Notarielle Dienstleistungen

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​​​​​​​​Eine Vielzahl von Rechtsgeschäften unterliegt einem besonderen Form­zwang. Bei sehr relevanten Vorgängen wird die notarielle Beurkundung vorausgesetzt. Hierzu gehören z.B. gesellschaftsrechtliche und immobilienrechtliche Angelegenheiten.
 
Bei der notariellen Beurkundung handelt es sich um die strengste Formvorschrift, die das Gesetz kennt. Durch das Formerfordernis sollen die Urkundsbeteiligten u.a. über den Inhalt und die Auswirkungen des zu beurkundenden Rechts­geschäfts durch den Notar informiert und belehrt werden. Zudem soll sicherge­stellt werden, dass die Rechtsgeschäfte eindeutig gestaltet sind und auch für alle Beteiligten rechtssicher vollzogen werden können. Der Notar handelt bei einer Beurkundung nicht als einseitiger Interessenvertreter, sondern ist stets unabhängig und unparteiisch.
 
Rödl & Partner bietet seinen Mandanten in Herford die rechtssichere Ausgestaltung und Beurkundung an. Unser Notar betreut in- und ausländische Mandanten in allen notariellen Angelegenheiten, insbesondere in den Bereichen des Gesellschaftsrechts, des Immobilienrechts und der Nachfolge­regelungen. Unsere Rechtsanwälte arbeiten eng und interdisziplinär mit unserem Notar zusammen.
 
Sofern keine Mitwirkungsverbote bestehen, bietet sich eine Beurkundung an, um eine bestmögliche Umsetzung garantieren zu können. Die Beurkundung erfolgt auf Wunsch auch in englischer Sprache.
 

Wir unterstützten Sie in folgenden Bereichen:

Gesellschaftsrecht

  • Gründung von Gesellschaften, insbesondere Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
  • Gestaltung und Beurkundung von Gesellschaftsverträgen (sowohl bei der Gründung als auch bei Satzungsänderungen)
  • Vorbereitung und Vollzug von Beschlussfassungen und Handelsregisteranmeldungen (wie z.B. Geschäftsführerbestellung, Anmeldung von Prokuristen sowie Anmeldung von eK, OHG und KG)
  • Stammkapitalerhöhungen
  • Beurkundung von Vorgängen nach dem Umwandlungsgesetz
  • Beurkundung von Kaufverträgen
  • Gesellschaftervereinbarungen / Beteiligungsverträge

 

Immobilienrecht

  • Vorbereitung und Beurkundung von Grundstückskaufverträgen / Grundstücksübertragungen (inkl. sämtlicher Nebengeschäfte, wie z.B. Grundschuldbestellungen)
  • Begründung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Erstellung und Beurkundung von Teilungserklärungen
  • Sämtliche beurkundungspflichtigen Grundstücksgeschäfte


Erbrecht

  • Allgemein erbrechtliche Beratung
  • Beurkundungen von Testamenten (einfaches Testament, gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament, Unternehmertestament) und Erbverträge
  • Ausgestaltung von Testamentsvollstreckungen
  • Beurkundung von Erb- und Pflichtteilsverzichten
  • Beurkundung von Schenkungsverträgen, „vorweggenommene Erbfolge” (Nutzung von steuerlichen Freibeträgen)
  • Nebengeschäfte, wie z.B. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Rödl, Lang Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Leopoldstraße 2-8

32051 Herford

Tel.: +49 5221 69301 0

Fax: +49 5221 69301 99

E-Mail: herford@roe​dl.com

 

EINZELVERTRETUNGSBERECHTIGTE PARTNER:

Prof. Dr. Christian Rödl, LL.M. (Columbia University, New York), Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

Thomas Lang, LL.M., Rechtsanwalt, Notar

 

PARTNERSCHAFTSREGISTER:

Amtsgericht Essen, PR 3949

 

UMSATZSTEUER-ID:

DE 313186024

 

BERUFSBEZEICHNUNG:

Rechtsanwälte, Notar

  

BERUFSBEZEICHNUNG VERLIEHEN IN:

Bundesrepublik Deutschland

  

ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDEN UND KAMMERN:

Rechtsanwaltskammer Hamm

Ostenallee 18

59063 Hamm

Tel.: +49 2381 9850 00

Fax: +49 2381 9850 50

E-Mail: info@rak-hamm.de

www.rechtsanwaltska​​mmer-hamm.de
 

Alle der Gesellschaft angehörigen Rechtsanwälte sind Mitglied der jeweils für ihre Zulassung zuständigen regionalen Rechtsanwaltskammer (www.brak.de/die-b​rak/r​egionale-kammern/) und unterliegen deren Aufsicht.
  

Der Notar unterliegt der Aufsicht des Präsidenten des Landgerichts Bielefeld:

Präsident des Landgerichts Bielefeld

Niederwall 71

33602 Bielefeld
  

Der Notar ist Mitglied der zuständigen Notarkammer seines Standortes:

Westfälische Notarkammer

Ostenallee 18

59063 Hamm

Tel.: +49 2381 9695 90

Fax: +49 2381 9695 951

E-Mail: info@westfaelische-notarkammer.de

www.westfaelische-n​otarkammer.de

 

BERUFSRECHTLICHE REGELUNGEN:

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte sind:

  • die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
  • die Fachanwaltsordnung (FAO)
  • die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
  • das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

  

Alle Texte sind über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de unter „Anwaltschaft“ – „Berufsrecht“ abrufbar.
 

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Notare sind:

  • Bundesnotarordnung (BNotO)
  • Beurkundungsgesetz (BeurkG)
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
  • Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
  • Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)
  • Richtlinien der Westfälischen Notarkammer

 

Alle Texte, mit Ausnahme der Richtlinien der Westfälischen Notarkammer, sind über das Informationsportal der Bundesnotarkammer www.notar.de unter „Notar/-in“ – „Berufsrecht“ abrufbar. Die Richtlinien der Westfälischen Notarkammer sind über die Internetseite der Westfälischen Notarkammer www.westfaelische-notarkammer.de unter „Notarservice“ – „Berufsrechtliche Regelungen“ abrufbar.

  

BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:

Die Rödl, Lang Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB unterhält die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Dienstleistungen zumindest in den Mitgliedsländern der Europäischen Union.

  

Europäische Plattform für Onlinestreitbeilegung (OS-Plattform):

Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Rechtsgeschäften entstanden sind, hat die Europäische Union unter folgendem Link eine Online-Plattform („OS-Plattform") eingerichtet: www.ec.europa.​eu/consumers/odr/

 

Verbraucherstreitbeilegung:

Rödl & Partner ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
 

Rödl & Partner ist es gewohnt, im – ohnehin unwahrscheinlichen – Fall unterschiedlicher Auffassungen im Mandat, ohne Umwege auf der bewährten Vertrauensbasis zu einem Konsens zu kommen.

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Kontakt

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Thomas Lang, LL.M.

Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Partner

+ 49 5221 6930 10

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​Aufgrund vermehrter Nachfragen teilen wir mit, dass notarielle Beurkundungen weiterhin durchgeführt werden. Sollte sich daran etwas ändern, werden wir diese Benachrichtigung umgehend aktualisieren. Mehr »
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