Pflegedienste im Fokus der Behörden – Härtere Bandagen im Kampf gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen

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veröffentlicht am 25. Mai 2018

 

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sowie der bayerische Justizminister Winfried Bausback haben vor Kurzem in Nürnberg neue (Gesetzes-)Vorhaben des Freistaates Bayern präsentiert, um Fehlverhalten im Gesundheitswesen strikter zu bekämpfen.

 

 

Insbesondere setzt man ab sofort auf eine personelle Verstärkung dergestalt, dass in den Polizeipräsidien der einzelnen Regierungsbezirke jeweils Sonderermittler-Gruppen installiert werden, die sich ausschließlich mit der Verfolgung von Straftaten im Bereich des Gesundheitswesens beschäftigen werden. Jedoch sollen nicht nur im polizeilichen Umfeld neue Kräfte wirken: Auch die 3 in Bayern unterhaltenen Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von strafrechtlichem Fehlverhalten im Gesundheitswesen werden nach Auskunft der beiden Staatsminister eine Aufstockung der personellen Kapazitäten erfahren.

 

Diese spezialisierten Staatsanwälte sind vor einem Jahr in Bayern etabliert worden und bei den Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität angesiedelt. Derzeit werden dort, laut Bausback, zusammen ca. 190 Strafverfahren in diesem Bereich geführt – Tendenz steigend. Es ist davon auszugehen, dass sich weitere Bundesländer dieser Vorgehensweise anschließen werden.

 
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen am 4. Juni 2016 werden nun also auch Kapazitäten geschaffen, um betrügerischen Pflegediensten, Ärzten, Krankenhäusern etc. den Kampf anzusagen. Auslöser der geplanten Verschärfungen sind Berichte und Recherchen verschiedener Medien, mit denen u.a. Missstände im Bereich der Pflegedienste angeprangert werden. Laut Staatsminister Herrmann verursachten in Betrugsabsicht vorgenommene Fehlabrechnungen im Jahr 2017 einen Schaden von ca. 5,9 Millionen Euro allein in Bayern.

 
Unter Berücksichtigung der Dunkelziffer an Fällen, die nicht entdeckt werden, schätzen die Krankenkassen den jährlichen Schaden bundesweit auf ungefähr 14 Milliarden Euro. Allerdings würde man mit der Behauptung zu kurz greifen, dass nur bewusst rechtswidrig vorgehende Institutionen und Personen in Strafverfahren verwickelt werden. Bereits strukturelle und andere interne Versäumnisse, gepaart mit fehlerhaften Abrechnungen, genügen oftmals, um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber von Pflegediensten einzuleiten.

 
Bei einer Verurteilung ist damit zu rechnen, dass dem Pflegedienst die Zulassung, dem Arzt die Approbation aberkannt wird. Es gilt daher, sich und seinen Betrieb einer prüfenden Betrachtung zu unterziehen, um im Fall von Verdachtsmomenten gewappnet zu sein und Vorwürfe abwehren zu können. Vor dem Hintergrund, dass derzeit Leitungspersonen in fast jedem fünften Pflegebetrieb in ein Strafverfahren verwickelt sind, gebietet sich diese Prüfung fast zwingend. Die Konsequenzen sind enorm, insbesondere dürfen die Reputationsschäden oder vorläufigen Konzessionsversagungen, allein aufgrund der Tatsache, dass ein Strafverfahren anhängig ist, nicht unterschätzt werden.
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