Dauerbrenner Schönheitsreparaturen

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Von Andreas Griebel

Der Facility Manager September 2014

 

Auch wenn man annehmen könnte, dass nach nunmehr zehnjähriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) alle Probleme des Rechtes der Schönheitsreparaturen geklärt sein sollten, ist man immer wieder aufs Neue gespannt, wenn eine Entscheidung ansteht. Nun - voraussichtlich im Oktober 2014 - ist es bald wieder soweit.

 

Beginnend mit einer Entscheidung am 23. Juni 2004 (Az.: VIII ZR 361/03) haben die Karlsruher Richter an der jahrzehntelangen tatsächlichen Übung durch die Mietvertragsparteien in Sachen Schönheitsreparaturen kein gutes Haar mehr gelassen.

 

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Andreas Griebel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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