Verkäufer bei eBay – ein Unternehmer?

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  • In einem neuen Urteil zur umsatzsteuerlichen Bewertung der Verkaufstätigkeit von „Privatpersonen” über die Internetplattform „ebay” hat der Bundesfinanzhof die Unternehmerschaft dieser Personen klar umrissen.

​Der Privatmann, der zum Unternehmer wird – Abgrenzung im Einzelfall

Einzelne Gegenstände aus dem Privatvermögen können nicht umsatzsteuerbar im Rahmen der Vermögensverwaltung veräußert werden. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat die Vermögensverwaltung bzw. Vermögensumschichtung dann ein Ende, wenn der Verkäufer „aktive Schritte zum Vertrieb” der Gegenstände unternimmt. 
 
Der BFH hat nun in der aktuellen Entscheidung betont, dass hier für jeden Einzelfall eine Gesamtwürdigung hinsichtlich dieser aktiven Schritte erfolgen muss. Dabei müssen nicht alle Merkmale wirtschaftlichen, nachhaltigen Handelns, aber mehrere Merkmale erfüllt sein. Maßgebende Merkmale können sein: ein planmäßiges und dauerhaftes Tätigwerden, die Intensität des Tätigwerdens, Anzahl der Geschäfte, das Unterhalten eines Geschäftslokals, aufwendige Vertriebstätigkeit (Fotografieren, Beschreiben des Gegenstandes und Überwachen der Auktion zur Beantwortung von Fragen der Bieter) oder die Höhe der Entgelte. Einzelne Merkmale wie z. B. Anzahl der Geschäfte sind nicht allein ausschlaggebend. Allerdings spielt es keine Rolle, dass die veräußerten Gegenstände nicht extra zum Wiederverkauf angeschafft wurden.
 

„Privatperson” in der Regel Kleinunternehmer?

In dem vorliegenden Urteil wird die Kleinunternehmerschaft der Kläger aufgrund der Höhe der eingenommenen Entgelte, die in einem der ersten Jahre die Grenze von 17.500 Euro überschritten, verneint.
 

Weitere Auswirkungen

Wichtig ist zu wissen, wer schon Unternehmer ist, der kann sich nicht hinsichtlich der Ebay-Verkäufe auf die Kleinunternehmerstellung berufen, wenn er z. B. eine Photovoltaik- Anlage betreibt und auf diese Vergünstigung verzichtet hat, oder mit steuerfreien Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung mit den Ebay-Verkäufen die Kleinunternehmergrenzen überschreitet. Dann gehören die Ebay-Verkäufe zu den steuerpflichtigen Umsätzen seines Unternehmens. Aber auch hier ist die Abgrenzung von der privaten Vermögensverwaltung nach den oben beschriebenen Merkmalen relevant.

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