Litauen – Nationale Bestimmungen im Arbeitsrecht

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Wir, die International Labour and Employment Group von Rödl & Partner, beraten Sie gern in arbeitsrechtlichen arbeits­recht­lichen (individuellen und kollektiven) sowie sozialver­sicherungs­­­rechtlichen Fragen auf globaler, regionaler und lokaler Ebene. 

 

Im Folgenden finden Sie Basis-Informationen über nationale Bestimmungen im Arbeitsrecht in Litauen. 




Interview mit Liudgardas ​Maculevičius


Gibt es in dem Land nationale und/oder lokale Tarifverträge, die die Arbeitsbeziehungen regeln?


Ja. Sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene zwischen einem Unternehmen und seinen Arbeitnehmern, wenn Gewerkschaften existieren.



Gibt es je nach Departement/Kanton unterschiedliche gesetzliche Regelungen?


Nein.



Gibt es eine Personalschwelle, ab der die Anwesenheit von Personalvertretern obligatorisch ist, und wie hoch ist diese?


Ein Betriebsrat ist für Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten obligatorisch.


Gibt es in dem Unternehmen Gewerkschaften?


Nicht obligatorisch. Kann aber in einem Unternehmen eingerichtet werden.


Falls zutreffend, wie hoch ist die gesetzliche Arbeitszeit? 


40 Stunden Standard-Arbeitswoche. Abweichende Arbeitszeiten können vereinbart werden bis zu max. 48 Stunden pro Woche einschließlich Überstunden.

 

Gibt es einen gesetzlichen/tarifvertraglichen Mindestlohn (ja/nein)? 


 Ja. Durch das Gesetz und, wenn es günstiger ist, durch Tarifverträge.


Wie hoch ist die Zahl der gesetzlichen bezahlten Urlaubstage?


25 Tage bezahlter Urlaub im Jahr (von Montag bis Freitag) und gegebenenfalls zusätzliche Tage je nach Dienstalter und in bestimmten anderen Fällen.


Gibt es eine spezifische Einstufung der Mitarbeiter nach ihren Funktionen/Verantwortlichkeiten? 


Ja. Wenn ein Arbeitnehmer 20 oder mehr Mitarbeiter hat, ist er verpflichtet, ein Vergütungssystem zu erstellen und es allen Mitarbeitern zugänglich zu machen. Das Vergütungssystem legt die Personalkategorien nach Position und Qualifikation sowie die Formen der Vergütung fest.

 

Verpflichtung zur Einrichtung von ergänzenden Sozialversicherungssystemen (Versicherung auf Gegenseitigkeit/Vorsorgekasse/Rente)?


Nein. Nur die staatliche Sozialversicherung ist obligatorisch.
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