Lieferkettengesetz bietet deutschen Unternehmen wirtschaftliche Chancen

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Eschborn, 16.2.2021: Mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf zum Lieferkettengesetz nimmt dieses für die Wirtschaft bedeutende Gesetz konkretere Gestalt an. Nach langen Beratungen der beteiligten Ministerien wurde der Regelungsmechanismus deutlich mittelstandskonformer ausgestaltet.

 

Internationale Standards für Beteiligte

Die Zielsetzung des Lieferkettengesetzes ist zu begrüßen. Entlang der Lieferketten müssen die international geltenden Standards zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zur Einhaltung der Menschenrechte befolgt werden. Alle an einem Produkt beteiligten Menschen sollen an der Wertschöpfung partizipieren. Es ist nicht akzeptabel, allgemein anerkannte ethische und wirtschaftliche Standards nur in der westlichen Welt sicherzustellen. Vielmehr müssen insbesondere die Menschen in den wirtschaftlich schwächeren Ländern ihren gerechten und verdienten Anteil an der Wertschöpfung eines Produktes erhalten.

 

Ausgewogene Regelung

Allerdings darf ein Lieferkettengesetz, gerade in der aktuellen pandemiebedingten Sondersituation, nicht zu unangemessenen Belastungen in der Wirtschaft führen. Der nunmehr verabschiedete Kompromiss sorgt für eine angemessene Berücksichtigung der beteiligten Interessen.

 

Eine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen findet sich in den Regelungen nicht wieder. Der Sanktionsmechanismus für Verstöße gegen das Lieferkettengesetz wird bußgeldbewehrt sein. Gleichzeitig sind inländische Unternehmen nur für den direkten Lieferanten verantwortlich und nicht noch weitergehend in der Lieferkette. Zudem wurde berücksichtigt, dass sich kleinere und mittelständische Unternehmen keinen neuen bürokratischen Aufwand leisten können, um ihre Lieferanten weltweit auf die Einhaltung der geltenden Standards zu überprüfen.

 

Das Gesetz soll zunächst ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen ab 3000 Mitarbeiter gelten. Ab Januar 2024 wird die Anwendungsschwelle auf 1000 Mitarbeiter abgesenkt.

 

Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Erfolg

„Das Lieferkettengesetz wird sicherlich in den Unternehmen zu einem gesteigerten Aufwand führen. Es wird anspruchsvoll sein, die weltweiten Lieferanten entlang der Lieferketten einer kontinuierlichen Überprüfung zur Einhaltung der gesetzlich geforderten Mindeststandards zu unterziehen. Gleichwohl ist es sachgerecht, denn die Verbraucher fordern bereits heute bei den Unternehmen einen Nachweis für eine faire Produktion von Rohstoffen ein und orientieren sich bei der Kaufentscheidung an der Einhaltung der Corporate Social Responsibility durch die Unternehmen", kommentiert der für die weltweite Rechtsberatung von Rödl & Partner verantwortliche Geschäftsführende Partner José Campos Nave. „Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und der wirtschaftliche Erfolg sind kein Widerspruch. Vielmehr bietet sich den deutschen Unternehmen eine große Chance gegenüber einer weltweiten Konkurrenz, Kunden und Verbraucher mit den eigenen Produkten „Fair Made in Germany" zu überzeugen", so ist sich Campos Nave sicher.

 

Die endgültige Bewertung der sich nun ergebenden Chancen und der gebotenen Umstellungen werden jedoch erst nach der finalen Beschlussfassung des Lieferkettengesetzes möglich sein. „Die deutschen Unternehmen sollten gleichwohl bereits jetzt die Zeit bis zum 1. Januar 2023 nutzen, um ihre Prozesse und Lieferketten zu überprüfen und gemäß den kommenden Regelungen weiterzuentwickeln. Wer schnell ist, gewinnt doppelt" ist Campos Nave überzeugt.

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Dr. José A. Campos Nave

EMBA (Accounting & Controlling), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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