Rechtliche Handlungskonzepte für Aufgabenträger in der Corona-Krise vorgelegt

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​veröffentlicht am 30. April 2020

 

Rödl & Partner stellt rechtliche Handlungsmöglichkeiten für Aufgabenträger zur Bewältigung der Corona-Krise vor, welche zwischen verschiedenen Fallgruppen unterscheidet und damit eine umfassende Bewertung für die Praxis ermöglicht.

 

Die Corona-Pandemie stellt sowohl Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger als auch Ministerien vor neue Herausforderungen. Bund und Länder arbeiten an Nothilfen für die Branche und haben hierzu bei der EU-Kommission einen entsprechenden Notifizierungsantrag gestellt.

 

Für die Sicherstellung der Verkehre sind die Aufgabenträger vor Ort zuständig. Sie haben über den Umfang der systemrelevanten Grundversorgung, Neu- bzw. Notvergaben sowie Notänderungen zu entscheiden. Dies wird voraussichtlich auch eine verkehrliche Neugestaltung erfordern, um die bisherigen Verkehrsspitzen zu vermeiden. Dies kann z.B. durch Schulzeitstaffelungen efolgen, die zu mehr Verkehren führen können.

 

Alle Beteiligten sind daher aufgerufen, Lösungen aus der Krise zu entwickeln, um Verkehre zu sichern und Unternehmen zu erhalten. Unser beigefügtes Dokument „Handlungskonzepte für Aufgabenträger in der Corona-Krise” möchte einen Beitrag zu den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Aufgabenträger leisten.

 

Bewertung für die Praxis

Die „Handlungskonzepte” unterscheiden zwischen verschiedenen Fallgruppen und ordnen diesen denkbare rechtlichen Handlungsmöglichkeiten zu. Hierdurch dürfte eine schnelle und umfassende Einordnung für alle denkbaren Fallgestaltungen gewährleistet sein.

 

 


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