Vermarktungsmodelle Erneuerbare Energien Kasachstan

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 Einspeisevergütung

STATUS QUO

Die kasachische Regierung hat im Jahre 2013 ein Konzept des Übergangs zur grünen Wirtschaft beschlossen, dass unter anderem den Ausbau Erneuerbarer Energien unterstützen sollte. Zeitgleich ist das kasachische Gesetz über Erneuerbare Energien von 2009 reformiert und im Rahmen einer Verordnung eine feste Einspeisevergütung beschlossen worden. Das Model der Einspeisevergütung war und bleibt von der Art der Energieerzeugung (Photovoltaik, Wind, Biogas sowie Wasser) abhängig.

Ursprünglich waren folgende Einspeisevergütungen1 vorgesehen:

  1. Windkraftanlagen - 22,68 KZT,
  2. Photovoltaikanlagen - 34,61 KZT,
  3. (kleine) Wasserkraftwerke – 16,71 KZT,
  4. Biogasanlagen – 32,23 KZT.

 

Für (die nunmehr alte) Investitionsprojekte mit Verbindlichkeiten in Fremdwährung wurden die Einspeisetarife im Falle der Änderung des Wechselkurses der nationalen Währung (KZT) zu den konvertierbaren Währungen um 25 Prozent und mehr, im durch die kasachische Regierung bestimmten Verfahren, an den US-Dollar gekoppelt.  Faktisch hatte diese Indexierung dazu geführt, dass das Interesse ausländischer Investoren am Ausbau erneuerbarer Energieträger stark gewachsen ist. Auf diese Weise kam die kas. Regierung ihrem Ziel nah, den Anteil der Erneuerbaren Energien im Land bis 2020 auf 3 Prozent, bis 2030 auf 10 Prozent und bis 2050 auf 50 Prozent zu erhöhen.

 

Seit März 2018 verfolgt Kasachstan nunmehr eine andere Strategie. Das Interesse von Investoren soll durch die Einführung eines Auktionssystems gesteigert werden. Es sollten insgesamt Projekte von bis zu 1.000 Megawatt ausgeschrieben werden. Für die ersten Ausschreibungen galt ein Höchstpreis, den die Bieter im Rahmen der Auktion unterbieten konnten. Diese Höchstpreise wurden durch einen Verweis auf die im Jahr 2013 festgelegten Einspeisevergütungen bestimmt.

 

Der kas. Gesetzgeber hat damit ein Auktionssystem eingeführt, das dem Modell des niedrigsten Gebots folgt. Für weitere Auktionen galt sodann als Höchst- oder Anfangspreis der (End-)Preis, der bei der zuletzt stattgefundenen Auktion fixiert worden ist. Die Erbringung einer Sicherheitsleistung in Form von einer Bankbürgschaft, als Vorbedingung der Teilnahme an der Auktion, soll zudem sicherstellen, dass tatsächlich nur seriöse Investoren an den Auktionen teilnehmen. Ebenso ist die Erbringung einer Sicherheitsleistung für die Realisierung des Projekts vorgesehen, die erst nach Fertigstellung des Investitionsprojekts an den Investor zurückgezahlt werden kann.

 

Derzeit gelten folgende Anfangspreise für Auktionen (Stand vom 27. Oktober 2020):

  1. Windkraftanlagen - 22,68 KZT (0,043 EUR*),
  2. Photovoltaikanlagen - 34,61 KZT (0,067 EUR*),
  3. (kleine) Wasserkraftwerke – 16,71 KZT (0,032 EUR*),
  4. Biogasanlagen – 32,23 KZT (0,063 EUR*).

* Der Wechselkurs zum 27. Oktober 2020 beträgt 1 Euro = 507, 618 KZT / 1 KZT = 0,00196999

 

Investoren werden nach wie vor von den Netzdurchleitungsgebühren befreit. Auch haben sie einen Anspruch auf einen Netzanschluss ihres Projekts.

 

Investoren haben beim Model der Einspeisevergütung keine Notwendigkeit, nach Absatzmöglichkeiten zu suchen, da als zentraler Abnehmer der erzeugten Energien aus erneuerbaren Energiequellen das „Financial Settlement Center” fungiert. Es handelt sich hier um ein 100 prozentiges Tochterunternehmen des staatlichen Netzbetreibers „Kazakhstan Electricity Grid Operating Company - KEGOC”, das seine Tätigkeit aus den Zahlungen der konventionellen Energieerzeuger finanziert.

 

Herausforderungen

Projekte aus dem Bereich erneuerbarer Energiequellen gelten als sog. prioritäre Investitionsprojekte. Investoren können dadurch in den Genuss steuerlicher und zollrechtlicher Präferenzen kommen. Eine Befreiung von den Zöllen sowie die Gewährung von Steuerbefreiungen (z.B. Grundsteuer) und Erleichterungen bei der Einreise von ausländischen Fachkräften sind einige Beispiele der geltenden Fördermaßnahmen.

 

Allerdings ist festzuhalten, dass nur Projekte ab einer bestimmten Investitionsgröße von den genannten Präferenzen profitieren können. Das Investitionsvolumen muss nach dem Wechselkurs des KZT zum USD ca. 11 Mio. USD betragen.

 

Eine der Herausforderungen ist die Rechtssicherheit bei Fragen der Besteuerung. Derzeit wird eine Änderung des kas. Steuerrechts diskutiert, die u.a. die jährliche Besteuerung der Photovoltaikanlagen mit einer Grundsteuer von 1,5 Prozent p.a. ausgehend von dem Buchwert vorsieht. Folglich werden kleinere Projekte faktisch benachteiligt. Dies z.B. allein hinsichtlich der jährlich zu zahlenden Grundsteuer in Höhe von 1,5 Prozent.
 

Ausblick

Aufgrund der Finanzierung des Einspeisevergütungsmodells durch konventionelle Energieerzeuger ist mit einem wachsenden Widerstand derselben in naher Zukunft zu rechnen. Hierbei gilt zudem, dass aus politischen Gründen eine Weitergabe der zusätzlichen Kosten an den Verbraucher nicht gewollt ist. Investoren werden aufgrund der Wechselkursrisiken sowie aufgrund der fallenden Preise für die Einspeisevergütung, bedingt durch die Einführung eines Auktionssystems, einem zunehmenden Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Dieser wird durch die Überlegungen des kas. Staates, der über vergleichsweise große Gasvorkommen verfügt, Gaskraftwerke zu errichten, verstärkt werden. Auf der anderen Seite prognostiziert die EBRD2 , dass der Energiebedarf jährlich um ca. 2,5 Prozent steigen soll. Dies wird die kas. Nachfrage nach Erneuerbaren Energien auch wegen der Abhängigkeit Südkasachstans von Energielieferungen aus dem benachbarten Ausland fördern.

 

Das derzeitige Potenzial3 für den Ausbau der Erneuerbaren Energien beträgt:

  • Windenergie - 920 Millionen MWh/Jahr;
  • Wasserkraftpotenzial - 62 Millionen MWh/Jahr;
  • Solarenergie - 2,5 Millionen MWh/Jahr;
  • geothermisches Wasser-Wärmepotenzial - 4300 MWh.

 

1 Financial Settlement Center of RE Kazakhstan (October 2020)

2 Transition to the “Green Economy”. RES Kazakhstan (July 2019) / European Bank for Reconstruction and Development / London: One Exchange Square.

3 Investor’s Guide to renewable energy projects in Kazakhstan (2020). Power the Future Regional Program. / Nur-sultan: USAID.

 Eigenversorgung

Status quo

Der kasachische Gesetzgeber hat bislang keinen Rechtsrahmen für die Förderungen von Anlagen, die der Eigenversorgung dienen, verabschiedet. Neben den allgemeinen zollrechtlichen und umsatzsteuerlichen Vergünstigungen existiert faktischen kein Eigenverbrauchsmodell.

 

Herausforderungen

Mangels der Existenz eines gesetzlich geregelten Modells, das den Verkauf von überschüssiger Energie regelt sowie zur Förderung der Versorgungssicherheit in ländlichen Regionen, muss die kas. Regierung ein neues Konzept entwickeln.

 

Ausblick

Es bleibt abzuwarten, wann die kas. Regierung dem Konzept der Eigenversorgung Aufmerksamkeit widmen wird. Einstweilen soll die Realisierung großer Projekte den Anteil der Erneuerbaren Energien erhöhen.

 PPA

Status quo

Bei der Realisierung von Projekten aus dem Bereich Erneuerbarer Energien ist nahezu immer ein Power Purchase Agreement (PPA) abgeschlossen.

 

Momentan können Investoren, die Projekte in Kasachstan entwickeln wollen und die erfolgreich an einer Auktion teilgenommen haben, mit dem „Financial Settlement Center” ein Power Purchase Agreement (PPA) abschließen. Rechtsgrundlage für den Abschluss des PPA ist die Ministerialverordnung vom 11.09.2018 zu Nr.: 360. Bei dem PPA handelt es sich ferner um einen Mustervertrag, dessen Bedingungen nicht geändert werden können. Die Laufzeit des PPA beträgt 15 Jahre. Als Laufzeitbeginn gilt das Datum des erfolgreichen Tests der Anlage, der dokumentiert wird. Energie, die ab diesem Zeitpunkt eingespeist wird, muss von dem „Financial Settlement Center” vergütet werden.

 

Das PPA sieht eine Reihe von vertraglichen Pflichten für den Investor vor, die unbedingt zur Vermeidung der Kündigung sowie anderer Nachteile beachtet werden müssen. Diese umfassen u.a. Pflichten zur Übermittlung einer Anzeige über den Baubeginn sowie die Mitteilung über die Abnahme der fertiggestellten Anlage.

 

Das PPA sieht weiterhin eine Indexierung der Einspeisevergütung vor. Indexiert werden Wechselkursschwankungen im Verhältnis der kas. Währung (KZT) zum USD und zwar in Höhe von 70 Prozent. Parallel werden 30 Prozent der Einspeisevergütung an den Verbraucherpreisindex angepasst.

Weitere Informationen zu der Indexierung können auf der Webseite von dem „Financial Settlement Center” auf Englisch abgerufen werden.

 

Herausforderungen

Derzeit sind bei der Abwicklung der PPA zahlreiche bürokratische Hürden zu überwinden. Teilweise bestehen Diskrepanzen zwischen den Anforderungen im PPA und den mittlerweile außer Kraft gesetzten Normen des kas. Rechts. Als Beispiel kann die vertragliche Pflicht des Investors zur Vorlage eines sog. technischen Passes der Anlage aufgeführt werden. Obwohl der sog. technische Pass nunmehr abgeschafft worden ist, verlangte das „Financial Settlement Center” vereinzelt diesen unter Hinweis auf die vertragliche Regelung.

 

Ferner existieren weitere Pflichten des Investors zur Vorlage von Informationen z.B. zum Bestehen von Verbindlichkeiten in Fremdwährungen. Es genügt nach den einschlägigen Regelungen lediglich die Mitteilung, ob eine solche überhaupt besteht. Das „Financial Settlement Center” verlangte in Einzelfällen darüber hinausgehende Informationen u.a. über die Zusammensetzung der Verbindlichkeit oder die Laufzeit des Darlehens. 

 

Eine weitere Herausforderung ist die Sicherstellung der Solvenz des „Financial Settlement Centers”. Das „Financial Settlement Center” ist gesetzlich verpflichtet, einen Reservefonds zu bilden, um Ansprüche auf Zahlungen aus dem PPA abzusichern. Der Reservefonds kann allerdings Reserven ausschließlich in lokaler Währung (KZT) anhäufen. Aufgrund des Umstands, dass die kasachische Währung volatil ist und zudem künftig weitere Projekte realisiert werden, könnte ggs. die Solvenz des „Financial Settlement Center” in Frage gestellt werden, da lediglich 3 Prozent der jährlichen Aufwendungen für die Vergütung der Investoren durch den Reservefonds gesichert werden. Abschließend ist jedoch festzustellen, dass das „Financial Settlement Center” bislang seine Verpflichtungen stets rechtzeitig und vollumfänglich erfüllt hat. 

 

Ausblick

Die kasachische Regierung bemüht sich weiterhin die Rechtssicherheit in Bezug auf die PPAs zu verbessern. Mit der Regierungsverordnung vom 19.06.2019 ist in den Muster-PPA eine Klausel aufgenommen worden, wodurch bei Streitigkeiten das internationale Schiedsgericht, das beim International Financial Center Astana angesiedelt ist, als das zuständige Gericht bestimmt werden kann.

Internationale Banken wie die EBRD werden auch weiterhin auf eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen hinwirken, um die bankability der künftigen PPAs zu verbessern.

Das Ressourcenpotenzial von Erneuerbaren Energien in Kasachstan beträgt:

  • Windenergie - 920 Millionen MWh/Jahr;
  • Wasserkraftpotential - 62 Millionen MWh/Jahr,
  • Solarenergie - 2,5 Millionen MWh/Jahr;
  • geothermisches Wasser-Wärmepotenzial - 4300 MWh.

 Pachtmodell

​STATUS QUO

Es gibt keinen spezifischen Rechtsrahmen für den Betrieb von geleasten Anlagen.
 

HERAUSFORDERUNGEN

Herausforderungen bestehen in Bezug auf die rechtliche Gestaltung der Verträge und steuerliche Themen.

 
AUSBLICK

Leasing als alternative Finanzierungsform ist abhängig von der finanziellen Machbarkeit des jeweiligen Geschäftsmodells, das zudem von den Banken finanziert werden müsste.

 Direktvermarktung

Status quo

Die kasachische Gesetzgebung erlaubt den Abschluss von Stromlieferverträgen zwischen dem Energieerzeuger und einem Abnehmer. Der Preis kann hierbei von den Parteien des Stromliefervertrages frei vereinbart werden.

 

Die Praxisrelevanz des Abschlusses von Stromlieferverträgen ist allerdings eher von untergeordneter Bedeutung. Kasachstan erzeugt den größten Teil seiner Energie mittels Kohlekraftwerken. Aufgrund der enormen Kohlevorkommen steht die Erzeugung von Energie nicht im Wettbewerb mit erneuerbaren Energiequellen.

 

HERAUSFORDERUNGEN

Herausforderungen bestehen mithin darin, die Tarife für die Industrie und den Endverbraucher zu erhöhen, um die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wettbewerbsfähig zu machen.

 

Ausblick

Der Ansatz der Direktvermarkung wird aufgrund der beschriebenen Ausgangslage die nächsten Jahre eine untergeordnete Rolle auf dem kasachischen Energiemarkt spielen.

 

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Kontakt

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Michael Quiring

Rechtsanwalt

Partner, Niederlassungsleiter

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