Spanien – Nationale Bestimmungen im Arbeitsrecht

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Wir, die International Labour and Employment Group von Rödl & Partner, beraten Sie gern in arbeitsrechtlichen arbeits­recht­lichen (individuellen und kollektiven) sowie sozialver­sicherungs­­­rechtlichen Fragen auf globaler, regionaler und lokaler Ebene. 

 

Im Folgenden finden Sie Basis-Informationen über nationale Bestimmungen im Arbeitsrecht in Spanien. 




Interview mit Joaquin Echavarri


Gibt es in dem Land nationale und/oder lokale Tarifverträge, die die Arbeitsbeziehungen regeln?


Ja. Nationale oder lokale (regionale oder provinzielle) Regelungen, je nach Branche und/oder geografischer Lage, die in bestimmten Fragen (z. B. Höhe des Gehalts) Vorrang vor dem Firmentarifvertrag haben.



Gibt es je nach Departement/Kanton unterschiedliche gesetzliche Regelungen?


Nein.



Gibt es eine Personalschwelle, ab der die Anwesenheit von Personalvertretern obligatorisch ist, und wie hoch ist diese?


Nicht obligatorisch. Es handelt sich um ein Recht, das von den Arbeitnehmern ausgeübt werden kann oder nicht. Die Schwelle für die Ausübung dieses Rechts liegt bei 6 und dann bei 50.


Gibt es in dem Unternehmen Gewerkschaften?

Ja. In Abhängigkeit von bestimmten Schwellenwerten. 


Falls zutreffend, wie hoch ist die gesetzliche Arbeitszeit? 


40 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt. Alternative Arbeitszeitgestaltung ist möglich (unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit).


Gibt es einen gesetzlichen/tarifvertraglichen Mindestlohn (ja/nein)? 


Ja. Durch das Gesetz und, wenn es günstiger ist, durch Tarifverträge.

 

Gibt es einen gesetzlichen/tarifvertraglichen Mindestlohn (ja/nein)? 


Ja. Das Gesetz legt den Mindestlohn für verschiedene Branchen fest. Der Mindestlohn kann auch in den Tarifverträgen enthalten sein und wird angewendet, wenn er günstiger ist als der gesetzliche.


Wie hoch ist die Zahl der gesetzlichen bezahlten Urlaubstage?


22 Tage bezahlter Urlaub pro Jahr (gerechnet von Montag bis Freitag) oder 30 Tage (gerechnet von Montag bis Samstag). Geltende Tarifverträge könnten den Urlaubsanspruch verbessern.


Gibt es eine spezifische Einstufung der Mitarbeiter nach ihren Funktionen/Verantwortlichkeiten? 


Ja. Durch Tarifverträge.



Verpflichtung zur Einrichtung von ergänzenden Sozialversicherungssystemen (Versicherung auf Gegenseitigkeit/Vorsorgekasse/Rente)?


Nicht obligatorisch. Die geltenden Tarifverträge könnten jedoch eine solche Verpflichtung enthalten.
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