Jahresabschlüsse: Erstellung und Beratung

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Das Handelsgesetzbuch verpflichtet alle Kaufleute, jährlich einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser dient nicht nur als wichtige Informationsgrundlage für Kunden und Lieferanten, mögliche Kapitalgeber, Rating-Agenturen und Aktionäre. Er ist auch Grundlage für die Besteuerung durch das Finanzamt. Richtig optimiert kann der Jahresabschluss darüber hinaus vom Unternehmer als Selbstinformation und als Entscheidungsgrundlage für die Zukunft genutzt werden.
 
Als Spiegel Ihres Unternehmenserfolgs braucht der Jahresabschluss eine optimale Darstellung, um die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens nachvollziehbar und transparent zum Ausdruck zu bringen. Auf diese Weise sorgen wir für ein positives Erscheinungsbild Ihres Unternehmens in der Öffentlichkeit.
 
Auch im internationalen Kontext sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Bei Bedarf erstellen wir Ihren Jahresabschluss nicht nur nach deutschem Handelsrecht, sondern auch nach internationalen Rechnungslegungsstandards. Benötigen Sie einen Jahresabschluss nach nationalem Recht des jeweiligen Landes für eine Ihrer Tochtergesellschaften oder Niederlassungen im Ausland? Dann verweisen wir Sie an unsere Kollegen vor Ort, die mit den lokalen Rechnungslegungserfordernissen des jeweiligen Landes bestens vertraut sind.
 

Der optimale Jahresabschluss für Ihr Unternehmen

Der vorgeschriebene Umfang des Jahresabschlusses richtet sich nach der Rechtsform und der Größe des Unternehmens. Er besteht in jedem Fall aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften müssen den Jahresabschluss um einen Anhang und gegebenenfalls einen Lagebericht erweitern. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften müssen darüber hinaus eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erstellen.
   

Unsere Beratungsangebote zu Jahresabschlussarbeiten

Soll ein möglichst hoher oder ein möglichst niedriger Jahresüberschuss ausgewiesen werden? Im Rahmen der Bilanzpolitik werden dem Abschlussersteller gewisse Ermessens- und Gestaltungsspielräume gegeben. Dies gibt uns die Möglichkeit, Ihren Jahresabschluss unter Berücksichtigung sämtlicher nationaler und internationaler Vorgaben optimal auf Ihre Situation auszurichten.
   
Wenn Sie Ihren Jahresabschluss von Rödl & Partner anfertigen lassen, können Sie zwischen der
  • Erstellung ohne Beurteilung,
  • Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilung sowie der
  • Erstellung mit umfassender Beurteilung
     
wählen. Schon bei der Version nach Mindestumfang, nämlich ohne den konkreten Auftrag zur Beurteilung der vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, steigern Sie den Qualitätsstandard Ihres Jahresabschlusses, weil unsere Spezialisten Sie auf wesentliche Unstimmigkeiten der vorgelegten Unterlagen hinweisen. Zugleich werden wir Ihnen Korrekturmöglichkeiten unterbreiten und Ihnen auf Wunsch behilflich sein, bestehende unternehmensinterne Prozesse zu überarbeiten.
 
Die anderen beiden Erstellungsarten mit tiefer gehender Beurteilung umfassen weitere Tätigkeiten, die die Aussagekraft und Vertrauenswürdigkeit der erstellten Jahresabschlüsse für die Adressaten, insbesondere auch für Anteilseigner und Banken, weiter erhöhen.
 
Steuerliche Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz, die entweder gesetzlich vorgeschrieben oder möglich sind, erfassen wir entweder in Form einer eigenständigen Steuerbilanz oder durch Erstellung einer Überleitungsrechnung. Unsere Spezialisten zeigen Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten und unterstützen Sie verlässlich und kompetent bei der Durchführung.

Kontakt

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Renata Kabas-Komorniczak

Certified Tax Consultant (Polen)

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Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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