Vermarktungsmodelle Erneuerbare Energien Indien

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 Einspeisevergütung

Gemäß dem Electricity Act, 2003, der nationalen normenkonkretisierende Verwaltungsvorschrift „Tariff Policy, 2016” und den sogenannten „Renewable Purchase Obligations” (RPOs) gemäß Sec. 6.4 der Tariff Policy, 2016 müssen alle staatlichen Stromregulierungskommissionen einen bestimmten Prozentsatz des netzgebundenen Stroms aus erneuerbaren Energien beziehen. Die staatliche Stromregulierungsbehörde „Central Electricity Regulatory Commission” (CERC) hat dadurch eine staatlich garantierte Einspeisevergütung für netzgebundene Energieerzeugung mittels Photovoltaik und Solarthermie implementiert. Einspeisetarife werden gemäß Sec. 8 der nationalen „Tariff Policy, 2016” und Sec. 62 ff. des Electricity Act, 2003 festgelegt. Die Förderung ist dabei den bundesstaatlichen Regulierungsbehörden „State Electricity Regulatroy Commissions” (SERCs) übertragen. In der Vergangenheit wurden die Einspeisevergütung rein über die Tariff Policy ausgezahlt, nun werden diese jedoch meistens nur im Rahmen von systematischen Ausschreibungen festgelegt und gezahlt. Die jeweilige Einspeisevergütung wird dabei durch das „Ministry of New and Renewable Energy” (MNRE) vor Ausschreibungsbeginn festgelegt. Die Vergütung zum festgelegten Einspeisetarif und die Stromabnahme erfolgen ausschließlich im Rahmen eines Power Purchase Agreements (PPA). Teilweise wird eine jährliche Steigerung der Einspeisevergütung vereinbart. Die Richtlinien für Einspeisevergütungen gelten jedoch weiterhin für Kleinanlagen und die State Electricity Regulatory Commissions („SERCs”) legen die entsprechende Einspeisevergütung fest.

 

Herausforderungen

Die Einspeisevergütung erfolgt für Solar und Windkraft meistens nur im Rahmen eines PPA, die meist über ein Bieterverfahren gemäß den Ausschreibungsrichtlinien „Guidelines for Tariff Based Competitive Bidding Process” vergeben werden. Dabei wird ein Benchmark-Tarif festgelegt, ab dem kein Gebot mehr abgegeben werden kann und der Bieter mit dem niedrigsten durch eine Rückwärtsauktion ermittelten Gebot ausgewählt wird. Diese Ausschreibungsrichtlinien enthalten mehrere Bestimmungen, um die Attraktivität der Solar- und Windkraftenergie durch Maßnahmen zu erhöhen wie z.B. Entschädigungskompensation an den Bauherrn im Falle von Energieverlusten, Zahlungssicherheitsmechanismus für Tarifzahlungen und Kündigungsentschädigung. Die Einspeisevergütung, festgelegt durch die SERCs, gilt gemäß Sec. 2 bzw. 3 der Guidelines for Tariff Based Competitive Bidding Process weiterhin für Solar- und Windkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als 5 MW bzw. 25 MW.

 

Die Einspeisevergütung variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat. Dadurch ergeben sich erhebliche Differenzen zwischen den einzelnen Bundesstaaten.

 

Ausblick

Kommerzielle und industrielle Nutzer werden durch neue Anreize dazu ermutigt Anlagen für Erneuerbare Energien zu bauen und über PPA’s die Einspeisevergütung zu erhalten. So werden z.B. kommerzielle Nutzer von der Einfuhr- und Verbrauchssteuer befreit. Manche Bundesstaaten erteilen zusätzlich finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Energieaudits1. Jedoch werden Einspeisevergütungen auch in der Zukunft nur über wirksame PPA’s ausgezahlt werden. Die indische Regierung hat bisher keine Erwägungen geäußert, diese zwei Modelle wieder zu trennen und somit Einspeisevergütungen insbesondere auch für private Haushalte attraktiver zu machen.

 

1 Z.B. Tamil Nadu gemäß dem Promotion of Energy Audit & Conversation of Energy (“PEACE”) Scheme http://www.indcom.tn.gov.in/peace.html

 Eigenversorgung

Status Quo

Das Eigenverbrauchsmodell wird hauptsächlich nur im kommerziellen Bereich gelebt. Für private Haushalte gibt es zwar Angebote und Möglichkeiten, jedoch werden diese kaum in Anspruch genommen. Die indische Regierung hat allerding als Ziel Ihrer „Power for all” Politik vor, bis zum Ende des Finanzjahres 2019 für alle Haushalte, Gewerbe und Industrien Strom 24 Stunden 7 Tage die Woche zur Verfügung stellen zu können. Diese Politik kann durch Off-Grid Lösungen durch Photovoltaikanlagen insbesondere im ländlichen Bereich Indiens umgesetzt werden. Um die Entwicklung der erneuerbaren Energien in ländlichen Gebieten zu unterstützen hat die deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen staatlichen Kreditvertrag über 200 Mio. EUR mit der Rural Electrification Corporation (REC) abgeschlossen. Die REC wird die Mittel in Form von zinsgünstigen Darlehen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien im ländlichen Bereich an Investoren weitergeben. Dadurch soll insgesamt 200 MW saubere Energien entstehen.

 

Herausforderungen

Grundsätzlich ist das Eigenverbrauchsmodell bisher nicht populär in Indien. Dies liegt unteranderem an den mangelnden Informationen und dem mangelnden Umweltbewusstsein in der indischen Bevölkerung. Die Solar Energy Corporation of India („SECI”) stellt Kontakt zu den Herstellern von Eigenverbrauchs Photovoltaik Anlagen her, sie stellt jedoch keine finanzielle Mittel für den Eigenverbrauch zur Verfügung. Finanzielle Unterstützung wird nur im Falle eines größeren Projektes für Projektentwickler geboten.
Die Finanzierung kann daher nur über die eigene Hausbank im Rahmen eines Darlehens erfolgen. Grundsätzlich werden Darlehen in Indien vergleichsweise hoch verzinst (8-10%).
Ein Problemfeld ist in Indien weiterhin die mangelnde Speicherkapazität, die sowohl den Endeigenverbraucher als auch die Investoren häufig abschreckt.

 

Ausblick

Der Bedarf an Strom steigt jeden Tag aufgrund des anhaltenden Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums. Damit Indien seine „Power for All” – Politik erfüllen kann, kann dies nur über ein Eigenverbrauchsmodell erfolgen. Die klimatischen Bedingungen in Indien begünstigen mit einer Sonneneinstrahlung von 4-7 kwH/Tag bei rund 300 Sonnentagen pro Jahr insbesondere die Solarenergie, was dazu führt, dass Off-Grid Lösungen im ländlichen Bereich eine stetige Energieversorgung realisieren kann.  Bereits jetzt stellt die Regierung einen bis zu 30%-igen Zuschuss im Hinblick auf Errichtungskosten von Kleinanlagen (insb. sog. Solar Cooked/Concentrated Solar Thermal (CST) Systeme) im Bereich Solar und Wasser zur Verfügung. Es ist zu erwarten, dass die indische Regierung das Eigenverbrauchsmodell weiter incentiviert.

 PPA

Status Quo

PPA’s werden über einen standardisiertes Verfahren über die Behörde „Solar Energy Corporation of India” (SECI), welche auch für die Stromvermarktung zuständig ist, meist über einem Bieterwettbewerb vergeben. Rechtsgrundlage aller PPAs ist das Electricity Act, 2003. Es handelt sich derzeit bei den PPAs um standardisierte Verträge, bei denen die SECI wenig bis keine Anpassungen zu lässt. Zuständig für die Vergabe der PPA sind alleinig die jeweiligen Bundesstaaten, von daher variieren die PPAs je nach Staat und Energiesektor. Meist werden die PPAs akribischen vorformuliert, so dass kein Raum für Unklarheiten gegeben wird.

 

Herausforderungen

Die Bundesstaaten Gujarat und Telanaga haben Anfang des Jahres 2019 überlegt, bestehende PPA nach zu verhandeln, weil diese zu ungünstigen Konditionen abgeschlossen wurden. Aufgrund des steigenden Wettbewerbes und den zunehmenden Foreign Direct Investments (FDI) im Bereich der Erneuerbaren Energien müssen die Akteure im Solarbereich zu zunehmend niedrigeren Preisen bieten, wodurch die Solartarife 2017 mit INR 2,44 pro kwH ein Rekordtief erreicht haben. Die gesamten FDI-Zuflüsse im Bereich der erneuerbaren Energien erzielten in den letzten 5 Jahren insgesamt 4,8 Billionen US-Dollar. Darüber hinaus hat die National Solar Energy Federation of India („NSEFI”) die indische Regierung aufgefordert, die Einspeisetarife einheitlich unter INR 3 pro KwH für das Bieterverfahren durch die staatliche National Thermal Power Corporation India („NTPC”) und SECI zu begrenzen. Diese Vereinheitlichung soll dazu beitragen, das Konzept der "eine Nation, ein Netz, eine erneuerbare Energie, einen Preis" („One Nation, One Grid, One Renewable, One Price”) zu erreichen, so NSEFI.

 

Ausblick

Die indische Regierung erwägt eine Gesetzeserneuerung des Electricity Act, 2003. Diese soll unteranderem den direkten Transfer von Subventionen, die Verpflichtung von „24 Stunden, 7 Tage die Woche” Stromversorgung, Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen in PPA und die Einrichtung und Entwicklung von sowohl Smart-Metern als auch Prepaid-Zähler regeln.

 

Kürzlich wurden die Wind-Bidding Scheme 2003 für Windkraftprojekte erneuet, um die Umsetzung von Projekten zu beschleunigen und zu vereinfachen. So wurde z.B. eingeführt, dass der erlaubte Zeitraum für den Landerwerb auf bis zu insgesamt 18 Monate verlängert wird. Dies wird Windkraft-Projektentwicklern in den Staaten helfen, in denen der Landerwerb üblicherweise zeitaufwändiger ist. Zudem wurden durch die Gesetzeserneuerung weitere Strukturen geschaffen, um die Investitionsrisiken im Zusammenhang mit dem Landerwerb zu reduzieren. Ebenfalls enthält die Gesetzeserneuerung Anstöße, um die frühzeitige Inbetriebnahme der Windkraftanlagen zu gewährleisten.

 

Darüber hinaus gibt es vermehrt Großprojekte in allen Bereichen der Erneuerbaren Energien, welche ausschließlich über PPA und dem Bieterwettbewerbsverfahren zugänglich sind. In dem neuen Haushaltsplan der frisch gewählten indischen Regierung wurde von der Finanzministerin Nirmala Sitharaman klargestellt, dass die Regierung ein Programm starten wird, das globale Unternehmen im Rahmen eines transparenten Ausschreibungsverfahrens zur Errichtung von Großprojekten im Bereich der Erneuerbaren Energien nach Indien locken möchte. Dadurch soll das Wirtschaftswachstum und das Programm „Make in India” gefördert werden. Die indische Regierung plant solchen Unternehmen anlagegebundene Einkommensteuerbefreiungen zu gewähren und weitere indirekte Steuervorteile zu schaffen.

 Pachtmodell

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Das Leasing-Modell bietet sich insbesondere im Bereich Solar an und ist bisher auch nur in diesem vertreten. Als Leasingoptionen werden unteranderem das „RESCO (Renewable Energy Service Company) -Modell” angeboten, bei dem ein Drittunternehmen das Solarprojekt finanziert, installiert, betreibt und wartet. Der Eigentümer des Daches kann dann den produzierten Solarstrom verbrauchen, wofür im Gegenzug ein im Leasingvertrag im Voraus festgelegter Tarif gezahlt werden muss. 
Bei dem reinen „Rent-a-Roof” hingegen wird lediglich das Dach an ein Drittunternehmen vermietet, wofür eine feste monatliche Miete gezahlt wird. 
Ferner wurde die nationale Wind-Solar Hybrid Policy, 2018 in Kraft gesetzt, welche das Leasing von speziellen Solarmodulen in Indien regelt. Das Hauptziel der Richtlinie ist es, einen Rahmen für die Förderung eines großen netzgekoppelten Wind-Solar-PV-Hybridsystems zu schaffen und dadurch eine optimale und effiziente Nutzung der Übertragungsinfrastruktur sicherzustellen und eine bessere Netzstabilität zu erreichen.

 

Herausforderungen

Der Wettbewerb im Solarstrombereich hat in jüngster Zeit zugenommen, die Tarife erreichten im Jahr 2017 mit 2,44 INR pro KwH ein Rekordtief. Große Unternehmen sind mit höheren Renditen im Vergleich zu den kleineren Anbietern in einer besseren Position. Auf den drittbasierten Geschäftsmodellen, bei denen Solaranlagen geleast werden, werden Dienstleistungsentgelte erhoben, was das Leasing über die Laufzeit des Projekts wettbewerbsunvorteilhaft macht. Es darf kein Zusammenhang zwischen dem vom Verbraucher an den Leasinggeber gezahlten Mietzins und dem tatsächlichen Einspeisetarif aus der erzeugten Energie bestehen, um so einen stetigen Mietzins sicherzustellen.

 

Grundsätzlich ist das RESCO-Initiative noch relativ unerfahren. Dies liegt insbesondere daran, dass große Unternehmen bisher kein Interesse an dem RESCO Modell gezeigt haben.

 

Ausblick

Um erneuerbare Energien zu fördern und insbesondere auch andere Erneuerbare Energien als Solarenergie zu verbreiten und zu popularisieren, hat die indische Regierung kürzlich einen Entwurf für Richtlinien für die Verpachtung Offshore Windenergieflächen „Draft Offshore Wind Energy Lease Rules, 2019” veröffentlicht, welche innerhalb der Exclusive Economic Zone (EEZ) Indien erstehen sollen. Dabei sollen diese Flächen ausschließlich im Rahmen internationaler Ausschreibungen vergeben werden. Der Entwurf ist derzeit noch für Kommentare und Vorschläge offen. Dies zeigt, dass die indische Regierung das Potential im Bereich der Leasing Optionen erkennt.

 

Leasingverträge, insbesondere PPAs von Drittanbietern entwickeln sich zu einer attraktiven Option für Investoren im Bereich der Erneuerbaren Energien, insbesondere in Bundesstaaten mit einer starken industriellen Basis, bei der hohe Endverbrauchertarife für Strom für gewerbliche und industrielle Verbraucher anfallen.

 Direktvermarktung

Status Quo

In Indien sind die Modelle „Net-Metering” und „Rent-a-roof” beliebt. Net-Metering beschreibt den Vorgang bei der der Überschuss des selbst erzeugten Stroms in das Netz eingespeist wird und für jede eingespeiste kwH sich die Stromabrechnung verringert. Die gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Grundlagen sind von dem jeweiligen Bundesstaat abhängig.
Rent-a-roof hingegen soll die Entwicklung von Solardächern fördern und ist ein Projekt, das 2010 zum ersten Mal in dem Bundesstaat Gujarat gestartet wurde. Dabei mieten Unternehmen Dachflächen an und zahlen den Eigentümern eine gewisse Summe pro kwH, welche zwischen den Parteien einzelvertraglich vereinbart wird. Dadurch werden Bauherren Anreize gesetzt, die Dächer der Gebäude zu nutzen und diese Drittunternehmen zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug erhalten die Unternehmen von der jeweiligen Landesregierung im Rahmen eines PPA Einspeisevergütungen.

 

Herausforderungen

Die Produktpalette für Privathaushalte ist sehr begrenzt und das Marktangebot ist hauptsächlich auf gewerbliche und industrielle Kunden ausgerichtet, welche größere Anlagen kaufen.

 

Bisher gibt es keine ausreichenden Informationsquellen und finanzielle Anreize für Privatkunden für das Net-Metering. Zudem gilt das Verwaltungsverfahren für die Net-Metering Registrierung als langwierig und mühsam.

Bisher kommen die Solardächer des Rent-a-Roof lediglich industriellen und gewerblichen Endverbrauchern zugute, denn die Kosten sind für private Nutzer signifikant höher aufgrund der fehlende Fläche/Größe der Anlage. Grundsätzlich zahlen Stromabnehmer aus Industrie und Wirtschaft einen höheren Stromkostenpreis. Dadurch werden zwar indirekt die Preise für Privathaushalte subventioniert, jedoch haben dadurch vor allem kommerzielle Nutzer ein Interesse an Solarstrom und weniger private Nutzer. Darüber hinaus ist es im zweiten Schritt schwierig einen standardisierten „Roof-Rental-Vertrag” zu erhalten.

 

Derzeit nutzt noch die Mehrheit aller Sektoren weiterhin Dieselgeneratoren und Ölofen. Für Unternehmen stellen die hohen Stromtarife immer noch ein beträchtlicher Kostenfaktor dar. Darin liegt allerdings auch eine Chance, besonders für deutsche Industrieunternehmen, für die Energieeffizienz ein wichtiges Feld darstellt. Regierungsinitativen haben das Thema weitläufig auf die Agenda gebracht und die deutsche Expertise ist in diesem Feld auch sehr gefragt.

 

Ausblick

Indien verfügt über eine beinahe unüberschaubare Vielzahl von Förderinstrumenten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Um Anreize für Einzelpersonen sowie für kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen, wurden von der Zentralbank Indiens „Reserve Bank of India” (RBI) Kredite für erneuerbare Energien zur Verfügung gestellt, um die Aufnahme von Darlehen mit geringem Wert zu erleichtern.  Zudem kann für einen Privatverbraucher ein solcher Kredit entweder selbstständig oder als einen Teil eines von Banken gewährten Wohnungsbaudarlehens erworben werden. Das grundsätzliche Problem der sehr hohen Zinsen eines Bankkredits bleibt jedoch bei beiden Optionen. Der Ausbau des Photovoltaik-Dachsegments ist ein wesentlicher Bestandteil zum Erreichen der Solarziele Indiens. Von daher wird der Regierung daran gelegen sein, besonders den Bereich der Photovoltaik Anlagen weiter und erfolgreicher zu incentiveren und auch Möglichkeiten im Bereich der Direktvermarktung zu schaffen, um so den Privatsektor hier mehr Chancen zu gewähren.

Das Ministry of Powers of India hat daher ein neues Regelwerk für Stromverbraucher das sog. Electricity (Rights of Consumers) Rules, 2020 vorgeschlagen, das auch Restriktionen für das „Net-Metering”- Modell vorsieht.  Dazu gehört, dass das „Net-Metering“ Modell nur bis 5kw gelten und über diesen Grenzwert hinaus ein „Gross-Metering” anwendbar sein soll. Dies könnte zur Konsequenz haben, dass das „Net-Metering” Modell unattraktiv wird. Der Gesetzesvorschlag ist jedoch noch nicht verabschiedet und derzeit für Kommentare und Vorschläge offen.  

 

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