Themenspecial: Internationaler Anlagenbau in ASEAN

PrintMailRate-it

EPC-Projekte erfolgreich planen

Die Zahl der schlüsselfertigen oder „Engineering, Procurement and Construction”-Projekte (kurz: EPC-Projekte) in Südostasien hat in den letzten zwei Jahrzehnten stark zugenommen. Das ist nicht zuletzt der voran­schrei­ten­den Liberalisierung verschiedener Wirtschaftssektoren zu verdanken. Unter EPC-Projekten versteht man im internationalen Geschäftsverkehr den Bau kompletter, betriebsbereiter Anlagen. Der größte Teil der EPC-Projekte wird im Bereich des Maschinen- und Anlagenbau durchgeführt und erfordert sehr spezifisches Fach­wissen, um die oft hochkomplexen Anlagen erfolgreich zu montieren und in Betrieb zu nehmen. In Südostasien lässt sich ein hohes Projektaufkommen insbesondere im Elektrizitätssektor feststellen, in dem eine zuneh­mende nationale Deregulierung unabhängigen Stromerzeugern den Markteintritt ermöglicht hat. Konzessionen für Investitionen in bestimmte Infrastrukturen wie Kraftwerke oder Wasseraufbereitungsanlagen ermöglichen Projekte auch durch nichtstaatliche Akteure.

Der Umfang der EPC-Leistungen umfasst i.d.R. Planung, Lieferung, Bau, Installation und Inbetriebnahme der Anlage am Standort des Auftraggebers. Die meisten Auftragnehmer sind sich durchaus der Notwendigkeit bewusst, sowohl die lokalen als auch internationale steuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen, die je nach Projektdauer bspw. zur Gründung einer Betriebsstätte mit sehr spezifischen Kostenrisiken führen können. Aufgrund ihrer Komplexität erfordern EPC-Projekte nicht nur eine gewissenhafte Steuerplanung, sondern darüber hinaus eine sorgfältige Bewertung der lokalen Investitions- sowie Arbeits- und Einreisebestimmungen.

In unserem Themenspecial werfen wir einen vergleichenden Blick auf die wesentlichen Aspekte für Auftrag­nehmer, die in Südostasien tätig sind. Unsere internationalen Experten geben Einblick in die steuerlichen, investitions- und arbeitsrechtlichen Besonderheiten in Indonesien, Malaysia, Myanmar, Singapur, Thailand und Vietnam.

Indonesien

Internationaler Anlagenbau in ASEAN

Nach dem indonesischen Einkommensteuergesetz begründen Arbeiten vor Ort im Zusammenhang mit Bauprojekten automatisch und ungeachtet ihrer Dauer eine Betriebsstätte. Unter dem bestehenden DBA stellt ein Bau- oder Montageprojekt dann eine Betriebsstätte dar, wenn es länger als sechs Monate dauert. Mehr »

Malaysia

Internationaler Anlagenbau in ASEAN

Im Allgemeinen wird eine Betriebsstätte dann ausgelöst, wenn ein ausländisches Unternehmen einen festen Geschäftssitz in Malaysia einrichtet, über den es seine Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise ausübt. Der Begriff Betriebsstätte umfasst insbesondere den Ort der Geschäftsleitung. Mehr »

Myanmar

Internationaler Anlagenbau in ASEAN

Nach burmesischem Gesellschaftsrecht muss jede ausländische natürliche oder juristische Person, die in Myanmar länger als 30 Tage einer Geschäftstätigkeit nachgeht und/oder mehr als eine Transaktion durchführt, eine juristische Person beim Firmenregistrar DICA in Myanmar registrieren lassen. Mehr »

Singapur

Internationaler Anlagenbau in ASEAN

Nach singapurischem Steuerrecht wird eine Betriebsstätte in Singapur u.a. dann begründet, wenn eine juristische Person (wozu auch Kapitalgesellschaften gehören) Aufsichtstätigkeiten im Zusammenhang mit einer Baustelle oder einem Bau-, Installations- oder Montageprojekt ausübt. Mehr »

Thailand

Internationaler Anlagenbau in ASEAN

Generell definiert das thailändische Steuergesetzbuch den Begriff der Betriebsstätte recht weit. Das Gesetz geht von der Existenz einer ständigen Niederlassung aus, wenn ein ausländisches Unternehmen einen Angestellten, einen Agenten oder Vermittler für die Ausübung von Geschäften in Thailand beschäftigt. Mehr »

Vietnam

Internationaler Anlagenbau in ASEAN

Nach dem DBA stellt eine Baustelle oder ein Bau- bzw. Installationsprojekt nur dann eine Betriebsstätte dar, wenn die Tätigkeiten länger als sechs Monate dauern. Es ist zu beachten, dass nach den vietnamesischen DBA-Leitlinien der Zeitraum von sechs Monaten von dem Zeitpunkt an gerechnet wird. Mehr »

​veröffentlicht am 16. März 2022

Kontakt

Contact Person Picture

Markus Schlüter

Rechtsanwalt

Partner

+49 221 9499 093 42

Anfrage senden

Profil

Contact Person Picture

Jürgen Baur

Rechtsanwalt

Partner

+66 2 0263 258

Anfrage senden

Unternehmer­briefing

Kein Themen­special verpas­sen mit unserem Newsletter!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu