Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Verkäufers bei zu hohen Mängelbeseitigungskosten

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Von Tanja Nein

Der Facility Manager Juli/August 2014

 

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. April 2014 (Az.: V ZR 275/12) hat großes Echo in den Medien gefunden; der BGH hat entschieden, dass bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten der Schadensersatzanspruch des Käufers eines Grundstücks beschränkt ist. In dem zu entscheidenden Fall war die beim Verkauf von Gebrauchtimmobilien übliche und auch hier vereinbarte Haftungsausschlussklausel nicht anwendbar, da der Mangel von dem eingeschalteten Verwalter arglistig verschwiegen worden war.

 

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