Corona-Konjunkturpaket: 2,5 Mrd. Euro Hilfen des Bundes für den ÖPNV

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​veröffentlicht am 04. Juni 2020

 

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 3. Juni 2020 das „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket” im Wert von ca. 130 Mrd. Euro beschlossen. Für den ÖPNV sind einmalige Hilfen des Bundes in Höhe von 2,5 Mrd. Euro bis Ende 2020 vorgesehen. Hinzu kommt die Absenkung der Mehrwertsteuer sowie Hilfen für KMU (kleine und mittlere Unternehmen), welche Ausbildungsplätze anbieten. Die Länder sollen auf der Grundlage einer zu notifizierenden Bundesrahmenregelung die Ausgestaltung übernehmen. 

Mit dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket soll Deutschland wieder schnell auf einen nachhaltigen Wachstumspfad geführt werden. Hierzu sind umfangreiche rechtliche Neuregelungen und Hilfen in Höhe von ca. 130 Mrd. Euro vorgesehen. Speziell für den ÖPNV sieht das Paket Regelungen unter Ziffer 21 und 22 vor:

Ziffer 21: „Der Bund wird eine Bundesrahmenregelung erarbeiten, die es den Ländern erlauben soll, ÖPNV-Unternehmen zum Ausgleich der stark verringerten Fahrgeldeinnahmen Beihilfen zu gewähren. Dafür ist eine Notifizierung durch die EU-Kommission erforderlich.”

Ziffer 22: „Der Bund wird die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützen, da durch die Corona-Pandemie die Fahrgeldeinnahmen stark verringert sind. Dies erfolgt durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro in 2020.”
 

Eine weitere Regelung findet sich in Ziffer 1, wonach der ermäßigte Umsatzsteuersatz für den ÖPNV von 7 Prozent nunmehr auf 5 Prozent abgesenkt wird. Außerdem finden sich unter Ziffer 30 Regelungen für Auszubildende, nach welchen KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro erhalten, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro.
 

Bewertung für die Praxis

Die Regelungen für den ÖPNV bringen für das Jahr 2020 die erhofften Erleichterungen. Der Ball zur weiteren und vor allem schnellen Ausgestaltung liegt nun bei den Ländern. Dies betrifft sowohl die Aufstockung auf bis zu 50 Prozent der Hilfsmittel, um die von der ÖPNV-Branche bezifferten Belastungen von 5 Mrd. Euro zu erreichen, als auch für die landesrechtliche Ausgestaltung. Bei der Ausgestaltung werden sicherlich auch Veränderungen der Verkehrsleistungen zum Vorjahr zu berücksichtigen sein, so dass keine pauschalen Lösungen zu erwarten sind.

Zudem sind weiterhin auch die Aufgabenträger gefordert. Zum einen sind die Maßnahmen auf das Jahr 2020 begrenzt; etwaige Effekte im Jahr 2021 sind nach jetzigem Stand vollständig von den Aufgabenträgern zu tragen und sollten z.B. durch Notvergaben vorbereitet werden. Zum anderen wird die Bundeshilfe nur für die Mindereinnahmen im Vergleich zum Vorjahr gewährt. Etwaige nicht realisierte Tarifsteigerungen (von ca. 3 Prozent) sowie Defizite aufgrund erwarteter aber nicht realisierter Fahrgaststeigerungen dürften weiterhin vom Aufgabenträger zu tragen sein.

Für die Reisebusbranche fehlen entsprechende Regelungen. Insoweit wird die Reisebusbranche mit der Hotellerie und Gastronomie um die Mittel konkurrieren. Dabei ist derzeit unklar, ob das an sich „wuchtige Paket” ausreichend dimensioniert ist, um Insolvenzen im Verkehrsbereich weitgehend zu vermeiden.

 

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