Rechtliche Grundlagen und Ausblick


Das Land Baden-Württemberg hat seit 2020 alle großen Kreisstädte und Stadtkreise verpflichtet bis zum 31.12.2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Ebenso hat Schleswig-Holstein Ende 2021 eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt, die sich am Vorbild Baden-Württemberg orientiert. Ab 2024 werden Städte und Gemeinden in Hessen ab 20.000 Einwohnern zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.


Darüber hinaus trat am 1. November 2022 die überarbeitete Kommunalrichtlinie in Kraft. Einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, wird über die Kommunalrichtlinie mit besonders attraktiven Förderquoten unterstützt. Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen 90 Prozent Förderung erhalten. Außerdem ist ein Gesetzesentwurf des Bundes zur kommunalen Wärmeplanung in Arbeit. Ende des 3. Quartals 2023 soll das Gesetz zur bundesweiten kommunalen Wärmeplanung in Kraft treten, sodass Kommunen und kommunale Akteure ab 2024 zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet werden.


Für die kommunale Wärmeplanung gibt das Klimaschutzgesetz das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 vor. Spätestens 2040 dürfen durch die Wärmeversorgung keine Treibhausgas-Emissionen mehr verursacht werden.

 Häufige Frage- bzw. Problemstellungen

​In unserer Beratungspraxis konnten wir schon vielen Mandanten bei Fragen rund um das Thema kommunale Wärmeplanung unterstützen. Mit den folgenden Fragen sind Sie nicht allein, kommen Sie gerne auf uns zu!
  • Was kann die kommunale Wärmeplanung leisten?
  • Wie kann ich meinen Wärmesektor dekarbonisieren?
  • Wie sieht ein Wärmeplan auf kommunaler Ebene konkret aus?
  • Wie sehen die ersten Schritte aus?
  • Wie lange dauert die kommunale Wärmeplanung?
  • Wie erstelle ich eine Bestandsanalyse?
  • Welche Wärmeversorgungsnetze bzw. Energieinfrastrukturen gibt es und wie gut sind diese ausgebaut?
  • Wer fertigt den kommunalen Wärmeplan an?
  • Welche gesetzlichen Vorgaben und Ziele gibt es für die Wärmeversorgung (z.B. Klimaschutzziele) und wie stelle ich sicher, dass alle Vorgaben eingehalten werden?
  • Wie kann ich die Bürger und andere wichtigen Akteure einbeziehen?
  • Welche Maßnahmen sind geeignet, um meinen Wärmeenergiebedarf zu senken?
  • Welche erneuerbaren Energien werden derzeit genutzt und in welchem Umfang können diese ausgebaut werden?
  • Wie entwickele ich einen Transformationsplan zur klimaneutralen Wärmeversorgung mit Zielszenarien für 2045 und 2030?
  • Welche Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmeversorgung?
  • Ich möchte freiwillige eine kommunale Wärmeplanung durchführen. Welche Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung?

 ​Rödl & Partner ist Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihre kommunale Wärmeplanung

Wir bieten Unterstützung in folgenden Bereichen:

 

  • Projekt- und Zeitmanagement, sowie Kostencontrolling
  • Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit
  • Steuerung des Projektes von Anfang bis Ende
  • Unterstützung bei der Beantragung und Abruf von Fördermitteln
  • Durchführung von Bestands- und Potenzialanalysen
  • Aufstellung von Zielszenarien zur nachhaltigen Stadtentwicklung
  • Erstellen von Kommunikations- und Beteiligungskonzept
  • Einbindung der Stakeholder.
  • Entwicklung eines lokalen Transformationspfades
  • Ausarbeitung der individuellen Wärmewendestrategie

 

Bis zum Zieljahr 2045 dauert es nicht mehr lange. Da es sich bei den notwendigen Investitionen um zahlreiche langfristige Projekte handelt, sollte schnell gehandelt werden. Sprechen Sie uns jetzt an.

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