Fragen zu Jahresabschluss, Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht

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Die Komplexität des handelsrechtlichen Bilanzrechts und Steuerrechts nimmt stetig zu. Handels- und Steuerbilanz fallen immer mehr auseinander. Der Spezialist wird bei der Abschlusserstellung immer wichtiger.  Denn es eröffnen sich wertvolle Chancen, den Jahresabschluss durch Ausübung von Ansatzwahlrechten, Bewertungswahlrechten und Ermessensspielräumen zu gestalten und dabei den gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Hier müssen unterschiedliche Adressaten von Handels- und Steuerbilanz und deren oft abweichende Informationsbedürfnisse berücksichtigt werden. Kunden, Lieferanten, Rating-Agenturen, potentielle Investoren und nicht zuletzt Ihre Bank wollen tendenziell ein hohes Jahresergebnis sehen. Meist ist deshalb ein hoher Jahresüberschuss in der Handelsbilanz wünschenswert. Gleichzeitig sollte ein möglichst niedriges Ergebnis in der Steuerbilanz angestrebt werden, da dieses als Bemessungsgrundlage für Ihre Ertragsteuern dient.
 
Unsere Experten beraten Sie zielgerichtet zu der für Sie optimalen Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten. Die steuerlichen Konsequenzen der Bilanzierung für das aktuelle Jahr und für Folgejahre haben wir dabei fest im Blick.

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