Bundesverfassungsgericht fällt bahnbrechende Entscheidung zum Klimaschutz – weitreichende Auswirkungen für Unternehmen und Kommunen

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Nürnberg, 30.4.2021: Die Karlsruher Verfassungsrichter haben das Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 für teilweise verfassungswidrig erklärt und bestätigt, dass die Beschwerdeführenden rund um Fridays for Future und die Umweltorganisation BUND in ihren Grundrechten verletzt werden. Durch die aktuell geltenden Regelungen des Gesetzes würden hohe Emissionsminderungslasten auf Kosten der jungen Generation in spätere Zeiträume nach dem Jahr 2030 verschoben werden.

   

Aktuelle Regelung hat Defizite

Ziel des Klimaschutzgesetzes war es, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 55 % im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren. Der Gesetzgeber hat für besonders umweltbelastende Sektoren Jahresemissionsmengen festgesetzt. Bis zum Jahr 2050 soll eigentlich gar kein CO2 mehr ausgestoßen werden. Die Entscheidung des Gesetzgebers, die aktuell geregelten Mengen an CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 zuzulassen, verletzt nach dem Beschluss der Verfassungsrichter die Beschwerdeführenden in ihren verfassungsrechtlich geschützten Freiheitsrechten. Denn bislang seien keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen worden, den aufgrund der aktuell zugelassenen Emissionen zu erwartenden deutlichen Anstieg der Emissionsminderungslasten nach dem Jahr 2030 grundrechtsschonend zu bewältigen.

  

Herausforderung für Unternehmen und öffentliche Hand

Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis spätestens Ende 2022 die Fortschreibung der Minderungsziele für die Zeiträume ab dem Jahr 2031 zu regeln. Es bleibt abzuwarten, ob die nunmehr angeordnete Nachbesserung mit dem erforderlichen politischen Druck vorangetrieben wird und auch, inwieweit sie sich auf aktuelle Regelungen wie das EEG 2021, das BEHG und die CO2-Bepreisung auswirkt. Die interdisziplinären Expertenteams bei Rödl & Partner unterstützen seit langem die öffentliche Hand und Unternehmen in Energie-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen. Im Rahmen der virtuellen Veranstaltung „ENERGY+ FORUM für den Mittelstand" werden bereits erste Auswirkungen dieses bahnbrechenden Urteils analysiert und die Konsequenzen für mittelständische Unternehmen mit Entscheidern diskutiert.

 

„Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Uhr wieder auf kurz vor 12 zurückgestellt. Die junge Generation hat sich mit ihrem Signal an die Politik durchgesetzt, dass sich der Klimawandel nicht auf die lange Bank schieben lässt. Den Wechsel vom Greenwashing zu effektiven Maßnahmen anzugehen, ist letztlich eine Frage der Generationengerechtigkeit" betont Christian Marthol, Leiter der Energie- und Umweltrechtspraxis bei Rödl & Partner.

   

„Klimaschutz ist ein Grundrecht und die gesamte Gesellschaft trägt dafür Verantwortung. Maßnahmen für den Klimaschutz, auch wenn sie im Einzelnen aufwendig sind, bedeuten gleichzeitig den Schutz der Freiheitsrechte künftiger Generationen." bestätigt Victoria von Minnigerode, Rechtsanwältin im Bereich Energie- und Umweltrecht bei Rödl & Partner.

 

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