Vermarktungsmodelle Erneuerbare Energien Kasachstan

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Einspeisevergütung

STATUS QUO

2013 verabschiedete die kasachische Regierung ein Konzept für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft, das unter anderem den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen soll.

In diesem Zusammenhang wurde das kasachische Gesetz über erneuerbare Energien von 2009 geändert, so dass die Anwendung der festen Tarife ab 2022 nicht mehr gilt. Anstelle der festen Tarife werden die Bestimmungen der Auktionspreise als Modell für die Einspeisevergütung angewendet.


DIE AKTUELLE SITUATION

Heutzutage gilt der Auktionspreis für den Kauf des von den Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien erzeugten Stroms. Daher dürfen die Auktionspreise die Höhe der Auktionspreisgrenzen nicht überschreiten, die von der Art der Energieerzeugung (Photovoltaik, Wind, Biogas und Wasser) abhängig sind.

Die Höhe der Auktionspreislimits wird von der kasachischen Regierung genehmigt und ist derzeit wie folgt:


  1. Windkraftanlagen - 22,68 KZT,
  2. Photovoltaikanlagen - 34,61 KZT,
  3. (kleine) Wasserkraftwerke – 16,71 KZT,
  4. Biogasanlagen – 32,23 KZT.

 Dabei wird der Auktionspreis durch die Ergebnisse der Auktion bestimmt, die vom kasachischen Betreiber des Strom- und Energiemarktes JSC (KOREM JSC) organisiert wird.


Einige Bestimmungen zum Bieten in der Auktion


Es ist zu beachten, dass für den Antrag auf Teilnahme an der Auktion eine finanzielle Sicherheit geleistet werden muss, und die Informationen über eine finanzielle Sicherheit werden als vertrauliche Informationen anerkannt. Es gibt 2 Arten von finanziellen Sicherheiten, die über das SWIFT-System ausgestellt werden können: 1) eine Bankgarantie oder 2) ein Standby Letter of Credit. Die betreffende finanzielle Sicherheit wird zugunsten der Financial Settlement Center of Renewables LLP als einzigem Käufer des aus Anlagen für erneuerbare Energien erzeugten Stroms ausgestellt, die eine Tochtergesellschaft des Komitees für Staatseigentum und Privatisierung des Finanzministeriums der Republik Kasachstan ist.

 

Die Höhe der finanziellen Sicherheit für den Antrag auf Teilnahme an der Auktion hängt von der Vorlage der Unterlagen ab, d.h. (1) bei fehlenden Unterlagen - 2.000,00 KZT pro 1 Kilowatt installierter Leistung multipliziert mit der installierten Leistung der EE-Anlage oder (2) bei vorhandenen Unterlagen - 5.000,00 KZT pro 1 Kilowatt installierter Leistung multipliziert mit der installierten Leistung der EE-Anlage.

 

Die Bankgarantie oder das Standby-Akkreditiv, die als finanzielle Sicherheit für den Antrag auf Teilnahme an der Auktion verwendet werden, müssen von in der Republik Kasachstan ansässigen Banken gestellt werden, deren langfristiges Kreditrating in ausländischer Währung nicht niedriger als "B" von Standard& Poor's oder "B-" von Fitch oder "B3" von Moody's Investors Service ist. Poor's oder "B-" von Fitch oder "B3" von Moody'sInvestorsService oder das Rating der Mutterorganisation (die mehr als 50 % der Aktien der in der Republik Kasachstan ansässigen Bank besitzt) nicht niedriger als "BBB" von Standard&Poor's oder "BBB" von Fitch oder "Baa2" von Moody'sInvestorsService ist. Gleichzeitig sollte die Bankgarantie oder das Standby-Akkreditiv von gebietsfremden Banken der Republik Kasachstan von gebietsansässigen Banken bestätigt werden, indem sie eine Garantie gegen Gegenverpflichtungen von Gebietsfremden ausstellen. Gebietsfremde Banken der Republik Kasachstan, deren langfristiges Kreditrating in ausländischer Währung nicht niedriger als "BBB" von Standard&Poor's, "BBB" von Fitch "Baa2" von Moody'sInvestorsService ist, können eine Bankgarantie oder ein Standby-Akkreditiv ausstellen, ohne entsprechende Gegenverpflichtungen zu übernehmen2.


Wenn also der Gewinner der Auktion einen Stromabnahmevertrag (PPA) in der üblichen Form mit dem Financial Settlement Center of Renewables LLP abschließt und eine finanzielle Sicherheit für die Erfüllung der PPA-Bedingungen hinterlegt, wird diese Bankgarantie oder der Standby Letter of Credit zurückgegeben. Außerdem wird der Gewinner der Auktion vom Energieministerium der Republik Kasachstan in eine Liste von Energieerzeugern aufgenommen, die erneuerbare Energiequellen nutzen. Diese Liste wird aus einem von KOREM JSC3 zur Verfügung gestellten Register der Gewinner der Auktionsgebote erstellt.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass für jede Art der Energieerzeugung ein Auktionsplan für den Zeitraum 2024-2027 genehmigt wurde4.


Einige Bestimmungen zur Indexierung


Der Versteigerungspreis wird einmal jährlich zum 01. Oktober nach der festgelegten Formel indexiert, bei der der Verbraucherpreisindex anhand der Daten des kasachischen Statistikamtes ermittelt wird.

Für Projekte, die Kreditverpflichtungen in Fremdwährungen haben, werden die Auktionspreise einmal jährlich am 1. Oktober nach einer festgelegten Formel indexiert, die um die Inflation und die Veränderungen des Wechselkurses der Landeswährung gegenüber konvertierbaren Währungen bereinigt wird. Daher wird der Auktionspreis einmal jährlich am 1. Oktober auf Beschluss des Antragstellers, der 30 Kalendertage vor dem Datum der jährlichen Indexierung ein offizielles Schreiben an Financial Settlement Center of Renewables LLP sendet, indexiert. Die jährliche Indexierung erfolgt daher nach einer von zwei festgelegten Formeln: (1) auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes oder (2) auf der Grundlage der Veränderung des Wechselkurses der Landeswährung gegenüber dem USD. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wahl der Indexierungsformel einmalig zum Zeitpunkt des Abschlusses der PPA für den gesamten Zeitraum ihrer Gültigkeit getroffen wird.

Die Abrechnung des indexierten Auktionspreises wird jährlich bis zum 10. Oktober vom Financial Settlement Center of Renewables LLP vorgenommen und spätestens am 15. Oktober auf der offiziellen Internetseite des Financial Settlement Center of Renewables LLP5 veröffentlicht.

Daher wird bei der ersten Anwendung der Auktionspreisindexierung im Jahr 2023 der Betrag der indexierten Auktionspreise wie folgt festgelegt (Stand: 15. September 2023)6:


Gewöhnliche Projekte:

-        für den Auktionspreis der Windkraftanlage in Höhe von 19,99 KZT pro 1 Kilowatt (ca. 5 Eurocents*) beträgt der indexierte Betrag 23,52 KZT (ca. 5 Eurocents*),

-        für den Auktionspreis der Windkraftanlage in Höhe von 18,99 KZT pro 1 Kilowatt (ca. 5 Eurocents*) beträgt der indexierte Betrag 22,35 KZT (ca. 5 Eurocents*),

-        für den Auktionspreis der Windkraftanlage in Höhe von 17,39 KZT pro 1 Kilowatt (ca. 5 Eurocents*) beträgt der indexierte Betrag 20,46 KZT (ca. 5 Eurocents*),

-        für den Versteigerungspreis von Solarkraftwerken in Höhe von 28,00 KZT pro 1 Kilowatt (ca. 5 Eurocents*) beträgt der indexierte Betrag 32,95 KZT (ca. 5 Eurocents*).

Projekte, die Kreditverpflichtungen in Fremdwährungen haben:

-        für den Auktionspreis der Windkraftanlage in Höhe von 17,49 KZT pro 1 Kilowatt (ca. 5 Eurocents*) beträgt der indexierte Betrag 19,12 KZT (ca. 5 Eurocents*),

-        für den Auktionspreis von Windkraftanlagen in Höhe von 19,27 KZT pro 1 Kilowatt (ca. 5 Eurocents*) beträgt der indexierte Betrag 21,07 KZT (ca. 5 Eurocents*),

-        für den Auktionspreis der Solarstromanlage in Höhe von 22,90 KZT pro 1 Kilowatt (ca. 5 Eurocents*) beträgt der indexierte Betrag 25,04 KZT (ca. 5 Eurocents*).

* Der von der Nationalbank der Republik Kasachstan festgelegte Wechselkurs am 15. September 2023 beträgt 1,00 EUR = 500, 07 KZT.

Außerdem ist zu beachten, dass der Auktionspreis einer einmaligen Indexierung für die Bauzeit ab dem Datum der Veröffentlichung eines Registers der Gewinner der Auktionsgebote und bis zum Beginn der Stromlieferung aus Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen an die Finanzausgleichsstelle für erneuerbare Energien LLP unter Berücksichtigung der Änderungen des Wechselkurses der Landeswährung gegenüber dem US-Dollar unterworfen ist. In diesem Zusammenhang wird die festgelegte Formel für die Abrechnung der einmaligen Indexierung angewendet.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Investoren weiterhin von den Netzübertragungsgebühren befreit sind. Sie haben auch Anspruch auf einen Netzanschluss für ihr Projekt. Bei dem Modell der Einspeisevergütung brauchen die Investoren nicht nach Verkaufsmöglichkeiten zu suchen, da die Finanzausgleichsstelle für erneuerbare Energien LLP als einziger Käufer, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Energie fungiert, die eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der staatlichen Einrichtung ist, d. h., es besteht die volle Garantie, dass die Zahlungen für den gelieferten erzeugten Strom geleistet werden.


AKTUELLE HERAUSFORDERUNGEN

Gemäß der Entschließung der Regierung der Republik Kasachstan Nr. 13 vom 14. Januar 2016 sind die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Stromerzeugung und -übertragung in die Liste der vorrangigen Tätigkeiten für die Durchführung von Investitionsprojekten, einschließlich vorrangiger Investitionsprojekte, aufgenommen worden.

Daher werden Projekte im Bereich des Baus neuer Anlagen für erneuerbare Energien oder der Erweiterung von Anlagen für erneuerbare Energien als Investitionsprojekte betrachtet.

In diesem Zusammenhang gewährt die kasachische Regierung dem Investor Investitionspräferenzen für die Realisierung eines Investitionsprojekts wie (1) Befreiung von Zöllen und Befreiung von der Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von Rohstoffen und/oder Materialien und (2) staatliche Sachleistungen.

Was die vorrangigen Investitionsprojekte betrifft, die nicht weniger als KZT 6.900.000.000,007 (ca. EUR 13.798.069,00) für den Bau neuer Anlagen für erneuerbare Energien oder nicht weniger als KZT 17.250.000.000,008 (ca. EUR 54.495.171,00) für die Erweiterung von Anlagen für erneuerbare Energien, gewährt die kasachische Regierung dem Investor neben den oben genannten Investitionspräferenzen auch Steuerpräferenzen (z.B. CIT, Grundsteuer und Immobiliensteuer9 ) für die Realisierung von vorrangigen Investitionsprojekten.

Daher werden die Investitionspräferenzen dem Investor im Rahmen des mit dem Außenministerium der Republik Kasachstan, das als autorisierte Investitionsstelle anerkannt ist, geschlossenen Investitionsvertrags gewährt10.

Eine der Herausforderungen ist nach wie vor die Rechtssicherheit in Fragen der Besteuerung. Derzeit wird eine Änderung des kasachischen Steuergesetzes diskutiert, die u.a. die jährliche Besteuerung von Photovoltaikanlagen mit einer Grundsteuer von 1,5 Prozent p.a. auf den Buchwert vorsieht. Dadurch werden kleinere Projekte de facto benachteiligt. Dies ist zum Beispiel nur bei der jährlich zu zahlenden Grundsteuer von 1,5 Prozent der Fall.


Darüber hinaus muss die kasachische Regierung die folgenden Herausforderungen in Betracht ziehen:

-        Einbeziehung der Speicherung in künftige Auktionen für erneuerbare Energiequellen, in dem Bewusstsein, dass dies höhere Tarife zur Deckung dieser Kosten erfordert.

-        Erforschung, Entwicklung und Einsatz neuer, kostengünstigerer Speicherlösungen für erneuerbare Energiequellen.

-        Unzureichende Entwicklung von Regelenergiekapazitäten zu regulieren, da der Betrieb von erneuerbaren Energiequellen zu den instabilen Erzeugungsquellen gehört und Unterstützung durch Manövrierkapazitäten erfordert.


AUSBLICK

Kasachstan hat mehrere Jahre lang feste Tarife angewandt, ist aber ab 2018 dazu übergegangen, die Tarife für die Projekte von renewable energy sources anhand von Auktionspreisen zu bestimmen. Zwischen diesem Zeitpunkt und 2021 hat Kasachstan Auktionen für mehr als 1 700 Megawatt Kapazität aus erneuerbaren Energiequellen organisiert, was zu 75 Projekten führte. Die auktionsbasierten PPA ermöglichen es einem Projekt, seine gesamte erzeugte Energie an das Financial Settlement Center of Renewables LLP zu verkaufen und von einer vorrangigen Disposition zu profitieren.

 

Im Jahr 2021 begann Kasachstan mit der Durchführung von Auktionen, um mehr Investoren im Bereich der erneuerbaren Energiequellen anzuziehen. Die erste Auktion fand im Rahmen eines Auswahlverfahrens für Wasserkraftprojekte mit einer installierten Gesamtleistung von 20 Megawatt statt11, da die Wasserkraft eine der wichtigsten erneuerbaren Energiequellen in Kasachstan ist.

 

Am 1. Januar 2023 sind in Kasachstan 130 Anlagen für erneuerbare Energiequellen mit einer installierten Gesamtleistung von 2.388 Megawatt in Betrieb, darunter:

-        46 Windkraftanlagen - 957,5 Megawatt;

-        44 Solarkraftwerk - 1,149 Megawatt;

-        37 Wasserkraftwerke - 280 Megawatt;

-        3 Biokraftwerke - 1,8 Megawatt12.


1 In Übereinstimmung mit dem Erlass des Energieministers der Republik Kasachstan Nr. 33 vom 30. Januar 2018.

2 In Übereinstimmung mit dem Erlass des Energieministers der Republik Kasachstan Nr. 466 vom 21. Dezember 2017.

3 In Übereinstimmung mit dem Erlass des Energieministers der Republik Kasachstan Nr. 482 vom 09. November 2016.

4 In Übereinstimmung mit dem Erlass des Energieministers der Republik Kasachstan Nr. 187 vom 23. Mai 2023.

5 In Übereinstimmung mit der Resolution der Regierung der Republik Kasachstan Nr. 271 vom 27. März 2014.

6 In Übereinstimmung mit den auf der offiziellen Internetseite des Financial Settlement Center of Renewables LLP veröffentlichten Informationen

7 Ab 2023

8 Ab 2023

9 https://www.gov.kz/memleket/entities/invest/press/article/details/2301?lang=en

10 In Übereinstimmung mit dem Unternehmergesetzbuch der Republik Kasachstan

11 8 ноября 2021 года в Казахстане стартовали аукционные торги по отбор ...Новости | Пресс-центр

| Аукционы (korem.kz)

12 Gemäß dem Beschluss der Regierung der Republik Kasachstan vom 28. Juni 2014 Nr. 724 "Über die Genehmigung des Konzepts zur Entwicklung des Brennstoff- und Energiekomplexes der Republik Kasachstan für 2023 - 2029".



Eigenversorgung

Status quo

Die kasachische Gesetzgebung im Bereich der erneuerbaren Energiequellen schreibt den Begriff des Nettostromverbrauchers vor, d.h. eine Privatperson oder eine juristische Person, die ihren eigenen Stromverbrauch ganz oder teilweise aus einer eigenen Anlage für erneuerbare Energien deckt, die an das Stromverteilungsnetz angeschlossen und mit Systemen zur getrennten Messung des Stromverbrauchs aus dem Netz und der Einspeisung in das Netz ausgestattet ist, mit einer installierten Gesamtleistung von bis zu 100 Kilowatt, einschließlich kombinierter Anlagen für erneuerbare Energien.

Daher ist der Eigenverbrauch von erneuerbaren Energien in Kasachstan reguliert, und der Nettostromverbraucher hat die Möglichkeit, den Strom an ein Energieversorgungsunternehmen zu verkaufen.


In diesem Zusammenhang muss der Nettostromverbraucher einen Antrag auf Anschluss von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen an die Stromnetze und den Verkauf von überschüssigem Strom an ein Energieversorgungsunternehmen und ein Energieübertragungsunternehmen in der festgelegten Form stellen.

Für den Anschluss von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen an die Stromnetze einer Energieübertragungsorganisation schließt ein Energieversorgungsunternehmen einen PPA mit dem Nettostromverbraucher in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Zivilgesetzgebung der Republik Kasachstan ab. Im Falle des Verkaufs von überschüssigem Strom durch den Nettostromverbraucher ist dieser verpflichtet, die entsprechenden Dokumente für den weiteren Abschluss des PPA mit einem Energieversorgungsunternehmen13 vorzulegen. Auf der Grundlage dieser Dokumente bereitet ein Energieversorgungsunternehmen diesen PPA vor und unterzeichnet ihn, der vom Nettostromverbraucher unterzeichnet werden muss.


 

Herausforderungen

Da ein Energieversorgungsunternehmen die oben erwähnte PPA vorbereitet und unterzeichnet, die dann zur weiteren Unterzeichnung an den Nettostromverbraucher geschickt wird, stellt sich die Frage nach den unmittelbaren Anforderungen an das Verhandlungsverfahren dieser PPA zum Schutz der Interessen des Nettostromverbrauchers.

 

Ausblick

Diese Bestimmungen über den Verkauf überschüssigen Stroms durch den Nettostromverbraucher sind in Kasachstan nach wie vor nicht populär.


13 In Übereinstimmung mit dem Erlass des Energieministers der Republik Kasachstan vom 8. Juli 2016 Nr. 309

PPA

Status quo

In Kasachstan gibt es zwei Arten von PPA, auf deren Grundlage der Investor das Recht hat, den erzeugten Strom zu verkaufen. Diese Unterteilung der PPA bezieht sich auf die Aufteilung des Marktes für den Kauf und Verkauf von Strom in Kasachstan in (1) zentralisierte und (2) dezentralisierte.

Die erste Art der PPA ist eine öffentliche PPA, bei der die energieerzeugende Organisation den erzeugten Strom an die Finanzausgleichsstelle für erneuerbare Energien LLP während 20 Jahren ab dem Datum des Beginns der umfassenden Prüfung oder ab dem Datum des Ablaufs der Frist für die Vorlage der Bescheinigung über die Inbetriebnahme der Anlage verkauft, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Wie bereits erwähnt, wird diese PPA von der energieerzeugenden Organisation nur dann abgeschlossen, wenn die energieerzeugende Organisation als Gewinner der Auktion anerkannt wird und die energieerzeugende Organisation in eine Liste von energieerzeugenden Organisationen aufgenommen wird. Die öffentliche PPA ist ebenfalls ein typischer Vertrag, dessen Form durch den Erlass des Energieministers der Republik Kasachstan vom 28. Dezember 2017 Nr. 480 festgelegt ist, so dass die Bedingungen der öffentlichen PPA nicht geändert werden können.


Die öffentliche PPA sieht mehrere vertragliche Verpflichtungen für die energieerzeugende Organisation vor. Dazu gehören u.a. die Verpflichtung zur Vorlage einer Baubeginnsanzeige, der Inbetriebnahmebescheinigung sowie die Gewährleistung des Funktionierens des automatischen kommerziellen Messsystems. Die öffentliche PPA sieht auch die Indexierung der Auktionspreise vor. Weitere Informationen über die Indexierung finden Sie auf der Website des Financial Settlement Center of Renewables LLP.

Im Rahmen der öffentlichen PPA wird eine finanzielle Unterstützung in Form eines Reservefonds eingesetzt, der vom Finanzausgleichszentrum für erneuerbare Energien LLP nur dann verwendet wird, wenn Bargeldlücken und Schulden des Finanzausgleichszentrums für erneuerbare Energien LLP gegenüber energieerzeugenden Organisationen bestehen. Die gesetzliche Regelung der Bildung und Verwendung des Reservefonds ist in der Verordnung des amtierenden Energieministers der Republik Kasachstan vom 29. Juli 2016 Nr. 361 festgelegt.

Daher wird der Kauf des erzeugten Stroms im Rahmen der abgeschlossenen öffentlichen PPA für den zentralen Strommarkt verwendet.

Die zweite Art von PPA ist die private PPA, die in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Zivilgesetzbuches der Republik Kasachstan einschließlich der Anforderungen des Gesetzes der Republik Kasachstan "Über die Elektrizitätswirtschaft" erstellt wird. Im Rahmen der privaten PPA verkauft die energieerzeugende Organisation den erzeugten Strom an die Verbraucher zu vertraglich festgelegten Preisen. Daher müssen die privaten PPA die folgenden wesentlichen Bedingungen enthalten:


-        Preis, Bedingungen und Konditionen für die Stromlieferung, einschließlich Menge und Lieferfrist.

-        Der Zeitplan für den täglichen Stromverbrauch und das Verfahren für die Reservierung durch die Energieerzeuger werden von den Parteien vereinbart.

-        Von den Parteien vereinbarter Zeitplan für stündliche (saisonale) Änderungen des Stromversorgungsmodus.

-        Festlegung der Punkte für die physische und kommerzielle Messung der Einspeisung in das Netz und des Empfangs der vertraglich vereinbarten Strommengen von Stromverbrauchern und Energieerzeugungsunternehmen aus dem Netz.

-        Bedingungen für die Stromversorgung (Reservierungsverfahren) im Falle von Notfällen.

-        Bedingungen und Verfahren für die Beendigung der Erbringung entsprechender Dienstleistungen bei nicht fristgerechter Zahlung.

-        Verfügbarkeit      automatischer     kommerzieller     Messsysteme, Telekommunikation, Gewährleistung ihrer Vereinheitlichung mit den vom Netzbetreiber installierten Systemen.

-        Verfügbarkeit des Zugangs zum nationalen und gegebenenfalls regionalen Stromnetz.

Es ist zu beachten, dass die privaten PPA keine Bestimmungen über die Versteigerungspreise sowie die in der kasachischen Gesetzgebung festgelegten Indexierungsbestimmungen enthalten.

Daher wird der Kauf des erzeugten Stroms im Rahmen der abgeschlossenen privaten PPA für den dezentralen Strommarkt verwendet.


 

Herausforderungen

Derzeit gibt es zahlreiche bürokratische Hürden, die bei der Durchführung der öffentlichen PPA zu überwinden sind. So muss der Investor z.B. über das Bestehen von Verbindlichkeiten in


Fremdwährungen Auskunft geben. Nach den einschlägigen Vorschriften reicht es aus, dem Investor mitzuteilen, ob eine solche Verbindlichkeit überhaupt besteht. In Einzelfällen verlangte das Financial Settlement Center of Renewables LLP zusätzliche Informationen, z. B. über die Zusammensetzung der Verbindlichkeit oder die Laufzeit des Darlehens.

Die Herausforderung bei privaten PPA besteht darin, dass es keine einschlägige Rechtspraxis und keine entsprechende Vorlage für diese Art von PPA gibt, so dass der Investor zum weiteren Schutz seiner Interessen und Rechte qualifizierte Berater hinzuziehen muss.

 

Ausblick


  • Die kasachische Regierung unternimmt weiterhin Anstrengungen, um die Rechtssicherheit für die öffentlichen PPA zu verbessern. Internationale Banken wie die EBWE werden weiterhin an der Verbesserung des Rechtsrahmens arbeiten, um die Bankfähigkeit künftiger PPA zu erhöhen.

Pachtmodell

​STATUS QUO

Es gibt nach wie vor keinen spezifischen Rechtsrahmen für den Betrieb von geleasten Geräten.
 

HERAUSFORDERUNGEN

Herausforderungen gibt es noch bei der rechtlichen Gestaltung von Verträgen und in Steuerfragen.

 
AUSBLICK

Leasing als alternative Finanzierungsform hängt von der finanziellen Machbarkeit des jeweiligen Geschäftsmodells ab, das auch von Banken finanziert werden müsste.

Direktvermarktung

Status quo

In Kasachstan ist das oben beschriebene Modell der dezentralen Elektrizitätsversorgung von Mietern weit verbreitet. Daher erlaubt die kasachische Gesetzgebung den Abschluss von Stromlieferungsverträgen zwischen der energieerzeugenden Organisation und einem Verbraucher (die private PPA). Der Preis kann von den Parteien des Stromliefervertrags frei vereinbart werden.

Die praktische Bedeutung des Abschlusses der privaten PPA ist jedoch von untergeordneter Bedeutung. Kasachstan erzeugt den größten Teil seiner Energie in Kohlekraftwerken. Aufgrund der enormen Kohlereserven steht die Energieerzeugung nicht in Konkurrenz zu erneuerbaren Energiequellen.

 

HERAUSFORDERUNGEN

Die Herausforderung besteht daher darin, die Vertragspreise für die Teilnehmer des dezentralen Marktes für erneuerbare Energiequellen zu stabilisieren, um die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wettbewerbsfähig zu machen.

Ausblick

Der Direktvermarktungsansatz wird aufgrund der beschriebenen Ausgangslage in den kommenden Jahren eine untergeordnete Rolle auf dem kasachischen Energiemarkt spielen.

 

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Michael Quiring

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