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Vielfach werden in der anwaltlichen Vertragsgestaltung geschäftliche Inhalte nicht in das Hauptvertragswerk, sondern in einen sog. „Side Letter” aufgenommen. Die Beweggründe hierfür sind v.a. eine erleichterte Möglichkeit zur Geheimhaltung ebenso wie eine weitreichende Form- und Inhaltsfreiheit. Mehr »
In der Wirtschaftspraxis sowie im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr ist der Side Letter ein beliebtes Instrument, um Zusatzvereinbarungen zu einem Hauptvertrag zu treffen. Die damit verfolgten Zwecke sind vielseitig. Bei der Verwendung eines Side Letters bei Erbfolgeregelungen ist Vorsicht geboten. Mehr »
Side Letter werden im Transaktionsgeschäft mit sehr unterschiedlichen Inhalten und Zielrichtungen geschlossen. Der Anwendungsbereich reicht u.a. von Absprachen zu Garantieversprechen über die Vereinbarung von Verhaltenspflichten der Parteien bis zu Absprachen zu Optionsrechten. Mehr »
Der Gesellschaftsvertrag dient der Gründung und der Organisation einer Gesellschaft. Außerhalb des Gesellschaftsvertrags stehende Vereinbarungen, sind Erklärungen, die von den allgemeinen Prinzipien des Privatrechts ausgehen. Solche Side Letter regeln Rechte und Pflichten außerhalb des Gesellschaftsvertrags. Der Beitrag berücksichtig das tschechische Recht. Mehr »
Mit einem Aktionärbindungsvertrag (ABV) haben die Aktionäre einer Schweizer Aktiengesellschaft die Möglichkeit, sich über ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten hinaus untereinander über die Ausübung ihrer Aktionärsrechte zu einigen. Da der ABV gesetzlich nicht geregelt ist, besteht im Schweizer Recht eine Vielfalt an Ausgestaltungsmöglichkeiten. Mehr »
Der Side Letter spielt im asiatischen Rechtsverkehr als vertragliche Nebenabrede eine nicht unwesentliche Rolle. Komplexe wirtschaftliche und rechtliche Strukturen sowie interkulturelle Unterschiede im Hinblick auf Vertragsverhandlungen führen dazu, dass bereits vereinbarte Vertragsinhalte ergänzt werden müssen. Mehr »
Beim Abschluss von Verträgen mit den wichtigsten Arbeitnehmern im Unternehmen werden häufig Nebenabreden (engl. Side Letter) getroffen, die die Bedingungen für die Gewährung von Prämien (Boni) oder sonstigen Leistungen nach Erfüllung der darin festgelegten Bedingungen regeln. Mehr »
„Side Letter“ werden häufig in der Endphase von schwierigen Verhandlungen (z.B. im M&A- oder Immobilienkontext) als Rettungswerkzeuge eingesetzt, um heikle oder streng vertrauliche Angelegenheiten in die Haupttransaktion einzubeziehen. Die besonderen Umstände können aber zu verschiedenen Probleme führen. Der Beitrag geht dabei auch auf die Rechtslage in Spanien ein. Mehr »
Patrick Satzinger
Rechtsanwalt
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Oliver Saha
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Gesellschaftsrecht und Konzernrecht
Rechtsberatung
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