Compliance in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

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Compliance in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

 

​Compliance: Präventionsmaßnahmen für eine gesunde Organisation

Das Thema Compliance nimmt in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, beispielsweise in Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und Krankenhäusern häufig immer noch eine untergeordnete Rolle ein, obwohl die Notwendigkeit für Präventionsmaßnahmen stetig ansteigt. Neu hinzukommende Strafvorschriften wie die §§ 299a/299b StGB oder aktuell Artikel 83 der EU-Datenschutzgrundverordnung) machen die Situation für die Verantwortlichen zugleich komplexer und riskanter. Auf der Grundlage des § 197a SGB V haben beispielsweise die Krankenkassen „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen” eingerichtet. Jedoch ersetzt weder diese Stelle noch eine gut funktionierende interne Revision ein Compliance Management System, denn es fehlen ein umfassender Blick auf Compliance im Gesamtunternehmen, ein dezidiertes Management der Compliance Risiken und die laufende präventive Arbeit zur Abwehr von Compliance-Verletzungen – um nur drei Beispiele zu nennen.
 
Das Nicht-Handeln in Sachen Compliance führt für die Verantwortlichen zu erheblichen Haftungsrisiken. Die gesetzlichen Vertreter einer Organisation sind dafür verantwortlich, Maßnahmen zu ergreifen, um das rechtskonforme Verhalten der Organisation zu gewährleisten. Unterlassen sie dies bzw. können sie es nicht schlüssig nachweisen, besteht der Verdacht auf ein betriebliches Organisationsverschulden. Wichtig: Die Haftung trifft auch solche gesetzlichen Vertreter, die lediglich ehrenamtlich tätig sind (z.B. ehrenamtliche Vorstände eines e.V.)!

 

Compliance in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft ist mehr!

Als Querschnittsthema betrifft Compliance alle Bereiche und Funktionen einer Organisation. Daraus folgt, dass es nicht ausreicht, lediglich die entsprechende Funktion einzurichten, sondern dass Compliance durchgängig in die administrativen und operativen Abläufe einer Organisation integriert werden muss. Dies erfordert eine systematische Herangehensweise.
 
Häufig fehlt es an den formalen Voraussetzungen, die für ein angemessenes und wirksames Compliance Management System (CMS) erforderlich sind. Strafrecht, IT-Security, Steuern, Abgrenzung, aber auch Synergien zum Risikomanagementsystem, Kommunikationsstrategien und Überprüfung der Wirksamkeit eines CMS rücken immer weiter in den Fokus. Was muss im CMS berücksichtigt werden? Wie kann ein CMS eingeführt werden, wie wird die Wirksamkeit sicher gestellt, wie ist das Zusammenspiel mit anderen Management-Systemen und Regelwerken (z.B. Corporate Governance, Risikomanagement, Qualitätsmanagement etc.)?
 

Ein Überblick über unsere Themen in der Compliance-Beratung für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft:

 

 

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Betriebswirt (Berufsakademie), Zertifizierter Compliance Officer, Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR), Datenschutzauditor (TÜV), IT-Auditor IDW

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